Stadt und Gericht Füssen vergleichen sich mit den zum Gericht Erenberg gehörigen Orten Lermos, Püchelbach, Ayterwang, Praytenwang und Ruty wegen des Weges über den Kniebos. Füssen soll den Weg bauen, mit Steinen hauen, Brücken errichten und sodann darüber Rechnung legen. Dafür dürfen sie einen Weglohn nehmen, um den Bau bis auf die Stieglach zu finanzieren und zu erhalten. Für jeden beladenen Wagen aus dem Gericht Füssen oder Erenberg, der über den Kniebos hin- oder zurückfährt, sind 4 kr zu zahlen. Salz- oder Weinfuhren, die von anderen Gerichten kommen, müssen je nach Bespannung genannte erhöhte Tarife bezahlen. Für Saumrosse gilt eine eigene Regelung, wenn sie Futter oder Salz nach Flall oder Ymbst führen. Nach einem Jahr sollen die Vergleichspartner zu St. Galli Zusammenkommen und den Weglohn neu verhandeln. Weiters soll der Torhüter zu Füssen den Weglohn nach Füssen einnehmen und in eine Büchse tun. Desgleichen soll einer zu Binswang das Weggeld von jenen, die nach Vils ausfahren, einnehmen. Siegler: Junker Hans Schott, Pfleger zu Füssen Zeugen: Hans Mair, Josef Gerhart, Konrad Spaiser, Weinhard Vorhoch, Hans Herbst und Ulrich Schmid, alle Bürger zu Füssen
Fortunat Freiherr zu Wolckhenstain und Rodnögg genehmigt als Oberstjägermeister dem Markt Reuty und der Pfarrgemeinde Braitenwang die Rodung und Räumung jenes Grundstücks von Georg Jeckhes Hütte an bis zur Augsburger Grenze, und gegen das Gebirge der Neuen Alpe bis an die ettalische Grenze hinaus, um daraus Wiesen zu machen, vorbehaltlich der darin stehenden Ahombäume, welche dem Landesfürsten verbleiben. Am 23. und 24. Sept. erfolgt die Vermessung und Vermarkung des Amerwaldes unter Richter Josef Tasch und Waldmeister Oswald Keller mit genannten ausführlichen Grenzmarken. Für die Verleihung des Amerwaldes sind 16 Gulden Grundzins in das Herrschaftsurbar und 2 Gulden Afterzins in das St. Anna-Gotteshaus zu Reuty zu reichen. Siegler: Der Aussteller
Erzherzogin Claudia und Bischof Heinrich von Augspurg beziehen sich auf die 1628 erfolgte Gründung des Franziskanerklosters zu Reiti durch Erzherzog Leopold und ratifizieren einen Vergleich zwischen dem St. Anna-Gotteshaus zu Reiti und der Pfarre zu Praitenwang, um die Einkünfte aus dem Salzstadel, der St. Sebastiani-Bruderschaft und des Pfarrherm zu Praitewang neu zu regeln. Wegen der Finanzierung der Beleuchtung, des Opferweins, der Erhaltung des St. Anna-Gotteshauses und Franziskanerklosters bezieht man sich auf den Kammerbefehl vom 8. Juni 1637, welcher genannten zahlreichen Salzfaktom zu Reutti einen Salzaufschlag von 2 kr für das Peter-und Paul-Gotteshaus in Praitenwang und für das St. Anna-Gotteshaus vorschreibt. Den Franziskanern soll aus dem Klausenwald das notwendige Brennholz durch die Rodfuhrleute, welche die Salzrod in Reuti betreiben, kostenlos zugestellt werden. Siegler des
Zwischen dem Markt Reutti und den Gemeinden Praitwang, Ehenpichl, Pflach, Mühl und Leen kommt es vor der Regierung zu einem kommissioneilen Vergleich. Die Kläger sind durch Bartlmä Henggi, Jakob Komman, Hans Hochrainer, Michael Kurz, Matthäus Schraz, Hans Zwerger, Georg Jackh, Georg Teuffenprun, Oswald Torwartl, Simon Traxl, Georg Schweiggl, Georg Kecht, Hans Rainer und Hans Maurus, Mair in der Aschaw, vertreten, Reutt durch Christoph Öxl, Bürgermeister, Tobias Keller, Georg Köpft, Baumeister, Hans Mesmer, Mang Seuntner, Hans Leitl, Gabriel Windt, Paul Zeder, Salzfaktor, Hans Höss, Zöllner und Leonhard Keller, Waagmeister, in Beistandschaft des Regimentsadvokaten Georg Reibi. In 14 Punkten wird die Edierung des Kaufbriefs über die Alpe Rats vereinbart. Reuti soll das Steuerregister von 1576 überarbeiten. Die Aufteilung des Einkaufgeldes und des Alpgeldes wird vereinbart. Die Niederlage bleibt lt. Freiheitsbrief von 1494 unverändert. Das Weggeld ist lt. Freiheitsbrief von 1598 zu regeln. Die Benützung des Ammerwaldes wird im Teilungsbrief von 1628, jene der Weiden in den Urkunden von 1451 und 1555 geregelt. Weiters vergleicht man sich wegen der Brunnenerhaltung, Pflastergeldeinhebung, der Archenerhaltung, der Ritschenerhaltung, der Anstellung der Totengräber, der Hebammen, des Schulmeisters, der Stierhaltung, eines der Inventarisierung gemeinschaftlicher Urkunden, der Hirtenanstellung von, der Aufteilung von 387 Gulden wegen des Harlander Lehens, wegen der Einhebung der Leibsteuer und der Vermögensaufteilung. Siegler: Johann Jakob Goppoldt, Pfleger zu Einberg, und Anton von Rosst, als Kommissare
Zwischen den Untertanen zu Haytterwanng, Pfarre Piechlpach, und der Pfarre Lermoß, kommt es vor Ferdinand Püschl von Luttach, Kommandant zu Emnberg, wegen Abholzung im Klausenwald zu einer Neuvermarkung. Am 10. Aug. erfolgt der Augenschein unter Andrä Voglmayr von Tierburg, oberster Forstmeister, Anton von Rosst, Pflegsverwalter zu Emnberg, Hans Zehenndtner, Richter, Oswald Keller, Waldmeister, Thiel Albl, Forstüberreiter, Hans Höss, Zöllner, Wolfgang Bischoff, Gerichtsschreiber, Bürgermeister Christoph Öxl von Reuti und den Vertretern obgenannter Gemeinden. Zur Ausmarkung kommt es vor genannten zahlreichen Gemeindeabgeordneten am 29. und 30. Okt. beginnend ober der Klause Emnberg gegen Hayterwanng in der Kannzrait an der Landstraße. Weitere Grenzpunkte sind der Rauhe Kopf, die Teufenlacke auf dem Kopf, ein Tal, ein Weg, der Thürre Kopf, das Hirschbad, der Boden gegen den Todtengrüebl, das Joch gegen Ehenpichl, gegen Meyrlen und die Höhe neben dem Schloß Emnberg. Insgesamt werden 169 Grenzmarken an Bäumen und Steinen beschrieben. Die Einhaltung dieser Grenzen geloben für Reuti Christoph Öxl, Bürgermeister, Tobias und Matthäus Keller, Mang Seuter, Hans Hennggi und Andrä Khecht, für Ehenpichl Hans Zwerger, Georg Teuffenprun und Adam Herr, für Haitterwanng Anton Gügl, Fischmeister, Jakob Jäger, Hans Rady, Andrä Grüesser und Martin Weyrater, für Püechlpach Christoph Klainhannß und Hans Zoz, für Lermoß Ludwig Khayler, Martin Roschmann, Forstmeister, und Georg Kherber. Siegler: Anton von Rosst, Pflegsverwalter zu Emnberg
Die Gemeindsleute der Pfarre Praitenwanng begehren den Markungsvergleich betreffend den Klausenwald mit der Herrschaft. Vor Anton von Rosst, Pflegsverwalter zu Emberg, und den Beisitzern Hans Zehenntner, Richter, Hans Mader, Heinrich Sanndler, augsburischer Waldschreiber, Oswald Kheller, Waldmeister, Uriel Albl, Forstüberreiter, Hans Höss, Zöllner, Jakob Strele, Perwanng, Thomas Rainer und Wolfgang Bischoff, Gerichtsschreiber, bringen genannte Gemeinden nach Ablesung des Grenzvergleichs betreffend den Klausenwald, den Haiterwannger Esterwald und den Bannwald, ihre Einwendungen, Bedenken bzw. ihr Einverständnis zu den neuen Grenzmarken vor. Zu den Einwendungen des Fischmeisters Anton Gügl geben die Gemeinden außer Ehenpichl keine Stellungnahme ab. Daher ergeht der Bescheid, daß es bei dem Grenzvergleich bleiben soll. Weitere Ansprüche der Parteien sind unter den betroffenen Gemeinden zu regeln. Die Kommissionskosten sind zur Hälfte von Haiterwanng und zur Hälfte von Praitenwanng zu tragen. Da die meiste Zehrung in Reutte angefallen ist, muß Haiterwang noch 89 Gulden abstatten. Siegler: Anton von Rosst
Die o.ö. Kammer erläßt namens der vormundschaftlichen Regierung nach Erzherzog Leopold der Bürgerschaft von Reuti auf deren Ansuchen wegen der 'eingefallenen beschwerlichen Leiff' den Grundzins für den Ammerwald, doch sind die jährlich festgesetzten 18 Gulden ordentlich zu erstatten.
Witwe Erzherzogin Claudia, bevollmächtigte Gewaltträgerin und Mitvormünderin, verleiht den Leuten zu Praitewang und Reuti auf deren Bitte Weide und Berg Harlander und Ligveist zu Lehen. Dazu wird deren Mitbürger Christoph Öxl zu Reutte als Lehensträger angenommen. Da dieses Lehen seit Erzherzog Ferdinands Zeiten nie weiter empfangen und dadurch mehrmals fällig wurde, hätte es eingezogen werden müssen. Auf demütiges Bitten und wegen ihrer getreuen Dienste wird den Leuten zu Praitewang und Reutte unter ihrem Lehensträger Öxl genannter Berg wiederum aus Gnaden verliehen. Dafür soll ein jeder Lehensträger seinem Lehensherrn jährlich auf Schloß Emberg den gewöhnlichen Zins und Dienst leisten. Siegler: Erzherzogin Claudia
Erzherzogin Claudia bestätigt den offenen Viehmarkt, welchen Erzherzog Ferdinand am 14. Juli 1569 jährlich für den 3. Sept. verliehen hat (vgl. Nr. 58). Nach Ratifizierung dieser wörtlich inserierten Urkunde wird auf Bitte des Marktes Reutte diese Marktfreiheit konfirmiert und der Viehmarkt nach jahre langer kriegsbedingter Unterbrechung wiederum errichtet, jedoch am 11. Sept. statt wie bisher am 3. Sept. Siegler: Claudias erzfürstliches Sekretsiegel
Hans Heinrich Sondier, Richter der Herrschaft Emberg, erstellt auf Bitte des Andreas Recht, Bürgermeister zu Reute, eine urkundliche Abschrift aus dem Gerichtsprotokoll vom 16. Juni, worin Gerichtsschreiber Hans Zwerger die Aussteckung des Rotge(e)ms in der Alpe Raz folgendermaßen abgefaßt hat: Vor dem Pfleger Anton von Rosst, Richter Heinrich Sondier und Gerichtsschreiber Georg Reichart erscheint Bürgermeister Recht, um die Zeugenaussage des Alphirten Oswald Peuntner jun. aufzunehmen. Anläßlich der Aussteckung des Rot(n)gems durch Hans Zwerger wird der Alphirte Peuntner vorgeladen. Er sagt aus, daß der Rotgem von dem Raiten Brunnen an bis an das Tal unter der Ebne mit Kleinvieh und Rossen genutzt wird, am Joch aber nur mit Geißvieh. Dieser Rotgem sei die beste Schneeflucht aus der Alpe Raz. Das Vieh wird auch in der Ebne gehütet. Siegler: Hans Heinrich Sondier, Richter zu Emberg
Erzherzog Ferdinand Rarl konfirmiert dem Markt Reitti das Privileg des erhöhten Pflaster- und Weggeldes, welches seine Mutter Erzherzogin Claudia am 16. Feber 1646 ausgestellt hat. Diese Zollfreiheit ist wörtlich inseriert und wird auf die nächsten fünf Jahre bestätigt und verlängert. Siegler: Der Aussteller
Hans Hess, Hans Stainacher, Rudolf Kurzhanns, Peter Murr und Anna Musawer, Witwe des Klaus Musawer, alle fünf von Oberrüti auf der Kegg, verzichten zu Gunsten der Nachbarschaft von Unterrüti auf den Brunnen von den heiligen Stain gegen Bezahlung von 8 Gulden Dafür dürfen die von Unterrüti nach Bedarf mit ihrem Brunnen durch deren Grundstücke und Güter graben und fahren. Siegler: Johannes Vischer, Braittenwang Zeugen der Siegelbitte: Hans Schwaiger, Mair zu Aschaw, Thomas Raither, Konrad Zütt, alle von Aschaw.
Erzherzog Ferdinand Karl erläßt ein offenes Mandat und bezieht sich auf den engeren Ständeausschuß, welcher am 22. Juli 1660 in Hall tagte, um eine Extrasteuer zur Türkenbekämpfung zu erlassen. Im Ausschuß wurde beschlossen, um die große Schuldenlast samt Zinsenrückstand abzustatten, von der Tiroler Landschaft einen Kredit aufzunehmen, und dazu zwei ExtraordinariSteuertermine über vier Jahre zu genehmigen. Wegen des zu befürchtenden Einbruchs in Siebenbürgen und Ungarn soll eine 'eylende Türkenhilf' bewilligt werden. Dieses Steuermandat soll allen landschaftlichen Steuereinnehmern in jedem Viertel zeitgerecht bekanntgemacht werden. Siegler: Der Aussteller
Erzherzog Sigmund Franz konfirmiert auf Bitte der Bürgerschaft und Gemeinde der Pfarre Praitewang mehrere Privilegien, Ordnungen und Freiheiten König Maximilians vom 6. Juni 1494 (vgl. Nr. 9), Kaiser Ferdinands vom 8. Aug. 1558 und vom 31. Jän. 1559 sowie Erzherzogin Claudias vom 2. April 1644, welche alle wörtlich inseriert sind. Überdies verleiht Ferdinand Karl die alte durch Kriegsunruhen verlorene Wappenfreiheit: nämlich einen roten oder rubinfarbenen Schild, dessen Mitte eine weiße oder silberfarbene Zwerchstraße abteilt, auf deren Grund drei grüne Bühel mit je einem grünen Tannenbaum erscheinen. Siegler: Der Aussteller
Erzherzog Sigmund Franz bekundet von seiner Stadt Insprugg aus, daß ihn die Leute zu Praitewang und Reute gebeten haben, ihnen die Weide am Berg Harlander und Ligveist zu verleihen und dazu ihren Mitbürger Peter Pachter als Lehenträger zu nominieren. Nach dem Tode sowohl seines Bruders Erzherzog Ferdinand Karl als auch des Lehenträgers Christoph Öxl erfolgt nach ausge schriebener Lehensberufung die Neubelehnung an Pachler. Der jährliche Zins und Dienst ist auf das Schloß Ehmberg zu leisten. Siegler: Der Aussteller