Listen für Anlaggelder für die Meister und Gesellen
a) am Rallsberg und in Strengen
b) zu Schnann
c) zu Pettneu
Es wird vermerkt, daß ab 1716 von einem Meister 14 kr und von einem Gesellen 7 kr extra angelegt wurden.
Meister- und Gesellenverzeichnis für Schnann, Flirsch und Persür (Prsyr). Die Namensliste der Meister und Gesellen von Schnann ist von jener Flirschs getrennt angeführt.
Zonder titelHand- und Umschreibungsbuch der Steuerpflichtigen von Gemeinde und Zehent Flirsch. Da Flirsch mit Urteil vom 7. Juni 1813 von den Anwaltschaften Strengen und Pettneu getrennt wurde, wurde aus den Katastern Strengen und Pettneu der ganze Besitzstand aller Besitzer von Realitäten der Anwaltschaft Flirsch ausgezogen.
1869 April 5, Landeck: Teilungsprotokoll für die gemeinsame Melchalpe der 2/3-Gerichtsgemeinden und andere Interessenten. Wegen der provisorischen Nutzung veranlassen die Gemeinden Perfuchs und Pians eine Eingabe, weshalb die Bevollmächtigten von Angedair, Perfuchs, Stanz, Grins, Pians, Strengen (Vorsteher Josef Maas, Alois Bircher, Josef Juen, Gottlieb Hauweis), Flirsch (Benedikt Geiger als Vorsteher, Michael Matt, Franz Anton Ladner), Pettneu, Nasserein, die Besitzer von Wiesberg und die Vertreter der Alpen Seßlad (Seslath), Dias, Durich (Thurich), Spidur (Spedur), Groß- und Kleingfall, Versing (Versin), Langetsberg und Langesthei (Langetstheier Alpe). Bisher wurden die Alpen alle 30 Jahre durch das Los unter den Interessenten neu aufgeteilt (1838 zuletzt beim Gericht Landeck), was durch die Grundlasten- Ablösung nicht beeinträchtigt wird. Man bezieht sich auf den Vergleich der Paznauner Alpbesitzer vom 19./20. November 1777. Die nächste Alpteilung soll 1898 erfolgen. Kaisers hat von den 2/3-Gemeinden nichts zu genießen. Das Galtvieh darf nur in bestimmte Alpen aufgetrieben werden. Melchvieh hat Vorrang. Für Kappl muss ein Stier beigestellt werden. In 34 Punkten wird alles geregelt.
Zonder titelVergleichsprotokoll der Servituten-Ausgleichskommission mit der Gemeinde Flirsch betreffend der Holzrechte aus Staatswäldern, mit Nachtragsvergleich vom 12. Juni 1851 wegen strittiger Forstgrenze mit Schnann mit Vermarkungsprotokoll vom 13. August 1851 samt beigefügten Vollmachten und Vermarkungsplan. (Okularplan und Detailplan). Die Richtigkeit der Vermarkung wird durch die Bevollmächtigten von Flirsch durch Unterschrift bestätigt: Andrä Geiger, Anton Schmid, Leo Perkhofer, Rochus Geiger, Franz Neuhauser, Johann Traxl und Martin Wolf. Die Vollmacht wird von den 73 Grundbesitzern aus Flirsch unterzeichnet (Kopie).
Zonder titelFlirsch (Flürsch) meldet der Servituts- und Forst-Purifikations-Kommission als Gemeindeeigentum an: den Gemeinwald am Persir, bei Pardöll, Gruben unter Riedlen und Wolfen, sowie den Ganden-Rain in der Nörder am Rosannabach. An Holz- und Weiderechten werden angemeldet: Rauchental- und Finesunwald, Kohlwald, Tonagwald, Hochnenponwald, Bergwald und Bleismergallwald, Weidach bis zur Rosanna, Wolfsgrubenwald, Stücklmaiswald, Gsöllenplanwald, Ganatschwald, Mooswaldmais, Wald unterm Gfallkogl bis zum Klausbach und zur Rosanna an den Strenger-Forst grenzend; die Alpanteile des Zweidriltelgerichts auf Flatsch, Verpeil,
Gampernun / Roßfall / Dawinalpe
Ganatasch / Tritsch / Nessleralpe
Stalfun / Tanunalpe / Putzen
Rendlalpe / Verwall / Almajuralpe
Alperschonalpe / Kaisers / Boden
Erlachalpe / Mahdberg / Großgfall
sowie Galtalpen im Moostal, Verwall und Grießl; Die Schafalpen in Alperschon, Almajur und Verwall lt. Teilungsprotokoll von 1777.
Bezugnehmend auf ein von einem Arzt in St. Gallen ausgestelltes Honorar von 47 SFR 50 r bzw. 19 fl ÖW lehnt die Gemeinde Schnann eine Bezahlung ab, da sie kein Armenvermögen besitze. Daher solle der behandelte Patient Philipp Ruez zur Zahlung verhalten werden, zumal er durch seine geschickte Arbeit genügend Geld verdienen könne. Der Arzt könne sich auch an dessen Hauseinrichtung oder dessen Uhren oder Kleidung schadlos halten. Da bekannt sei, daß in der freien Schweiz für Spitäler eine Krankenvorsorge bestehe, um unentgeltliche ärztliche Hilfe zu erhalten, und sicher auch in St. Gallen eine Spitalsanstalt bestehe, ist es unverständlich, warum sich Ruez privat behandeln habe lassen.
Zonder titelLorenz Schneider, Müller zur Flirsch (Flürsch), wird eine Sagmühle verliehen. Die Kirchpröpste der Bartlmä-Kirche zu Flirsch, Zenturio Haueis zu Schnann (Schnenn) und Martin Kolpp in Ramblsbach verleihen mit Billigung des Konrad Schweizl, Pfarrer zu Zams, und des Hans Georg Schaller, Pflegsverwalter und Richter zu Landeck, dem Lorenz Schneider eine Sagmühle am Flirschbach samt Wasserfall, Rinn und "Petwerk" sowie ein Angerl zu Erbbaurecht. Die Mühle liegt unter Schneiders Mahlmühl und Hofstatt und grenzt im Osten und Süden an Georg Tschiderer, im Westen an den Flirschbach und Hans Wassermann, im Norden an die Landstraße. An die St. Bartlmä-Kirche als ordentliche Grundherrschaft sind jährlich zu Martini 12 kr Zins zu zahlen. Schneider verpflichtet sich, für die Nachbarschaft Flirsch das ganze Sagholz zu genannten Fixkosten zu sägen.
Siegler: Konrad Schweizl, Pfarrer zu Zams und Hans Georg Schaller, Pflegsverwalter zu Landeck
Siegelbitte an: Sigmund Weinzirl, Pflegsschreiber und Diener
Zeugen der Siegelbitte: Michael Krissmier, Christian und Andrä Perchtoldt, Leonhard Kessler, Mesner, alle aus Flirsch
Sterbebild des Soldaten Franz Zangerl (1921-1943), gestorben am 2.12.1944 in Chieti/Italien. Umschlagseite mit Pieta von Michelangelo und Maria Hilf von Tobadill-Giggl;
Sterbebild der Klosterschwester Walburga (Stefanie) Juen, vom Kloster in Zams, gestorben im Kloster zum Guten Hirten in Hall; Motiv revers: Vers/Präfation für Verstorbene: "Wohl drückt das unabänderliche Todeslos uns nieder, allein die Verheißung künftiger Unsterblichkeit richtet uns auf"; Verlag. Tyrolia;
Für den Militärdienst gemusterte Männer
zur Verfügung gestellt von Dietmar Siegl, Flirsch
Richard Traxl aus Flirsch im Frühjahr 1948 unter einer Lawinenhöhle in der Schnanner Klamm; gekleidet in Lederhose;
Prozession in Schnann