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Date(s)
- 1393-01-07 (Creation)
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Item
Extent and medium
Privilegienbuch, nicht beglaubigt, fol. 3-6
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Scope and content
Herzog Stefan III. von Oberbayern bestätigt und vermehrt die Rechte und Privilegien von Kufstein. 'Wann wür Khuffstain im fürbas unser statt haissen, nennen und sie haben und fürdern wellen von besondem gnaden als ander unser statt (...)' Die neue Stadt erhält das ausschließliche Niederlagsrecht für alle Waren, welche sowohl zu Wasser als auch zu Lande zu beiden Seiten des Inn eingeführt werden. Diese dürfen nur von der Stadt selbst an die Bürger und Untertanen des Gerichts verkauft und nur mit ihrer Einwilligung weiter geführt werden. Im Gericht Kufstein darf kein selbständiger Handel getrieben werden, alle Waren und Lebensmittel müssen zum Verkauf in die Stadt auf den Wochenmarkt kommen, der jeden Samstag stattfindet. Daneben wird besonders bestimmt, daß niemand im Gericht Gewand verschneiden, Eisen feil haben und nach Waag und Maß verkaufen darf. Nur was in der Stadt nicht verkauft wird, darf weiter gehandelt werden. Zudem wird die Errichtung einer neuen Schenke im gesamten Umkreis des Gerichtes verboten.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
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Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 1626
Existence and location of originals
Existence and location of copies
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Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 46/13/04
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
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Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial