Einzelstück U2a - Entwurfsbeschluss zur Dorfordnung

U2 - 26 U2 - 31 U2 - 32 U2 - 18 U2 - 56 U2 - 25 U2 - 42 U2 - 48 U2 - 19 U2 - 4 U2 - 2 U2 - 24 U2 - 39 U2 - 17 U2 - 12 U2 - 45 U2 - 1 U2 - 49 U2 - 23 U2 - 11 U2 - 16 U2 - 50 U2 - 30 U2 - 37 U2 - 57 U2 - 59 U2 - 22 U2 - 36 U2 - 15 U2 - 10 U2 - 29 U2 - 58 U2 - 35 U2 - 41 U2 - 44 U2 - 9 U2 - 52 U2 - 51 U2 - 21 U2 - 8 U2 - 6 U2 - 34 U2 - 14 U2 - 28 U2 - 7 U2 - 53 U2 - 40 U2 - 43 U2 - 13 U2 - 33 U2 - 27 U2 - 20

Signatur

GemA Flirsch B-U2a

Alternative Signatur

Titel

Entwurfsbeschluss zur Dorfordnung

Datum/Laufzeit

  • 1816 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

1 Stück, 29 Blatt, gebunden

Bestandsbildner/Urheber

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Dorfordnung: Entwurfsbeschluss von Johann Josef Senn, Anwalt, mit Unterschriftenliste von 59 Berechtigten. Vertreter vom Dorf sind: Alois Schenach, Michael Mayr; von Mittelberg, Tobias Math, Niklaus Geiger und von Persür (Persyr?) Josef Math und Alois Traxl, Johann Geiger, Dorfmeister, Simon Guem, Dorfvogt. Die alte Ordnung vom 16. April 1768 soll den neuen Umständen angepasst werden, was vom Landgericht am 17. August 1816, Nr. 945 genehmigt wird. Am 7. Juni 1813 wurde Flirsch von den Zehentgemeinden Pettneu und Strengen getrennt, um eine eigene Gemeinde mit Anwalt und eigenem Steuerbuch zu führen. Der Anwalt hat die obrigkeitlichen Verrichtungen zu vollziehen und der Sittenverderbnis vorzubeugen. Der Dorfmeister oder Kassier wird bei der Jahresabrechnung gewählt. Er hat als Sekretär die Kasse und Schriften zu führen. Der Dorfvogt hat als Steuerzieher das Steuerbuch zu führen und als Gemeindediener zu wirken, die Fronschicht-Listen zu führen und die Schubleute zu übernehmen. Die Wahl des Steuerziehers erfolgt nach der Rod wie beim Dorfmeister. In der folgenden Ordnung werden der Brandschutz, das Schulwesen, die Gemeindeversammlung, der Einkauf von Fremden, das Sitzgeld, das Vagantentum, der Waldschutz, die Viehweide und die Pfändung geregelt.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

Enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

TLA-Mikrofilm: 1916 1917

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 5: Gemeindearchiv Flirsch, S. 13-17, hier: S. 14 (Nr. 2).

Anmerk. zur Veröffentlichung

Ottenthal, Emil von: Archiv-Berichte aus Tirol,; Band 1 (=Mittheilungen der dritten [Archiv-] Section der k.k. Central-Commission zur Erforschung und Erhaltung der Kunst- und historischen Denkmale Band 1), Wien 1888, S. 304.

Anmerk. zur Veröffentlichung

Vgl. Sig. U2_b: Zingerle, Ignaz: Die tirolischen Weisthümer: Teil 2: Oberinntal (= Österreichische Weisthümer, Band 3), Wien 1877, S. 236ff. online unter: https://digital.tessmann.it/tessmannDigital/Medium/Seite/13064/124

Anmerkung

Der Entwurfsbeschluss der Dorfordnung von1816 (Sig. U2_a) ist bei Norbert Hölzl als Urkunde 2 angeführt (TGQ Nr. 31, S. 14, siehe Literatur). Hölzl erwähnt die vom k.k. Landgericht bestätigte Variante von 1818 (Sig. U2_b) nicht. Diese wird von Ignaz Zingerle in den Tirolischen Weistümern (Teil 2: Oberinntal, S. 236 Nr. 43, siehe Literatur) angeführt, der wiederum den Entwurfsbeschluss nicht nennt. Im Zuge der Ordnung des Gemeindearchivs 2020 wurden beide Varianten vorgefunden. Dem Entwurfsbeschluss wurde Signatur U2_a, der beschlossenen Reinschrift der Dorfordnung die Signatur U2_b gegeben. (KB)

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Identifikator "Beschreibung"

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Benutzte Regeln und/oder Konventionen

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Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

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