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Verzeichnungseinheiten
Sammlungen
AT GemA Bichlbach 1 · Bestandsgruppe
1564 Aug. 6
AT GemA Bichlbach 7-9-10 · Einzelstück · 1564-08-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Im Grenzstreit zwischen der Nachbarschaft zu Bichlbach, Wengle und ab der Len einerseits und den Nachbarn zu Obergarten anderseits war wegen der Weide an der Frasan und unten am Kolberg an der Mühlegg bereits 1478 eine Markungsurkunde ausgestellt worden. Doch nach Streitigkeiten wegen der Frühjahrs- und Herbstweide in der oberen Raut kommt es zum Vergleich: Es wird die Grenze mit den Marksteinen beschrieben, die u.a. gegen die Schlegwelzi, durch den Gfellboden, an das Schröfle bis an das Puxtäli, in das große Tal auf den oberen Schlafbühel, hinauf auf das Joch verläuft. Doch gegen Pleispitz, was Gemeingut ist, dürfen Bichlbach und Obergarten auftreiben. Weiters dürfen die von Obergarten bis zum Rigibach und diesem entlang bis an die Niederleiterfelder weiden. Bis Mitte Mai dürfen die Obergartner am Kolberg an der Mühlegg von unten bis an das Tal unterhalb der von der Stripf herabziehenden Raut weiden. Weiters dürfen sie von des Eggers Heustadel in Reiten über den Rigibach auf die Landstraße gegen die Mühle bis zur Frasan fahren, doch ohne die Weide von Bichlbach und Lermoos zu verletzen. Siegler: Richter von Ehrenberg

1575 Juli 23
AT GemA Bichlbach 7-9-11 · Einzelstück · 1575-07-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Weideordnung der Gemeinden Bichlbach und Lähn: Am Georgentag sollen jährlich je zwei Dorfmeister für Bichlbach und Lähn gewählt werden, welche taugliche Hirten aufzunehmen haben. Sie bestimmen den Hirtenlohn, lassen die Alpwege ausbessern, treiben das Grasgeld ein und legen darüber Rechnung. Die Nachbarschaft steuert nach Anzahl der Heufuder. Für fünf Heufuder sind zwei Kühe zu veranschlagen. Ein Pferd entspricht zwei Kühen, vier Galtrindem, acht Jungkälbern oder 12 Schafen mit Lämmern usw. Schafe und Ziegen sollen ins Gebirge und nicht auf die Kuhweide getrieben werden. Ohne Wissen des Dorfmeisters darf kein fremdes Vieh aufgenommen werden. Neben Steuer und Hirtenlohn sind 12 kr Grasgeld zu zahlen. Am Maientag sind die Zäune zu machen. Krankes Vieh darf nicht aufgetrieben werden. Galtvieh soll auf das Prustegg, den Spiegelsehrofen und auf den Mötschen, jedoch nicht in die Stapfwies getrieben werden. Jungpferde kommen zuerst zum Nötschen (Mötschen?), dann in den Lichten Brand, auf den Berg, nach Jakobi in das Albele, Stapfwies, in das Töbele und Oberwies. Bei genannten Übertretungen werden für Pferde 24 kr und für Rinder 12 kr eingehoben und diese der Obrigkeit gemeldet. Im Herbst werden die Grenzen mit Lähn neu vermarkt.

1582 Mai 30
AT GemA Bichlbach 7-9-12 · Einzelstück · 1582-05-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Weidevertrag der Nachbarn zu Lähn und Wengle mit Bichlbach wegen der Melkalpen Kolberg und Bichlbach. Lähn und Wengle überlassen den Nachbarn von Bichlbach die Auswahl der Melkalpen. Daher wählt Bichlbach statt der bisher innegehabten Melkalpe zu Bichlbach jene am Kolberg. Diese wird von der Galtalpe am Kolberg folgendermaßen abgeteilt: Die Stallweide geht von der Landstraße bis an den alten Hag und die Melkalpe bis auf das Glieger oben am Gerntal usw. bis in den Starken Knofl an der Lermooser Mark. Diese Alpe dürfen die Bichlbacher nur mit ihrem Melkvieh abweiden. Was außerhalb der Melkalpe am Kolberg liegt, nämlich die obere und untere Wies, Tobeli, auch Hoch- und Galtalpe genannt, sollen die Bichlbacher, Lähner und Wengler mit ihrem Galtvieh, den Rossen und Rindern wie bisher einvernehmlich beschlagen. Jährlich ist zu beschließen, wie viele Rosse und Rinder aufzutreiben sind.

1685 Mai 7 Bichlbach
AT GemA Bichlbach 7-9-13 · Einzelstück · 1685-05-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Vertrag wegen Verarchung des Dorfbaches. Vor dem Gericht Ehrenberg wird von den Interessenten zur Verarchung des Bichlbacher Dorfbaches ein Vertrag geschlossen, der auf den alten Ordnungen von 1489, 1592, 1665 und 1677 beruht. Die Verarchung haben vorzunehmen: Die Inhaber des Saemhofes vom Mühlwald herab über 30 Klafter bis zu einem Markstein; der Pacherhof und der Pichlhof weitere 50 Kl bis zum nächsten Markstein; die zwei Kirch- und Widumhöfe die nächsten 130 Kl herab bis zu des Müllers alten Weiher; der Müller das Stück auf seiner Seite bis zur Brücke; die andere Seite soll durch Bannlegung des Waldes geschützt werden. Die Brücke samt Arche ist vom Zollamt Ehrenberger Klause zu erhalten, die Arche ober dem Haus des Jakob Seitz vom Pacherhof. Unter der Brücke haben die Bachanreiner die Arche einzuhalten, nur beim Mesnergut besorgt dies die gesamte Pfarre. Das nötige Archenholz wird aus dem Wald am Lamberg, aus dem Mühlwald und dem Wäldchen am Bach bis zum Kohlbergbach bereitgestellt. Der jährlich zu wählende Archenmeister soll die Mängel dem Anwalt zu Bichlbach melden. Zur Archenarbeit sind von den Verpflichteten taugliche Personen abzustellen oder 30 kr zu zahlen.

1708 Nov. 9 Bichlbach
AT GemA Bichlbach 7-9-14 · Einzelstück · 1708-11-09
Teil von Gemeindeverwaltung

In Ergänzung des inserierten Vertrages vom 30. Mai 1582 (vgl. Nr. 4) vergleichen sich die Gemeinden Bichlbach, Wengle und Lähn, daß zum Schutz des Stripfenwaldes beim alten Hag ein Markstein gesetzt werden soll. Weitere Marksteine sind vom Starken Knoflach bis ins Gemtal zu setzen. Das geschlagene Holz soll allen drei Gemeinden zustehen. Nach der Alpabfahrt der Bichlbacher dürfen die Gemeindsleute von Lähn die Nachweide nutzen und umgekehrt die Bichlbacher die Lähner Melkalpe. Genannte Marksteine liegen am alten Hag, im Tal gegen den Stripfenwald, an den Mähdern der Bichlbachtaje, auf dem Starken Knoflach zwischen den Pfarren Bichlbach und Lermoos, am Schönen Boden unter der Roßfalle und am Fahrenegg.

1710 Juli 10
AT GemA Bichlbach 7-9-15 · Einzelstück · 1710-07-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Vermarkungsurkunde zwischen Bichlbach und Lermoos wegen der Weide am Starken Knoflach. Der inserierte Markungsbrief vom 25. Mai 1663 beruft sich auf den Vertrag vom 23. Aug. 1580 und wird wie folgt ergänzt: Der schadhafte oberste Markstein auf dem Starken Knoflach wird ersetzt, ebenso der vierte. Der fünfte Stein auf dem Stripfenjoch wird aufgerichtet. Künftig sollen weder die Bichlbacher ihr Vieh auf das Hebertal noch die Lermooser auf die Seite der Bichlbacher beim Starken Knoft treiben, bei sonstiger Pfändung. Eine weitere inserierte Urkunde vom Juni 1684 besagt, daß die Scheidemauer auf dem Heberjoch von beiden Seiten einzuhalten ist. Die Grenzmarken zu Nups und am Starken Knofli werden für richtig befunden. Das Bergmahd Pranzögg wird vermarkt und mit der Fudersteuer belegt.

1730 Juli 13 Bichlbach
AT GemA Bichlbach 7-9-16 · Einzelstück · 1730-07-13
Teil von Gemeindeverwaltung

Vergleich zwischen den Nachbarschaften Lähn und Wengle wegen der Viehtriebgasse. Genannte Nachbarschaften erneuern den Vertrag vom 11. Juni 1567 wegen der Viehtriebgasse zu Lähn und beim Kolberg. Laut inseriertem Vertrag sollen beide Gassen auf 10 Schuh verbreitert werden. Der Zaun von Wengle bis zum Weiher ist von beiden Gemeinden neu zu erstellen und von den Anrainern zu erhalten. Der Rautwald nördlich von Oberwengle vom Scheisstal bis zum Jakob Ritt und an das Joch wird wegen der Lawinenstriche zum Bannwald erklärt.

1737 Juli 17
AT GemA Bichlbach 7-9-17 · Einzelstück · 1737-07-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokollauszug des Gerichtes Ehrenberg wegen des Holzschlags auf Oebele. Das Gericht Ehrenberg entscheidet auf die Klage der Gemeinde Obergarten gegen die Gemeinde Lähn einstweilig, daß die Gemeinde Lähn zwar das bereits geschlagene Holz wegführen dürfe, weitere Schlägerungen aber bis zu einer Entscheidung des Streitfalles zu unterlassen sind.

1738 Juni 25/26
AT GemA Bichlbach 7-9-18 · Einzelstück · 1738-06-25
Teil von Gemeindeverwaltung

Protokollauszug des Gerichtes Ehrenberg wegen der Oebelewaldung. Protokoll über den gerichtlichen Lokalaugenschein im Oebelewald samt Zeugenaussagen über die dort zwischen den Nachbarschaften Lähn und Obergarten strittige Weide- und Holznutzung.

1738 Nov. 20 Reutte
AT GemA Bichlbach 7-9-19 · Einzelstück · 1738-11-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsurteil zwischen den Nachbarschaften Obergarten und Lähn wegen der Nutzung des Oebelewaldes. Die klagenden Obergartner werden mit ihren Ansprüchen auf den Oebelewald abgewiesen, behalten sich aber die Appellation vor.

AV-Medien
AT GemA Bichlbach 1-2 · Bestand
Teil von Sammlungen
1761 Juli 23
AT GemA Bichlbach 7-9-20 · Einzelstück · 1761-07-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Das Landgericht Ehrenberg trägt den Gemeinden Lahn und Obergarten gemäß Revisionsurteil auf, das überwinterte Vieh des Frühmessers von Lermo(o)s auf ihre Gemeine Weide treiben zu lassen. Da der Frühmesser seine Steuern, Wustungen und Einquartierungen gemeinsam mit den Gemeinden Lähn und Obergarten trage, stehe ihm auch das Weidereicht auf der Gemein zu. Die beiden Gemeinden protestieren.

vor 1749
AT GemA Bichlbach 7-9-21 · Einzelstück · 1749
Teil von Gemeindeverwaltung

Beschwerde der Gemeinde Lähn und Wengle gegen die Gemeinde Bichlbach wegen übermäßiger Nutzung. Die Beschwerdeführer bitten die o.ö. Regierung und Hofkammer, der Gemeinde Bichlbach aufzutragen, ihre Steuerbeschreibung vorzulegen und entsprechend derselben zu zahlen, sowie sich an die Pfarrordnung zu halten.

1685
AT GemA Bichlbach 7-9-22 · Einzelstück · 1685
Teil von Gemeindeverwaltung

Jakob Pader in der Pfarre Pichlpach hat in dem Mulöbele ein Wiesmahd gekauft, welches großteils an den Wald grenzt und bisher nicht vermarkt war. Im Beisein des Matthias Kerber und anderer wird dieses Mahd vermarkt und mit genannte dreizehn Marksteinen versehen, die auch Perwanger und Lermoßer Gebiet tangieren. Auf Begehren der Gemeinde Piechlpach wird dem Pader eine gleichläutende Abschrift dieses Markungsbriefes betreffend das 'mal öbelle' zugestellt.

1706
AT GemA Bichlbach 7-9-23 · Einzelstück · 1706
Teil von Gemeindeverwaltung

Unter Franz Karl von Rost sollen die Weidegrenzen zwischen der Pfarre Lermoß und der Pfarre Piechlbach im Hebertal und auf dem Starken Knofling besichtigt und renoviert werden, da die Hirten der beiden Pfarren die Gerechtsame mit ihrem Vieh verletzten. Da die letzte Vermarkung bereits 26 Jahre zurückliegt, soll eine neue Begehung der Grenzen erfolgen. Die Grenzmarken AI Bichlbach werden anhand der inserierten Markbriefe vom 20. Aug. 1680 und vom 25. Mai 1663 erneuert, ausgetauscht oder ergänzt. Bei den alten Grenzbeschreibungen waren u.a. Forstknecht Christian Sambwöber, Christoph Radi, Martin Weirater, beide Haiterwang, Matthias Perwanger, Georg Sambwörber von Untergarten als Unparteiische zugegen. Lermoß war duch den Gerichtsanwalt Christian Wagner vertreten. Die Schiedmarkung von der Straße bis zu den Lehner Bergmähdern soll wie von alters her einvemehmlich mit Lermoß verbleiben. Die Schiedmauem auf dem Heberjoch sollen von beiden Pfarren je zur Hälfte erhalten und die Trockenmauern nach dem Schnee besichtigt und renoviert werden. Nach dem nunmehrigen Augenschein durch die Anwälte Christian Wagner und Peter Pader werden die Marksteine beschrieben und durch Zeugen belegt: Franz Sambweber, Erwaldt, Michael Mayr, Piberwier, Anwalt Georg Tausch, Adam und Georg Petter, Hans Schwenzegast, Jakob Schwarz, Rochus Peter, Martin Maister und der junge Knabe Hans Schwarz, alle von Piechlbach; von Lehn Franz Kolhundt...(?)... Die Lermoßer geloben die Einhaltung der renovierten Grenze dem Anwalt Georg Jäger und die Piechlbacher dem Anwalt Georg Tauscher. Siegler: Johann Zwerger, Waldmeister zu Emberg und Johann Georg Zwer ger, Forstmeister allda