Einzelstück 12 - 1515 Juli 27 (Freitag nach St. Jakobi)

Signatur

AT GemA Ehenbichl 7-9-12

Alternative Signatur

Titel

1515 Juli 27 (Freitag nach St. Jakobi)

Datum/Laufzeit

  • 1515-07-27 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift unbeglaubigt 36 x 54 cm (!), 19. Jahrhundert

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Wegen der Holznutzung kommt es zwischen den Pfarren Breitenwang und Aschau zu einem Vergleich. Die Kommission unter Georg Wolf von Zwischenburg und Hans Gramppich bezieht sich auf den Schiedsspruch des Ehrenberger Pflegers Georg Gossembrot und die Aussagen der Ausschußleute beider Pfarren. Demnach sollen die von Aschau an dem Berg Harlander das Holz nur zu ihrem Hausbedarf gebrauchen. Weiters sollen sie die von Reutte in ihrem Weidebetrieb nicht behindern und die Wipfel und Äste aufräumen. Die Aschauer dürfen die Bäume nahe der Hütten und Tajen am Harlander nicht umhauen, damit die von Reutte und Breitenwang genügend Holz haben. Alle anderen Weiderechte und Holzrechte sollen sie ohne Einschränkung durch die Aschauer je nach Bedarf nützen. Siegler: Die Aussteller

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2039 2040

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/6/3

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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