Hans Springer von Vils, Pfleger zu Fragenstein, und seine Ehefrau Anastasia geborene Stridl ersuchen Bischof Friedrich von Augsburg, für die Kapelle des vor der Stadt in Vils neu erbauten Seelhauses eine ewige Messe samt Pfründe für eine Kaplanei anzunehmen. Zur Dotation werden im Hauptzinsbrief genannte Gülten in Oy, Wertach, Nesselwang, Füessen und Schaidtbach, aus Kaspar Brugbergers Haus zu Vils, aus des Stifters eigenem Haus zu Vils (zwischen Schönenstains und Konrad Springers Häusern gelegen), weiters aus seinem Haus beim obem Tor (Vorbesitzer Jakob Schulthais), aus dem Gut des Josef Fritz in der Muesau, sowie in Aiterwang das Gut des Ösehelin und zu Kempten überschrieben. Dem Kaplan wird eine Wohnung im Seelhaus erbaut, sowie ein Krautgarten und zwei Kuhgrasrechte zur Nutzung überlassen. Dafür soll das vom Bischof Johann von Augsburg 1484 zugestandene Jus patronatus zur Präsentation eines Priesters bestätigt werden. Jener Kaplan, welcher die Pfründe innehat, soll dem Pfarrer zu Vils unterstehen und in der Liebfrauenpfarre an genannten Festtagen im Chorrock assistieren. Das Benefizium darf nicht vertauscht werden, denn er muß in der Kapelle täglich um sechs die Messe lesen und am Sonntag im Offertorium für die Stifter und Erzherzog Sigmund Fürbitten. Siegler: Hans Springer, sowie Stadt- und Ratssiegel von Vils Zeugen: Martin Finckhel, Pfarrer, Hans Walter Hocheneckher, Amtmann und Kaspar Bruckhberger, Bürgermeister von Vils
Das Salzamt Hall nimmt wegen der Beschwerde der Gemeinde Pfronten und der ihr vorenthaltenen Salzfuhren gegenüber dem Oberamt Füssen Stellung. Künftig soll der Gemeinde von 1000 Salzfässern der Transport von 50 bis 60 Fässern unter folgenden Bedingungen zugestanden werden: Die Überlassung der Fässer geschieht aus gutem Willen und bis auf Widerruf. Zoll- und Brückengeld dürfen niemals erhöht werden. Straßen und Brücken sind in gutem wandelbarem Zustand zu halten. Nachbarschaftshilfe in allen Notfällen wird erwartet. Die Fässer dürfen am Weg bis Oy auch bei schlechtem Wetter nicht länger zurückbehalten werden. Mit dieser freiwilligen Zusage sollen alle ausgebrochenen Gehässigkeiten aufgehoben sein. Die Einhaltung der Rodordnung soll vom Pfleger und von den Salzfaktom unparteiisch überwacht werden.
Die Zunft- und Kerzenmeister des Hufschmiede-, Waffen- und Wagnerhandwerks in der kurfürstlichen Grenzstadt Schongau bestätigen, daß der von Niederhofen gebürtige Dominikus Keller, ehelicher Sohn des Josef Peter Keller und dessen Ehefrau Franziska, das Schmiedehandwerk wohl erlernt hat und allzeit ehrlich und fleißig ausgeübt hat.