Pfleger Johann Stöckl fordert die Ralsberger auf, die Almrechle auf Dawin (Tobin, Tabin) durch Urkunden binnen 14 Tagen zu belegen, widrigenfalls sie gepfändet würden. Laut Alpvergleich ist den Nachbarn des Zehents Pians (Pyanns) die Gerichtsalm Dawin zur Nutzung zugestanden, wie im Landecker Gerichtsprotokoll vom 30. Juni 1645, ausgestellt von Pfleger Jakob Stöckl, zu entnehmen ist. Demnach sind die Ralsberger berechtigt, im vorderen Dawinwaid wöchentlich am Montag und am Donnerstag bis eine Woche vor der Almauffahrt bis zum mittleren Truien und bis an die äußerste Hech ob dem Gampel aufzufahren. Bei Unwetter steht den Alminhabern das Schneefluchtrecht bis an die Ralsbergwiese zu und im Notfall darf auch Holz genommen werden. Da die Ralsberger aber nunmehr täglich den Dawinwaid nutzen und bis zur Gmarer Stallatzung Vordringen, ersuchten die Pianser als Inhaber der Alpe Dawin, den Raisbergern obrigkeitlich aufzutragen, dies zu unterlassen und den Vergleich der Alp-Abteilung von 1645 einzuhalten, bei sonstiger Pfändung.
Gemeindewald-Servitute auf Großgfall
Teilungsprotokoll für Melchalpe
Glasplattennegative aus dem Photoatelier Mathis in Landeck, das 1990 aufgelöst wurde. Die Abzüge der Negative wurden vom Verlag Mathis als Bildpostkarten produziert und vertrieben.
Mathis, RudolfGlasplattennegative aus dem Photoatelier Mathis in Landeck, das 1990 aufgelöst wurde. Die Abzüge der Negative wurden vom Verlag Mathis als Bildpostkarten produziert und vertrieben.
Mathis, RudolfMelchalpe der 2/3-Gemeinden in Kaisers'
Vertrag mit Daniel Mair für Brettersäge
Glasplattennegative aus dem Photoatelier Mathis in Landeck, das 1990 aufgelöst wurde. Die Abzüge der Negative wurden vom Verlag Mathis als Bildpostkarten produziert und vertrieben.
Mathis, RudolfGlasplattennegative aus dem Photoatelier Mathis in Landeck, das 1990 aufgelöst wurde. Die Abzüge der Negative wurden vom Verlag Mathis als Bildpostkarten produziert und vertrieben.
Mathis, RudolfHirtschaften betr. Dawinalpe und Boden