Kaiser Ludwig I. erklärt in seinem und im Namen der Kaiserin, sowie für ihre Erben, daß die Bürger des Marktes Kufstein gemäß seiner und seiner Vorfahren Freibriefe mit keiner Verpflichtung beschwert sein sollen, als die Innbrücke zu erhalten. Ein...
Markgraf Ludwig der Brandenburger verleiht den Bürgern des Marktes Kufstein für- ewige Zeiten das Recht, alljährlich zwei Jahrmärkte, den einen am 15. Juni (St. Veit), den anderen am 14. September (Kreuzerhöhung), abzuhalten. Jeder sollte drei Tag...
Herzog Stephan III. bestätigt den Bürgern ihre Steuerfreiheit, die der Herzog in Unkenntnis der Privilegien, durch seinen Kammermeister, Hans den Jägermeister, einfordern ließ.
Herzog Stefan III. von Oberbayern bestätigt und vermehrt die Rechte und Privilegien von Kufstein. 'Wann wür Khuffstain im fürbas unser statt haissen, nennen und sie haben und fürdern wellen von besondem gnaden als ander unser statt (...)' Die neue...
Herzog Ludwig der Reiche gibt Ergänzungen über die Pflicht der Gerichtsuntertanen, ihre Waren und Güter nur auf den Kufsteiner Wochenmärkten und Jahresmessen zu verkaufen. Zudem darf in Zukunft kein Handel mehr auf dem Land betrieben werden, alle ...
Herzog Ludwig der Reiche gebietet dem Pfleger von Kufstein, die Landleute und Fremden ihre Waren nur in die Stadt auf den Wochen- und Jahrmärkten verkaufen zu lassen. Daneben wird verordnet, dass die Bürger von ihren Häusern und Gründen im Burgfri...
Herzog Georg der Reiche bestätigt der Bürgerschaft die Privilegien der Stadt Kufstein nach erfolgter Erbhuldigung auf Bitten des Bürgermeisters, Rats und der Gemeinde.
Herzog Georg der Reiche erläßt an seinen Pfleger von Kufstein, Christoph von Freiberg, und dessen Nachfolger ein neuerliches und ausführliches Gebot zu Gunsten der Handelsfreiheiten Kufsteins. Niemand im Gericht soll Fürkauf treiben, Viktualien un...
König Maximilian I. bestätigt der Stadt Kufstein nach geleisteter Huldigung alle von Kaisern, König, Fürsten und Herren der Grafschaft Tirol und des Hauses Bayern erhaltenen Privilegien. Alle Freiheiten, Rechte, Herkommen und Gewohnheiten werden l...
Erzherzog Ferdinand II. befiehlt, dass die Untertanen des Landgerichtes den städtischen Privilegien nachzukommen haben und alle Waren, besonders Vieh und Viktualien, an welchen in Tirol großer Mangel herrscht, auf den Wochenmarkt bringen, feilhabe...
Abschrift der notariellen Beglaubigung der vorgenannten Freiheiten. Matthäus Rössl, o.ö. Kammerregistrator, bestätigt die Freiheiten der Stadt Kufstein und hält fest, daß sich das Original dieser gleichlautenden Abschrift bei der o.ö. Regierung be...
Der Bürgermeister und Rat überreichen mitsamt der gesamten Gemeinde eine Bittschrift. Die gar kleine Stadt leide schon seit 25 Jahren unter dem Druck der Einquartierungen und Truppendurchzüge. Die Stadt habe zwar gar schöne Privilegien, und auch i...
Schreiben der Kreishauptmannschaft Hall an das Stadtmagistrat Kufstein: Die Professionisten, sowohl zünftige als auch unzünftige, werden angehalten, ein Muster aller Waren mit Preisangabe an die Kreishauptmannschaft zu senden.
Privilegien und Freiheiten: notariell beglaubigte Abschrift vom 31. Jänner 1721 von Joseph Kögl, o.ö. Geheimer Hofratsprotokollist und kaiserlicher Notarius.
Konfirmation der Stadtfreiheiten: Beilagenbuch litt. B bis Z zu der von der Stadt Kufstein erbetenen Bestätigung der Freiheiten; notarielle Beglaubigung vom 2. Mai 1741 von Josef Bethamer, o.ö. Registrator.
Ausweitung der allerhöchsten Verordnung betreffend die Handwerkspatente von 1731, Art. 2, und 1739, Art. 10: Hinweis auf die Einhaltung der Bestimmungen der General-Handwerks Ordnung bezüglich der auf der Wanderschaft mitzunehmenden Lehr- und Gebu...
Frage der Repräsentations- und Hofkammer, weshalb die drei Stadtmüller in Kufstein neben dem 30. Mußmaßl auch noch ein Schrotkleien zu fordern befugt und berechtigt seien.
Schreiben des Stadt- und Landrichters Egger betreffend Bäcker wegen Beeinträchtigung der Geymeister durch die Stadtmeister. (...) 'sie sollen die Wochen nit öfters als 2 mahlen nach Wörgl mit dem Brodt ausgehen, zumahlen auch der Pöckh zu Wörgl un...
Schreiben an die Kufsteiner Müller: Die Kufsteiner Müller hätten weder ein Beutelgeld bekommen noch jemals eines verlangt. Von jedem Star hätten die Müller das 30. Maßl als sogenanntes Mußmaßl bekommen. Die Müller hätten von jedem Star ein Maßl Gr...
Die Kufsteiner Müller haben binnen acht Tagen vier Fragen an die Repräsentations- und Hofkammer zu beantworten, da eine neue Mühlordnung verfasst wird.
Visitation der drei Kufsteiner Mühlen durch den Proviantverwalter als Commissar, der Repräsentations- und Hofkammer dem Hofkammerboten und einem Müllermeister.
Besichtigung der Lebzelterei der Witwe Antonia Auracher durch den Bürgermeister, einem Rat des Inneren und dem Stadtschreiber. Bezüglich des Preises wird festgestellt, dass Antonia Auracher das weiße Wachs pro Pfund für Kerzen und Stöckl (Holzbret...
Bitte der bürgerlichen Kufsteiner Wirte an die Obrigkeit, um Gleichstellung mit den landgerichtlichen Wirten. Sie wollen zukünftig die Maß Wein zu 16, 14 und 12 Kreuzer ausschenken, gleichzeitig aber die gleiche Qualität beibehalten.
Beschwerde der k.k. Repräsentations- und Hofkammer, weil die bürgerlichen Lebzelter in Kufstein besonders die gelben Wachskerzen zu stark mit Pech oder Harz vermischen und sich dadurch zuviel Rauch entwickle. Das Kufsteiner Stadtmagistrat ist desh...
Schreiben der Wirte betreffend Beibehaltung der Totenmähler. Trotz Aufhebung solcher, fordern sie nach wie vor, Totenmähler für- Freunde und Verwandte der Verstorbenen abhalten zu dürfen. Die Zehrung soll jedoch pro Person 13 bis 15 Kreuzer, exklu...