Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1515-07-27 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift unbeglaubigt 36 x 54 cm (!), 19. Jahrhundert
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Wegen der Holznutzung kommt es zwischen den Pfarren Breitenwang und Aschau zu einem Vergleich. Die Kommission unter Georg Wolf von Zwischenburg und Hans Gramppich bezieht sich auf den Schiedsspruch des Ehrenberger Pflegers Georg Gossembrot und die Aussagen der Ausschußleute beider Pfarren. Demnach sollen die von Aschau an dem Berg Harlander das Holz nur zu ihrem Hausbedarf gebrauchen. Weiters sollen sie die von Reutte in ihrem Weidebetrieb nicht behindern und die Wipfel und Äste aufräumen. Die Aschauer dürfen die Bäume nahe der Hütten und Tajen am Harlander nicht umhauen, damit die von Reutte und Breitenwang genügend Holz haben. Alle anderen Weiderechte und Holzrechte sollen sie ohne Einschränkung durch die Aschauer je nach Bedarf nützen. Siegler: Die Aussteller
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/3
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise