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Verzeichnungseinheiten
Zeitchronik
AT GemA Ainet C-1 · Bestand
Teil von Sammlungen
Chronik Ainet
1529 März 20, (Pfinztag nach Sonntag Judica)
AT GemA Ainet B-2-10 · Einzelstück · 1529-03-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Sigmund Capeller, Landrichter zu Freundsberg (Fruntsperg) und Schwaz (Swats) nimmt auf Veranlassung des Leonhard Obermayr auf Gwabl (Gwaybl), Gericht Lienz (Luenz), Vertreter des Vetters Marx Obermayr die Kundschaft des Heinz Hurt, entgegen. Hurt bekundet auf Veranlassung des Fronboten, daß er im Sommer letzten Jahres zu Lienz Schafhirte gewesen sei. Dort hat Michel Valckhner des Mayrs zu Ainet (Aynad) und Wätschger Lennz ihm zweimal befohlen, die Rösser von der Leibni(t)zalm zu treiben.Auf deren Geheiß habe der die Roß zwei Steinwurf weit über einen Bach aus der Leibnitzalm getrieben, worauf ihn Obermayers Freunde vertrieben hätten. Lennz habe ihm nach dem Kirchgang zu Oculi angeraten, von hier wegzuziehen, was er zu Ostern ohnehin vorhatte. Es wurde behauptet, daß ihm die Obermayrs nie geboten hätten, die Roß aus der Alm zu treiben, oder wegzuziehen. Siegler: Sigmund Capeller, Richter zu Freundsberg Rechtssprecher: Gabriel Himlreicher, Georg Biernsieder und Ulrich Henntaler, alle Gericht Schwaz

1570 Juni 3
AT GemA Ainet B-2-11 · Einzelstück · 1570-06-03
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Kaspar Ge nett, Anwalt der Herrschaft Lienz (Luenz) erscheinen für die Nachbarschaft Ainet (Ainatt) Peter Mayr, Paul Stampfer, Stefan Watschgernig, Hans Singer, Jakob Albernig und Kaspar Gstinig einerseits und für die Rotte Gwabl Vinzenz Nidermair, Ulrich Nidermair, Jakob laller, Urban Stainer, Andrä Obermair, Ruprecht Faster, Leonhard Waretschnig und Veit Angerer anderseits. Es soll die alte Almordnung für die Alm Leini(t)z neu geregelt und auch das Kleinvieh einbezogen werden. Da zu viele Ochsen auf getrieben werden, worunter das Milchvieh leide, haben die beiden Nachbarschaften mit der Obrigkeit eine neue Ordnung erstellt: 1) Jede Rotte soll nicht mehr als ihr Winter-Kleinvieh auf treiben. 2) Für eine ganze Hube dürfen an Ochsen und Rindern drei Paar auf getrieben werden; für einen halben Huebler die Hälfte usw. Wer die Weiderechte selbst nicht nützt, darf sie nur an Einheimische gegen Grasgeld von 4 kr abtreten. 3) Die Milchmessung muß vom Alpmeister nach 14 Tagen erfolgen. 4) Der Alpmeister wird jährlich ernannt, wozu alle Nachbarn bei sonstiger Strafe von 12 kr zu erscheinen haben. 5) Künftig ist diese neue Almordnung zu halten, vorbehaltlich alter Rechte. Siegler: Kaspar Ge nett, Anwalt

(1593) Dez. 8
AT GemA Ainet B-2-12 · Serie · 1593-12-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Rotten Ainet und Gwabi klagen Hans und Michel Fercher vom Unterfercher gut im Stampf, weil sie mit ihrem Kleinvieh auf der Alm Großleibni(t)z grasen. Dagegen weisen die Ferchner einen Kundschaftsbrief vom Jahre 1518, ausgestellt vom Landrichter Christoph Vasolt vor (Insert). Die beiden Rotten weisen ihren Alleinbesitz auf der Alm Lexbni(t)z durch eine Kundschaft vom 18. Juli 1592 (Insert) nach, worauf es zu einer Tagsatzung unter Anwalt Veit Netlich kommt. Grundlage ist die Almordnung vom 3. Juni 1570 (vgl, Nr. 102), auf welche sich die Rotten berufen (Insert). Dagegen legen die Fercher einen Vertrag vom 14. Juni 1573 vor, worin die Ebene-Wiese auf Leibni(t)z ihnen zur Nutzung, auch Tung- und Wassernutzung zusteht. Laut Spanzettel vom Anwalt Ellinger werden diese Nutzungsrechte zu genannten Bedingungen zugesagt. Im folgenden Vergleich werden an Hans und Michel Fercher die alten Rechte zugestanden und für die Ochsenweide genannte Regelungen getroffen. Auch die Käseabgabe, Vertragskosten, künftiger Viehauftrieb (6 Rinder pro Hube) und die Grundzinse an die Herrschaft Lienz werden festgehalten. Beisitzer, Beiständer und Zeugen werden genannt. Siegler: Veit Netlich, Anwalt zu Lienz Beglaubigte Abschrift vom 17. SepL 1633 auf Veranlassung Gwabls

1593 Dez. 8
AT GemA Ainet B-2-13 · Einzelstück · 1593-12-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Vertrag zwischen den Rotten Ainet und Gwabi einerseits und Hans und Michel Fercher vom Unterferchergut andererseits wegen der Nutzungsrechte auf der Alm Leibni(t)z mit inserierten Vorverträgen und Zeugenaussagen (vgl. Nr. 103).

17. Jahrhundert
AT GemA Ainet B-2-14 · Einzelstück · 1600 - 1699
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Hans Georg Schölhamer, Anwalt und Hein rich Gasteiger, Landrichter erscheinen zur Tagsatzung Christoph und Christian Unterleibinger, Wolfgang Moser, Bürger zu Lienz als Beistand im Archenstreit gegen die Rotten Wald und Gwabi. Durch die von den Rotten errichtete Wasser- und Wehranlage wird das Wasser auf die SchlaiterSeite und somit auf den Prunnenacker des Stefan Unterleibinger geworfen. Nach Eingezogener Kundschaft vom 27. Oktober 1586 hätten die Gwabler von alters her kein Recht auf einen solchen 'Miterling”, weshalb von den Klägern dessen Abtragung bzw. Einzäunung und Zinsleistung gefordert wird. Die Beklagten halten durch ihren Rechtsfreund Kaspar Paurnfeind, Bürger zu Lienz, entgegen, daß der Miterling schon immer vorhanden und in ihrem Besitz gewesen sei.Schlaiten wendet ein, daß dieser Miterling seit 36 Jahren, also seit 1586 bestanden habe und genutzt worden sei. Daher sollten die Unterleibinger abgewiesen werden.

17. Jahrhundert
AT GemA Ainet B-2-15 · Einzelstück · 1600 - 1699
Teil von Gemeindeverwaltung

Veit Jösters von Gwabl Verantwortung und Stellungnahme zu den Auszügen seines Bruders (Beilagen A und B) Stoff 1 Jöster, welche ihm ausgehändigt wurden. Er bezieht sich nur auf den Auszug B, doch stehe es ihm nicht zu? darauf zu antworten? weil derselbe nicht ihn (Veit) berühre, sondern seinen Vater. Der Vater werde aber selbst wissen, was er zu tun habe, weshalb er ihm keine Anordnung geben wolle, weil es ihn nichts angehe. Er werde alle Sachen selbst zu tun wissen. Weitere Maßnahmen werden der Obrigkeit anheimgestellt.

17. Jahrhundert
AT GemA Ainet B-2-16 · Serie · 1600 - 1699
Teil von Gemeindeverwaltung

Veit und Gregor Oberlaßniger verantworten sich in einer Replik an die Rotte Gwabl wegen einer Weide, die sie unwidersprochen seit unvordenklichen Jahren genossen haben. Da jeder Kläger sein Klagbegehren zu beweisen habe, kann der vorgelegte Vertrag der sich nur auf die Nachbarn zu Gwabl untereinander beziehe, nicht gegen die Beklagten herangezogen werden. Sie hätten sich nie ein Almrecht außer auf ihrer eigenen Weide angemaßt. Die Beklagten bestreiten, dieses Recht erst 20 Jahre genossen zu haben und berufen sich auf die Artikel 2, 4, und 51 des 2. Buches. Dem halten die Gwabler entgegen, daß nur 6 bis 10 Rinder seit einigen Jahren heimlich auf die Gemein aufgetrieben wurden. Sobald sie davon erfuhren, hätten sie dagegen Einspruch erhoben.

1621 Mai 13
AT GemA Ainet B-2-17 · Einzelstück · 1621-05-13
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Hans Georg Schölhamer, Anwalt der Herrschaft Lienz erscheint Christian Underleibinger zu Underieibing auf Begehren der Nachbarn von Gwabl. Es wird verbrieft, daß der neu gemachte Zaun unter der Landstraße von Underleibingers Prunacker bis zu der Sregnizen innerhalb von acht Tagen entfernt werden muß, da dies nach Ansicht der Gwabler eine Neuerung ist. Unter Androhung einer Strafe von 10 Dukaten wird die Entfernung gefordert. Siegler: Hans Georg Schölhamer, Anwalt zu Lienz

1622 März 11
AT GemA Ainet B-2-18 · Einzelstück · 1622-03-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen Christoph und Christian Underleibinger als Kläger einerseits und der Nachbarschaft Gwabl anderseits wegen des Viehtriebs und der Einzäunung auf den Feldern der Kläger. Den Unterleibingern soll der gemachte Zaun auf dem Gang- und Viehsteig verbleiben. Dafür sollen sie in der Mitte ein Gatterle das selbst zufällt, errichten, damit die Gwabier ihre Ziegen und Schafe im Herbst durchtreiben können. Die Gwabier sind für Schäden, die durch den Eintrieb in die Felder der Underleibinger entstehen, zum Schadenersatz verpflichtet. Der bisherige Schaden von 39 Gulden ist von den Gwablern zu ersetzen. Siegler: Heinrich Gasteiger, Landrichter der Herrschaft Lienz Beisitzer: Balthasar Goldwibm (?) Gerichtsschreiber Adam Taler, Hans Grebitschischer und Christian Stampfer, alle Ratsbürger zu Lienz, Michael Beheimb zu Gassendorf und Benedikt Lehner zu Patriasdorf

1640 Mai 8
AT GemA Ainet B-2-19 · Einzelstück · 1640-05-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Gabriel Mor, Anwalt der Herrschaft Lienz kommt es zwischen Christian Underleibnig und der Nachbarschaft Gwabl wegen strittiger Weiderechte am 9. Oktober 1639 zum Gerichtsbescheid, daß Gwabl bei Strafe ihren Hirten auf zu tragen habe, daß an den Gütern des Underleibingers kein Schaden entstehe. Gegen dieses ergangene Urteil wird von Gwabl Einspruch erhoben. Da keine neuen Fakten auf treten, wird der Einspruch abgewiesen und bei künftigem Vertragsbruch eine Strafe von 25 fl festgesetzt. Beide Parteien bezahlen ihre Gerichtskosten selbst, was von ihren Beiständern gelobt wird Siegler: Gabriel Mor, Anwalt der Herrschaft Lienz Beisitzer: Martin Ebenperger, Richter an Lienzer Klause Zeugen: Sebastian Ascher und Hans Gasteiger als Beiständer

1641 Okt. 17
AT GemA Ainet B-2-20 · Einzelstück · 1641-10-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor Veit Oblasser, Bergrichter und Waldmei ster der Herrschaft Lienz und Pustertal kommt es zwischen der Rotte Ainet und der Nachbarschaft Glanz wegen der Holznutzung in der Nockhriese zu einem Vergleich. Als Beistand für Ainet fungiert Andrä Stampfer, Bürger und Bäcker zu Lienz, für Glanz Hans Gasser, um nach Lokalaugenschein die Grenze festzulegen. Da Ainet sich weigert, die Briefe vorzulegen oder verlesen zu lassen, vergleichen sich die Parteien: 1) Ainet und Glanz sollen künftig nur Holz für den Hausbedarf aus der Hauptriesen, genannt Pionriese, hacken. 2) Kauf holz darf keines entnommen werden, da der Wald schon merklich verhackt ist, bei sonstiger Strafe von 10 Talern. 3) Die Gerichtskosten haben beide Parteien je zur Hälfte zu tragen. Siegler: Veit Oblasser Beisitzer: Bartlma Zwerger, Jägermeister; Marx Zwelfer, Ratsbürger zu Lienz und Matthias Hübler, Bürger zu Lienz

(1653 Mai 24)
AT GemA Ainet B-2-21 · Einzelstück · 1653-05-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Bergrichter und Waldmeister zu Lienz Veit Ob lasser genehmigt einen Waldteilungsvertrag zwecks Aushackung von Taxen- und Laubholz zwischen den Nachbarn von Ainet (?). Innerhalb der beschriebenen Grenzen werden folgende Miteigentümer und Nutzungsberechtigte genannt: Urban Gueternas, Paul Gstinig, Christoph Kircher, Hans Watschgernig, Hans Mayr, Martin Mößmer, Sebastian Ascher, Silvester Singer, Peter Nägele, Matthias Rainacher, Hans Stampfer, Jakob Oblasser, Schmied, Matthäus Waidner, Blasi Stampfer, Alban Ortner, Christoph Kircher und Georg Gambig. Die Miteigentümer, denen teilweise mehrere Reviere zugewiesen wurden, dürfen die Rechte der anderen nicht verletzen und müssen genannte Grenzen genau beachten, bei sonstiger Strafe von 10 Gulden Siegler: Veit Oblasser, Waldmeister und Bergrichter zu Lienz Beisitzer: Bartlmä Zwerger, Oberjäger und Franz Aschauer, Aktuar