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Archival description
AT GemA Ehenbichl 7-9-10 · Item · 1494-06-07
Part of Gemeindeverwaltung

König Maximilian bekundet, daß in vergangener Zeit ein Wochenmarkt und etliche Jahrmärkte zu Oberem, Mittleren und Niedern Reuti im Gericht Ernnberg für gut befunden wurden, und gegen Mitem-Reuti das Komhaus sowie offene Marktstätt und zu Unndterreuti der Salzstadel bestehen. Damit aber die Bürger und Untertanen zu Oberreuti auf der Kay etwas daran haben, wird ihnen hiemit verbrieft, daß die Niederlage und Rod, welche herein oder außer Landes geht, künftig bei ihnen sein soll. Doch sollen sie die Rod mit dem Kaufmannsgut gebührendermaßen verfertigen. Wo jetzt das Tanzhaus steht, sollen sie auf ihre Kosten ein Ballhaus bauen. Dem Emberger Pfleger Georg Gossenprot wird aufgetragen, die von Oberreuti bei ihrer Rod und Niederlag zu unterstützen und darauf zu achten, daß nicht anderswo Güter niedergelegt werden.

AT GemA Ehenbichl 7-9-100 · Series
Part of Gemeindeverwaltung

Sparbuch, Bankunterlagen, Stiftungszuwendungen, E-Werk-Abrechnungen, Kontoauszüge der Sparkasse Reutte, Kaufvertrag mit Aloisia Schweißgut und Heinrich Feineier, Wertpapierverzeichnis, Wertpapieranmeldung, Abfindung für Landwirtschaften

20. Jahrhundert Kodex
AT GemA Ehenbichl 7-9-101 · Series
Part of Gemeindeverwaltung

Grundbesitzbögen und Grundparzellenprotokoll, Kodex VIOriginal Papier-Kodex, 107 Seiten beschriftet, Halbleder

AT GemA Ehenbichl 7-9-11 · Item · 1506-08-14
Part of Gemeindeverwaltung

Bürgermeister und Rat des Marktes Reite erlassen folgende Satzung und Ordnung: Es sollen alle Freiheiten und Gerechtigkeiten nach altem Herkommen gehalten werden. Daran haben sich alle zum gemeinen Nutz zu halten. Dies betrifft jene zu Reiten und andere zugehörenden Gegenden am Leiten. Alle Äußerungen und Einwände sind im Rat vorzubringen. Jährlich zu Georgi sind Bürgermeister und Rat neu zu wählen und die Jahresrechnungen für alle Ämter der Herrschaft vorzulegen. Ebenso sind die Metzger-, Bäcker- und Müllerordnungen vorzunehmen, sowie die Feld- und Viehzäune samt Gatter zu erstellen und die Strafen festzulegen. Die Strafen fallen zur Hälfte der Herrschaft und zur Hälfte der Gemein zu. Alle Bußen müssen mit Datum in das Ratsbuch eingetragen werden. Zum Rat und zur Ehehaft haben alle pünktlich zu erscheinen. Wird im versammelten Rat geheim verhandelt, so ist Stillschweigen zu bewahren. Bei Uneinigkeit soll die Herrschaft zu Ernnberg angerufen werden, die dann gütlich entscheidet. Diese Satzungen werden vom Richter bestätigt. Siegler: Erasmus Vogt, Richter zu Ernnberg Zeugen der Siegelbitte: Georg Mayr, Bürgermeister, Ulrich Mayr, dessen Sohn, Gregor Polster, Bürger zu Schwangau

AT GemA Ehenbichl 7-9-12 · Item · 1515-07-27
Part of Gemeindeverwaltung

Wegen der Holznutzung kommt es zwischen den Pfarren Breitenwang und Aschau zu einem Vergleich. Die Kommission unter Georg Wolf von Zwischenburg und Hans Gramppich bezieht sich auf den Schiedsspruch des Ehrenberger Pflegers Georg Gossembrot und die Aussagen der Ausschußleute beider Pfarren. Demnach sollen die von Aschau an dem Berg Harlander das Holz nur zu ihrem Hausbedarf gebrauchen. Weiters sollen sie die von Reutte in ihrem Weidebetrieb nicht behindern und die Wipfel und Äste aufräumen. Die Aschauer dürfen die Bäume nahe der Hütten und Tajen am Harlander nicht umhauen, damit die von Reutte und Breitenwang genügend Holz haben. Alle anderen Weiderechte und Holzrechte sollen sie ohne Einschränkung durch die Aschauer je nach Bedarf nützen. Siegler: Die Aussteller

1551 Okt. 5
AT GemA Ehenbichl 7-9-13 · Item · 1551-10-05
Part of Gemeindeverwaltung

Hans Karl, Richter des Pflegers Friedrich von Hausen zu Emberg, sitzt mit dem Gerichtsstab und seinen Beisitzern auf dem Rathaus zu Reiten zu gewöhnlicher Dingstatt, um auf Veranlassung des Reitener Bürgermeisters Hans Klainhanns (hinter dem Kornhaus) und des Bürgers Jakob Wuesst, beide Bevollmächtigte der Inhaber gemeiner Lus zu Unterreiten, die Beitragszahlungen für die Archenverbauung zum Schutz dieser Lus zu erwirken. Durch Urteil soll die Verpflichtung zur anteilsmäßigen Erhaltung der Wasserbauten am Lech erwirkt und die Unkosten von allen Lusinhabem getragen werden. Wer seinen Beitrag nicht zahlt, verliert den Lusanteil und muß die Strafe je zur Hälfte an die Herrschaft und an die Bürgerschaft zahlen. Bisherige Ausstände sind binnen zweier Monatsfristen nachzuzahlen. Siegler: Hans Polster, Jakob Haiss, Georg Paumann, Hans Rott, Georg Kecht, Georg Thannhaimber, Mang Lederer, Mang Jeckh, Hans Miller, Georg Ober reiter, Hans Ertl und Kaspar Täscher, alle Bürger zu Reiti und Oswald Linder zu Ehenpichl.

17. Jahrhundert
AT GemA Ehenbichl 7-9-14 · Series · 1600-01-01 - 1699-12-31
Part of Gemeindeverwaltung

Verzeichnis von Grundstücken, die durch Besitzveränderungen an auswärtige Grundeigentümer gekommen und daher für die Grundsteuerbeschreibung neu zu bewerten sind. Die Größeneinheiten werden in Fuder (Heufuder) unter dem Namen des alten Besitzers, von dem der Acker oder die Wiese herrührt, aufgelistet. So lauten die Eintragungen etwa: Eine Wiesmahd, die weiße Wandt genannt, von Georg Raich herrührend, (ist) von Ehenbichl nach Reitte an Tobias Keller (gekommen); oder: 3 Fuder kommen von Ehenbichl nach Reithe an H. Rauscher. Ebenso sind die Grundstücke verzeichnet, die von Praittenwang, Pflach und Reitti einer anderen Steuergemeinde zuzuschreiben sind.

1612 Nov. 13
AT GemA Ehenbichl 7-9-15 · Item · 1612-11-13
Part of Gemeindeverwaltung

Am 12. Jän. 1645 beglaubigt Anton von Rosst, Pfleger zu Emnberg, auf Bitte der umliegenden Orte der Pfarre Praitenwanng und Aschau die Rodordnung der Salzfuhren von 1612, die der damalige Pfleger Burkhard Laymann ausstellte: Die Instruktion besagt, daß das Salz im Markt Reuti abzuladen und zu fertigen ist. Die Gerichtsobrigkeit verordnet für den Lebensunterhalt in den Pfarren Praitenwanng und Aschaw, daß zwar das Salz im Salzstadel zu Reuti und in keinen anderen Häusern abzuladen und vom Faktor unverzüglich nach Vils, Weissenpach oder Fdessen weiterzuleiten ist, ohne die Fässer zu beschädigen, doch sollen die Fuhrleute der beiden Pfarren jedes dritte Faß und Reuti die anderen Fässer transportieren. Nur wenn sie die Menge der Fässer selbst nicht schaffen, dürfen andere Gerichtsleute Salz laden. Beschädigte Fässer und Panzen dürfen erst nach Anzeige an den Faktor geladen werden. Mehr als eine Fahrt je Tag darf kein Fuhrmann durchführen. Zur Überwachung der Ordnung sollen Aschau und Breitenwang einen Stallknecht wählen, der auf einer Tafel alle Salzführer auflistet und durch Los die Rodfolge festlegt. Der Knecht erhält je Faß b/Ehenbichl drei Vierer. Dem Zöllner an der Brücke und dem Wegmacher zu Weissenpach ist das Weggeld zu zahlen. An Rodlohn gebührt ihnen je Faß von Reuti nach Vils 30 kr und nach Weissenpach 20 kr. Siegler: Anton von Rosst, Pfleger zu Emnberg

1616 Juli 16 Innsbruck
AT GemA Ehenbichl 7-9-16 · Item · 1616-07-16
Part of Gemeindeverwaltung

Die o.ö. Kammerräte zu Innsbruck teilen mit, daß die 3000 Gulden welche der Markt Reuti an Kaufschilling für den Ammerwald bezahlt hat, durch den Waldmeister Oswald Kheller bar an die Kammer erlegt wurden. Für diese 3000 Gulden hat er die Originalhauptverschreibung samt der Quittung des Kammerzahlmeisters und den Zinsbefehl an die fürstlichen Zollbeamten am Fernstem zugestellt. Unterschrift: Burgkhlehner

1622- 1645
AT GemA Ehenbichl 7-9-17 · Series · 1622 - 1645
Part of Gemeindeverwaltung

Bürgermeisteramtsrechnungen des Marktes Reuti aus den Jahren 1622, 1625, 1635, 1636, 1644 und 1645. Jährlich legen zu Georg! die Bürgermeister Hans Hafenlueg, dann Georg Keller, Hans Meßmer, Tobias Keller, Kasper Rauscher und Gabriel Winndt über die Einnahmen aus Steuern, Gerichtswustungen, Zinsen, Weggeld, Pflastergeld, Almgeld, Einkaufgeld, Sitzgeld, Zehent, Grundverkauf und Hilfsgeld von insgesamt 2322 Gulden Rechnung. An Ausgaben stehen Steuern, Kosten für Landstraßen und Archenbauten, Lohnkosten, das Bad im Krecklmoos, Baukosten, Besoldungen an den Pfarrer, den Kaplan, den Schulmeister Johannes Einsele, die Hebamme Brigita Milser, den Orgelzieher Georg Schleterer, den Brunnenmacher Hans Wömer, die Pfänder Hans Haid und Hans Nostier, an den Weggeldeinnehmer Georg Nigg, den Wegmacher Mang Keller, den Alpmeister und an genannte Taglöhner mit über 1000 Gulden sowie Zehrungskosten, Trinkgelder, Kommödienspiele, Dienste an der Klause, Botenlöhne, Transporte, Verwaltungskosten für Geldeintreibung, Almosen usw. zu Buche.

1626
AT GemA Ehenbichl 7-9-18 · Item · 1626
Part of Gemeindeverwaltung

Steuerregister der Pfarre Praitenwang mit den Orsteilen Unnderreuti, Pflach, Praitenwanng, Müll, Neumüll, Kräckhlmoos, Katzenperg, Echenpichl, Homberg. Namentlich werden die Anzahl der Steuerfuder der Haus- und Gartenbesitzer aufgelistet und davon die Steuerkreuzer (zwischen 4 und 55 kr je Steuertermin) berechnet. Danach folgt die Namensliste der Inwohner, die anstatt der Haussteuer einheitlich je 30 kr Sitzgeld jährlich zahlen. Für 27 Personen, die sich in der Pfarre niedergelassen haben, werden 13 Gulden 30 kr Sitzgeld eingehoben.

1628 April 2 Innsbruck
AT GemA Ehenbichl 7-9-19 · Item · 1628-04-02
Part of Gemeindeverwaltung

Fortunat Freiherr zu Wolkenstein verleiht als Obrister Jägermeister dem Markt Reiti samt der ganzen Gemein der Pfarre Braitenwanng den Amerwald zur Rodung, um daraus Wiesen zu machen, von Amts wegen, doch mit der Auflage, die darin befindlichen Ahome stehen zu lassen. Besagter Wald grenzt an Georg Jeckh und reicht bis an die Augsburger Grenze, an den Hochplasen, die neue Alpe und an die Ettaler Konfinen, wo die Stadt Augsburg ihr Holz gekauft hat. Die Vermarkung erfolgte unter Richter Josef Tasch, Waldmeister Oswald Keller, den Forstüberreitem und Abgeordneten von Reity und von Braitenwanng am 23. und 24. Sept. 1627. Als Jahreszins werden 16 Gulden an das Urbar Ernberg und 2 Gulden Afterzins an das St. Anna-Gotteshaus im Markt Reiti festgelegt. Siegler: Der Aussteller