Markgraf Ludwig von Brandenburg bestätigt, daß ihm die Stadt Hall 100 Mark Berner geliehen hat. Außerdem haben sie angesucht, die Silberstange, zwei Jahrmärkte und die Landschranne für die Stadt zu verleihen. Zu diesem Zweck wurden Heinrich, Pfarr...
Markgraf Ludwig von Brandenburg entscheidet im Streit zwischen Hans und Steffel den Volderern und Eberhard dem Fürer von Hall, indem er die Entscheidung dem Rat übergibt. Diesem gehören an: Petermann, Burggraf zu Tirol; Konrad der Kummersbrucker, ...
Seibot von Swaichofen im Zillertal und Agnes seine Frau verkaufen Ulrich dem Zürle zu Hall und seiner Hausfrau eine Arbeit an der vierten Pfanne im Pfannhaus zu Hall, ein 'pürgen' genannt, welche sie von ihrem Vater, Heinrich dem Bürger ab der Tuo...
Markgraf Ludwig von Brandenburg stellt den Haller Bürgern einen Geleitbrief aus, wonach sie Wein und andere Kaufmannsgüter nach Bayern exportieren und andere Kaufmannsgüter nach Tirol ('in das gepirg') importieren dürfen.;Siegler: Ludwig von Br...
Johann der Jäger von Thaur übergibt dem Spital zu Hall seine Arbeit im Pfannhaus an der dritten Pfanne, ein 'schüren' genannt.;Siegler:Zeugen: Johann der Jäger; Albert der Sallner, Halschreiber, Heinrich der Chrippe, Salzmair zu Hall, Peter von H...
Markgraf Ludwig von Brandenburg bestätigt, daß alles, was der Rat der Zwölf von Hall mit dem Hofmeister Friedrich dem Mautner und Konrad von Schenna bzw. deren Amtsnachfolger beschließt, Rechtskraft hat. Außerdem verspricht er einen Ersatz für den...
Chunrad der Praune, Bürger von Hall, bestätigt, daß er einen Rechtstag anstelle des Amtmannes gehalten hat. Adelheid, Tochter weiland des Guoten, klagt, daß sie vom Sohn Cunrad Gerolds auf der Tuonte eine Arbeit an der ersten Pfanne im Pfannhaus, ...
Markgraf Ludwig von Brandenburg verspricht den Bürgern von Hall, ihren Schuldnern keine Fristbriefe mehr auszustellen, und befIehlt seinen Richtern und Amtleuten, die Stadt Hall in keiner Weise zu schädigen und mit Fristbriefen einzuschränken.;Sie...
Margarete, Gräfin von Tirol, bestätigt die Verleihung der Zölle von Innsbruck und Hall auf 5 Jahre an die Haller Bürger durch ihren Gemahl, Markgraf Ludwig von Brandenburg.;Siegler: Margarete
Markgraf Ludwig von Brandenburg schenkt den Bürgern der Stadt Hall, sein Haus in Hall, welches Peter sein Halschreiber besessen hat und welches zwischen dem Gießen an der Badestube auf dem Wasen gelegen ist. Dieses Haus soll gemeinsam mit der Bade...
Markgraf Ludwig von Brandenburg übergibt der Stadt Hall auf fünf Jahre die Zölle zu Innsbruck und zu Hall, wobei pro Jahr 250 Mark Berner zu zahlen sind. Von dieser Pachtsumme darf die Stadt Hall jährlich 50 Mark 'zu ihrem bau' einbehalten, wenn s...
Markgraf Ludwig von Brandenburg erlaubt den Bürgern von Hall den Bau eines Spitals mit der Auflage, daß der Pfarrer von Hall dadurch an seinen Rechten keinen Schaden erleidet.;Siegler: Ludwig von Brandenburg
Rat und Gemeinde der Stadt Hall bestätigen, daß ihnen Markgraf Ludwig von Brandenburg und seine Gemahlin Margarete auf ihre Bitte zu einer Hilfe für ihr Spital zu Ehren des Hl. Geistes als Tochterkirche der Pfarre zu Absam mitsamt der Stiftung des...
Herzog Johann . verleiht dem Heinrich dem Raspe für geleistete Dienste ein Haus, das der verstorbene Peter, sein Schreiber zu Hall, zuvor innegehabt hat und das auf dem Wasen zu Hall bei dem Pfannhaus steht.;Siegler: Herzog Johann
Herzog Johann verleiht auf Bitte des Heinrich Annen von Thaur und seiner Frau Elsbeth das Werk 'schüren' im Pfannhaus an der mittleren Schmiedpfanne dem Konrad Wänglein, Bürger zu Hall, und seiner Frau Gottlieb.;Siegler: Herzog Johann
Herzog Johann gibt dem Cherlinger und seinem Nachfolger als Zöllner in Zirl bekannt, daß die Bürger zu Hall die gleichen Rechte am Zoll zu Zirl wie die Bürger von Innsbruck haben.;
Herzog Johann schreibt an Berchtold von Freundsberg, Richter zu Hall, daß alles, was er gemeinsam mit den Geschworenen zu Hall vereinbart, in Kraft bleiben soll. Dies gilt auch für alle seine Amtsnachfolger.;Siegler: Herzog Johann
Herzog J ohann verspricht dem Rat, den Geschworenen und der Bürgerschaft von Hall, künftig keinen auswärtigen Mann, er sei sein eigener oder eines Gotteshauses Leibeigener, als Bürger in Hall aufzuzwingen.;Siegler: Herzog Johann
Rudolf der Wache von Thaur und seine Frau Elsbeth verkaufen ihrem Schwager Konrad dem Wänglein, Bürger von Hall, und ihrer Schwester, Frau Gottlieb, ihre halbe Arbeit im Pfannhaus zu Hall mit dem Recht, welche ein 'schüren' genannt wird und zu der...
Johann von Böhmen und seine Gemahlin Margarete bestätigen, daß die Bürger der Stadt Hall seit dem Tode des Vaters, König Heinrich von Böhmen, die Stadt mit Mauern und Gräben und anderen 'chostleichen sachen' umgeben haben, und versprechen, daß sie...
König Heinrich von Böhmen erlaubt den Bürgern der Stadt Hall, daß sie die Holzhütte ('gezimmer auf dem wasen und auf der scheide zu Hall') abtragen, allerdings sollten die genannten Schmiedehäuser und alle gemauerten Bauteile erhalten bleiben. Ebe...
König Heinrich von Böhmen verleiht den Brüdern Christian und Konrad den Schorppen von Hall die vier 'Schieben' bei den vier Sudpfannen des Pfannhauses in Hall.;Siegler: König Heinrich
König Johann von Böhmen bestätigt für sich und seinen Sohn Johann-Heinrich, daß, wenn er oder sein Sohn Vormund in den Ländern König Heinrichs von Böhmen würden, den Haller Bürgern alle Privilegien bestätigt würden, so wie sie bisher von allen Lan...
König Heinrich von Böhmen verleiht der Stadt Hall jene Freiheiten an der Silberstange, am Zoll zu Lurx und anderen Zöllen, wie sie auch Innsbruck innehat und wie die Privilegien von Herzog Otto lauten. Er gebietet seinen Münzmeistern und Zöllner, ...
König Heinrich von Böhmen bestätigt folgendes: 'swer die sint, die wol ze gelten habent, daz die gelten iren gelteren und tuon und nemen auch ein reht von in, an die fuer uns schaden genommen habent, die daz bezaigen muegent; und ob ein fraw witeb...
König Heinrich von Böhmen bestätigt die von Seifrit von Rottenburg, Richter zu Hall, und den Geschworenen von Hall erlassene Bestimmung, daß jede Verschreibung, die mehr als 10 Pfund ausmacht, mit dem Siegel der Stadt versehen werden soll.;Siegler...
König Heinrich von Böhmen bestimmt, daß Seifried von Rottenburg zusammen mit dem Pfleger von Hall und dem Zwölferrat Entscheidungen treffen soll. Diese haben auch die Vollmacht, ein Mitglied des Zwölferrates auszutauschen. Außerdem solle der Stadt...
König Heinrich von Böhmen entbietet dem Richter von Hall, Berthold von Freundsberg, seine Huld und weist ihn an, wie er sein Richteramt auszuüben habe.;Siegler: König Heinrich (Porträtssiegel)
Otto, Herzog von Kärnten, Graf zu Tirol und Görz, erhebt Hall zur Stadt mit denselben Privilegien, wie sie für Innsbruck gelten. An besonderen Privilegien werden genannt: das Niederlagsrecht zwischen Melach und Ziller mit Ausnahme von Innsbruck; Z...
(nach 1665) Abschrift der 46 Artikel umfassenden Handwerksordnung für die Glaser in Tirol, besonders in den kaiserlichen 'beeden Haubtstetten Innsprugg und Hall'.