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Date(s)
- 1339-06-20 (Creation)
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Extent and medium
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 1-2
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Scope and content
Kaiser Ludwig I. erklärt in seinem und im Namen der Kaiserin, sowie für ihre Erben, daß die Bürger des Marktes Kufstein gemäß seiner und seiner Vorfahren Freibriefe mit keiner Verpflichtung beschwert sein sollen, als die Innbrücke zu erhalten. Eine weitere Freiheit, nämlich die Befreiung von der landesfürstlichen Gerichtsbarkeit wird bestätigt. Die Bürger können nur mehr wegen Totschlags, Raubes und Diebstahls vor das landesfürstliche Gericht gestellt werden. Wenn ein Bürger jemanden verletzt, darf ihn der Marktrichter nur entsprechend ihres Marktrechtes einziehen und an Leib und Gut bestrafen, so lange der Verwundete noch am Leben ist. Auflauf und Gewalttätigkeiten sollen die Bürger vorerst unter sich beizulegen versuchen. Kufstein werden die gleichen Rechte verliehen wie der Stadt München, auch das gleiche Pfandrecht wird den Kufsteinern eingeräumt. Weiters sollen die Kufsteiner Bürger die Nutzung an Holz und Weide im Umkreis von einer Meile um den Markt haben.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1626
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/01
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial