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Verzeichnungseinheiten
Sammlungen
AT GemA Stanzach 1 · Bestandsgruppe
1586 Feber 24 (Matthäustag)
AT GemA Stanzach 7-9-10 · Einzelstück · 1586-02-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft von Fallerschein erläßt folgende Weideordnung: 1) Die Weide ist seit alters her auf 124 Kühe veranschlagt. Jeder Nachbar, der Anteil an zwei Weiden hat, darf künftig drei Kühe, sechs Ziegen, Galt- oder Melkvieh weiden. 2) Fremde Schweine und Pferde dürfen nicht geweidet werden. Sollte doch ein fremdes Pferd aufgenommen werden, so ist es auf vier Kühe zu veranschlagen. Eigenes Vieh und eigene Galtrinder dürfen beliebig viel weiden. 3) Fremde Schafe dürfen nicht geweidet werden Grasgeld darf nicht angenommen werden. Als Strafen werden festgesetzt: für ein widerrechtliches Pferd 2 Gulden für eine Kuh, ein Rind, Galtvieh, Schwein oder Schaf 1 Gulden und für eine Ziege 24 kr. Wer ein Schaf außerhalb der festgesetzten Weide auftreibt, muß 24 kr Pfandgeld zahlen und wird beim Richter angezeigt. Siegler: Georg Frank, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Christian Koch, Anwalt zu Berwang, Thomas Hosp und Jakob Ber wanger RV: 1586 Ainer nachperschaft in Valderschein der pfarr Perwang, Gerichts Emberg, Besatz- und Ordnungsbrief

1612 Juni 22
AT GemA Stanzach 7-9-11 · Einzelstück · 1612-06-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Vertreter von Fallerschein Jakob Lechleitner, Wolfgang Lechleitner, Wolfgang Winkler, Hans Winkler, Oswald Sprenger, Hans Kerli, Georg Schwarz, Salomon Lechleitner und Bartlmä Rainer, meist von Stanzach, vergleichen sich wegen des Zinses für das St. Jakobs-Gotteshaus in Berwang. Von der im letzten Jahr geviertelten Alpe sollen an die St. Jakobskirche 86 1/2 kr und 7 1b Butterschmalz (Wiener Gewicht) gezinst werden. Die Gemeinde einigt sich mit Jakob Lechleitner, daß er diesen Zins künftig alleine bezahlt. Als Absicherung für diese Zinsleistung soll das freieigene Grundstück des Lechleitner in Fallerschein (Anrainer: Bartlmä Rainer, der Rain und die Gründe des Besitzers) mit diesem Zins belastet werden. Vor St. Bartlmä darf nicht gemäht und geheut werden. Lechleitner hat sich zu obiger Zinszahlung durch Handschlag dem Hans Schwarz zu Eimen, Anwalt im unteren Lechtal, verpflichtet. Siegler: Josef Fasch, Richter zu Ehrenberg 30 IStanzach Siegelbitte: Hans Schwarz, Anwalt Zeugen: Georg Ulsaß von Griesau, Georg Pfefferle, Sigmund Winkler von Eimen

(1613 Mai 17)
AT GemA Stanzach 7-9-12 · Einzelstück · 1613-05-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Durch die Gerichtsobrigkeit und den Waldmeister wird der Bannwald in Elbmerberg bewilligt und folgendermaßen beschrieben: Er stoßt im Osten bei Sigeles Brand vom Lech in das Schröfle nächst dem Weg, von dort gerade hinauf mitten in Boden 'und in das höchste Ögg. Als weitere Grenzpunkte werden genannt: Nerenwand und Rappental. Die dortigen Föhren und Fichten sind zu schützen, bei sonstiger Strafe von 1 Gulden je Stamm und 12 kr je Ast. Denen zu Elbmen und deren Nachkommen wird zum Eigenbedarf die Holzentnahme für den Hausbau bewilligt. Die von Stanzach haben sich der Holzschlägerung in besagtem Bannwald zu enthalten. Die Weide- und Holznutzung außerhalb dieses Waldes bleibt von dieser Bannlegung für beide Teile unberührt. Die Einhaltung dieser Bannlegung geloben dem David Schneller, Forstknecht im Lechtal, Jakob und Wolfgang Lechleitner, Hans und Wolfgang Winkler und Oswald Sprenger, alle fünf zu Stanzach, weiters Hans Schwarz, Gerichtsanwalt im Lechtal, Jakob Lechleitner, Jörg Wäsle, Martin Eieg, Hans Ginther, alle fünf zu Elbmen. Siegler der Abschrift: Willibald Schneller, Gerichtsschreiber zu Ehrenberg

1672
AT GemA Stanzach 7-9-13 · Einzelstück · 1672
Teil von Gemeindeverwaltung

Gerichtsprotokollabschrift für die Nachbarschaft zu Elbmen, welche die Gemeindsleute von Stanzach im unteren Lechtal am 26. Feber 1671 und am 9. April 1672 veranlaßen. Es wird gebeten, den Gemeindsleuten von Eimen den Auftrieb des Galtviehs ohne einen Hirten zu untersagen. Weiters soll durch die Errichtung eines Zaunes eine Schädigung der Sommerfrucht vermieden werden. Dafür sollen die Stanzacher, die jährlich von Fallerschein im Gericht Imst Heu einbringen, um mehr Vieh halten zu können, eine Schädigung der Stall weiden 30 IStanzach unterlassen, da die beiden Gemeinden im Frühjahr und Herbst diese Weiden gemeinsam nützen.

1673 März 5 (Gerichtsbehausung Ehrenheim)
AT GemA Stanzach 7-9-14 · Einzelstück · 1673-03-05
Teil von Gemeindeverwaltung

Für die Gemeinden Stanzach und Eimen wird auf deren Anbringen entschieden, daß die vor 20 Jahren für das Galtvieh einvernehmlich erweiterten Weiden ober den Feldern gegen Eimen, von der gemeinen Talstraße bis hinauf unter den Schrofen beim Zaun, bisher ohne Widerspruch genutzt werden. Somit hat kein Teil den anderen etwas genommen, sondern es wurde aus freiem Willen die Weide erweitert. Im Frühjahr und Herbst wird das Eimer Vieh auf deren Stallweide aufgeschlagen, im Sommer das Galtvieh von Stanzach 14 Wochen lang. Um künftig Streitigkeiten zu vermeiden, soll ein Zaun errichtet werden, wozu das erforderliche Holz entnommen werden darf. Sonst ist die neu erschlossene Weidefläche aber in den Waldbann zu legen.

1675 Juni 20
AT GemA Stanzach 7-9-15 · Einzelstück · 1675-06-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft Stanzach klagt, daß die von Elbigenalp am Nehm ihr Vieh ohne Hirten auftreiben, wodurch den Stanzachem in ihren Heimfeldern vielfältiger Schaden zugefügt werde. Daher wird der Richter Peter Pachler von der Herrschaft Emberg ersucht, die Pfändung zu bewilligen. Hiemit wird den Stanzachem die Pfändung bewilligt, soweit diese notwendig ist. Zu diesem Zweck wird Hans Lechleitner zu Stanzach als Pfänder bestellt. Unterschrift: Peter Pachler, Richteramtsverwalter der Herrschaft Emberg

1676 Juni 6 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-16 · Einzelstück · 1676-06-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Nach Beschwerde der Nachbarschaft Stanzach gegen die Nachbarschaft von Elbmen wegen des am Nehm aufgetriebenen Galtviehs erging durch den Landrichter von Ernberg die Aufforderung, den Stanzachern eine Vergütung zukommen zu lassen, um das Eimer Vieh auf den Stanzacher Feldungen weiter zu dulden. Da diese Entschädigung bis dato nicht erfolgt sei, ersucht Stanzach um den weiteren obrigkeitlichen Beistand. Sollte Elbmen den Stanzachern keine Abfindung leisten, wird die Viehpfändung hiemit genehmigt, sobald fremdes Galtvieh auf Stanzacher Eigentum angetroffen wird. Dieses gepfändete Vieh soll nach Reiti geliefert und dort so lange verwahrt werden, bis Elbmen die Abfindung geleistet hat. Nach Publizierung dieses Schreibens in Elbmen ist es den Stanzachem im Original Zuzustellen. Siegler: Peter Pachler, Richteramtsverwalter

1676 Juni 11 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-17 · Einzelstück · 1676-06-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Dem Gerichtsverpflichteten im unteren Lechtal, Balthasar N. wird vom Landgericht Ernberg mitgeteilt, daß die Gemeindsleute von Elbmen verlangt hätten, den Stanzachern aufzutragen, ihren Feldbezirk (Wiesen und Äcker) durch Grenzmarken auszuweisen. Wie zu vernehmen ist, haben die Stanzacher ihre Ackergrenzen ordentlich ausgewiesen. Bei den Wiesen hingegen sei niemals eine Markung vorhanden gewesen, sondern man habe sich nach der alten Inhabung orientiert, wie dies seit urdenklichen Zeiten üblich war. In dieser Form habe man den Elbmem die Nutzung gegen Entgelt überlassen wollen. Es habe daher bezüglich des Elbmer Galtvieh bei der schriftlich erteilten Pfändung durch die Stanzacher zu verbleiben. Dieses Edikt ist den Elbmem zu publizieren und sodann den Stanzachern zurückzugeben.

1682 März 20
AT GemA Stanzach 7-9-18 · Einzelstück · 1682-03-20
Teil von Gemeindeverwaltung

Almaufteilungsbrief für Fallerschein, welcher auf der alten Almaufteilung vom 25. April 1600 beruht. Der erste Teil wird Christian Winkler und Hans Negele zugeteilt. (Grenzverlauf: Kerental, Bach, Hinterlänner, Hefzaun, Rügele, Schoberstall, Grat bis Karjoch, Schwarzer Brunnen, verborgenes Karle) Der zweite Teil gehört Christian Klotz, Bartlmä Rainer, Jakob Ulsaß, Adam Fridl, Hans Kerle und N.(?) Regensburger (Grenzen: Werchem in Höfen, Egg, Alpteil, Kaitstein, Grueb, Langetsberg, Stauden, Steiniger Weg, Bichlbacher Felder. Der dritte Teil gehört Wolfgang Lechleitner und Sigmund Winkler. (Grenzen: Campen, Grueb, Imster Grenze, Bach vom Samerberg, Joch, Bichltal und weitere genannte Grenzen) Wolfgang Lechleitner kann seinen Hof samt Zubehör behalten. Die Fallerscheiner dürfen ihre Pferde am Sonnenberg weiden. Der vierte Teil gehört Paul und Georg Singer sowie Matthias Fridl. (Grenzen: Namloser und Fallerscheiner Bach, Schneehütte, Namloser Arsch, Bichltal, Bichlbach, Namloser Grenze) Siegler des Originals: Jakob Kleinhans, Richter Zeugen des Originals: Salzgegenhändler Wolfgang Pirchl, Urban Renn, Christoph und Hans Peter (Waldmeister), Jeremias Henggial im Beisein von: Christian Kloz, Paul und Georg Singer, Wolfgang Lechleitner, Bartlmä Rainer, Jakob Ulsaß, Christian Winkler Siegler der Neubestätigung: Franz Karl von Rost, Richter zu Emberg

1688 Juni 2 Berwang
AT GemA Stanzach 7-9-19 · Einzelstück · 1688-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Imster Pfarrer Bartlmä Gschwenter, Johann Gaudenz Baron von Rosst, Pflegamtsvertreter der Herrschaft Emberg, und dem Gerichtsanwalt Martin Hörtinger wird zwischen der Pfarre Perwanng und den Nachbarn zu Stanzach, welche Mähder und Hausrechte im Fallerschein besitzt, wegen des Widums- und Mesnerbeitrages nach einem Instanzenstreit folgender Vergleich geschlossen: Laut Hofkammererkenntnis haben die Fallerscheiner Mähderinhaber, welche Stanzach zugehören, der Pfarrgemeinde Perwang ihren Beitrag zu leisten. Dafür haben die Pfarrleute zu Perwang an die Stanzacher Interessenten seit 1685 an Baukosten 92 Gulden 56 kr zu refundieren. Die Stanzacher Mähderinhaber in Fallerschein müssen bis Martini den Perwangem 100 Gulden vergüten. Für den Mesner wurden von den 11 Hütten bisher 45 kr bezahlt, doch künftig sind von den ca. 30 Hütten- und Mähderinhaber 1 Gulden 36 kr nach Perwang zu bezahlen. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben für die Mitinteressenten Hieronymus Strele, Anwalt der Pfarre Perwang, Jakob Glezle, Georg Grießer, Christian Koch, Georg Kerber und Christian Perwannger, Mesner, einerseits, und von Stanzach Andrä Kerle, Christian Vögle und Andrä Winkler dem Dekan sowie dem Pfleger. Die Gerichtskosten betragen 3 Gulden 30 kr, wovon Perwanng und Stanzach je die Hälfte zu zahlen haben.

1698 März 21
AT GemA Stanzach 7-9-20 · Einzelstück · 1698-03-21
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen eines Streites zwischen Stanzach und Forchach wird unter Bezugnahme auf ein Schriftstück vom 17. Feber 1680 wegen gemeinsamer Weiderechte folgendes beschlossen: Der Weidenutzungsbrief von 1680 bleibt bis auf Punkt 4) unverändert aufrecht und die gemeinsame Weidenutzung ebenfalls. Stiere, die älter als drei Jahre sind, dürfen nicht gemeinsam mit den Kühen geweidet werden. Will jemand eine neue Feuerstätte errichten, muß er zuerst die Zustimmung beider Gemeinden erhalten, bevor er um die richterliche Genehmigung ansucht. Der von den Stanzachem errichtete Zaun am Pleissjoch soll abgerissen werden. Sollten die Stanzacher die Forchacher durch vermehrten Viehbestand schädigen, so soll der Schaden durch Geld abgegolten werden. Die bereits entstandenen Kosten von 10 Gulden sind von beiden Gemeinden je zur Hälfte zu bezahlen. Forchach ist vertreten durch Christoph Singer, Forstknecht, Martin Sprenger und Hans Kerle, Stanzach durch Christian Lechleitner und Georg Schwarz. Weiters sind anwesend Martin Höfling, Gerichtsanwalt, Johann Zwerger, Waldmeister und Jeremias Holer, Gerichtsschreiber. Siegler: Franz Karl von Rosst, Richter zu Emberg Zeugen: Franz Stainer und Franz Wilhelm Zobl

1711 Okt. 9 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-21 · Einzelstück · 1711-10-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Pfleger Gaudenz von Rosst trägt keine Bedenken, daß auf der Gemeindsleiten zu Stanzach nach hochgeistlicher Konzession ein Kirchturm errichtet wird. Für diesen Turmbau werden aus dem 'Heiligen' 200 Gulden bewilligt. Laut hochgeistlicher Applikation darf dem „Heiligen“ durch diese Ausgabe kein Schaden erwachsen. Unterschrift: Johann Gaudenz von Rosst, Pfleger

1718 Feber 17 Stanzach
AT GemA Stanzach 7-9-22 · Einzelstück · 1718-02-17
Teil von Gemeindeverwaltung

Der Jüngling Johannes Winkler zu Stantzach sucht um Baugenehmigung an einem einsamen Ort an, was ihm die Nachbarschaft ohne Bedenken genehmigt, jedoch mit dem Vorbehalt, daß nach seinem Ableben die Nachkommen kein Recht haben, dort weiter zu wohnen. Sollte Winkler diese Wohnung nicht mehr benötigen, so fallt das Wohnrecht wieder an die Nachbarschaft heim, was er mit seiner Unterschrift reversiert. Unterschrift: Johannes Winkler

1720 März 7 Reutte
AT GemA Stanzach 7-9-23 · Einzelstück · 1720-03-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Pfleger der Herrschaft Ehrenberg, Johann Gaudenz von Rosst, dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber und dem Forstmeister Johann Georg Zwerger sowie den Gerichtsverpflichteten Johann Christoph Vintschger und Josef Linder als Beisitzer kommt es auf Ersuchen der Gemeinde Forchach gegen die Gemeinde Stanzach wegen der Zaunerrichtung auf dem Pleisjoch zur Tagsatzung. Die Gewalthaber von Forchach, Jakob Hueber, Georg Sprenger und Christian Wäsle lassen durch Johann Baptista Schmidt protokollieren, die Gemeinde Stanzach aufzufordern, den alten Vergleich einzuhalten. Weiters begehren sie, daß das Dekret des Waldmeisteramtes vom 28. Aug. 1719 bezüglich der Zaunbewilligung für Stanzach und Praitforchach wegen Widersprüchlichkeit aufzuheben sei. Forchach bittet, wegen Armut nicht mit dieser Zaunerrichtung belastet zu werden, sondern den Vergleich vor 22 Jahren heranzuziehen. Stanzach solle der Gemeinde Forchach alle aufgelaufenen Kosten ersetzen. Die Kläger geben auch zu Protokoll, daß Christian Lechleitner und Christoph Winkler von Stanzach auf dem Pleisjoch am Fliennerspichl die Zuntem entfernten, um einen Weg zur Tränke zu haben. Gegen dieses Protokoll protestieren die Bevollmächtigten von Stanzach und begehren eine Protokollabschrift. Da Stanzach keinen Beistand hat, wird beschieden, daß eine Fristerstreckung von sechs Wochen und drei Tag für die beklagten Stanzacher zur Beweiserbringung eingeräumt wird. Vorerst soll der Zaun nicht errichtet werden. Die Gerichtskosten von 3 Gulden 4 kr werden ausgesetzt.