Codice di riferimento
Identificatori alternativi
Titolo
Date
- 1530-12-20 (Creazione)
Livello di descrizione
Unità documentaria
Consistenza e supporto
Beglaubigung durch obgenannte Pfleger am 25. Jän. 1638
Istituto conservatore
Storia archivistica
Ambito e contenuto
Rodordnung zwischen den Rodleuten zu Haitterwang und denen von Reutti. Gaudenz von Rosst, Pfleger zu Emnberg, vidimiert auf Bitte des Anton Gigele, Fischmeister zu Haiterwanng, Tanhaim und Malserhaid, am 25. Jän. 1638 den alten Rodbrief von 1530, welcher lautet: Kaufleute klagen, daß die Güter durch Tirol zu langsam geführt und in den Niederlagen nicht gut versorgt würden. Hingegen verlangen die Rodleute wegen Teuerung eine Aufbesserung des Fuhrlohnes. Daher verordnet die o.ö. Kammer, daß die Niederlage der Güter über den Fern herein in Haiterwanng verbleiben soll. Haiterwanng hat 33 Wagen und Reuti 49 Wagen zu halten und über den Fern, nach Nasareit oder Ymbst zu führen. Dazu haben H. fünf und R. sieben Rodführer jährlich neu zu nominieren. Bei Bedarf sind auch mehr Rodwagen bereitzustellen. Der Kaufmannsdiener oder Fertiger muß den Bietern zu R. und H. den genauen Bedarf an Rodwagen, die zu beladen sind, bekanntgeben. Die Bieter müssen die Rodleute noch vormittags verständigen, um die Rösser von der Alm zu holen, Die Fuhrleute müssen die Wagen unverzüglich beladen und sie in die Ballhäuser nach Nasereith oder Ymbst führen, ohne sie zu verlieren oder zu beschädigen. Der Kaufmann soll die Güter ziffernmäßig ordnen. Für jede Wagensaum nach Nassereith erhalten die Haiterwanger Rodleute 22 kr und nach Imst 32 kr Fuhrlohn. Dieser Lohn wird nach vorgebrachter Beschwerde um 1 kr bzw. um 2 kr erhöht. Dafür sollen in Haiterwanng eine Waage und ein versperrbares Ballhaus, trocken und wetterfest, errichtet werden. Von jedem geladenen Wagen im Ballhaus muß der Kaufmann je Nacht 1 kr bezahlen. Jeder durchgeführte Marktwagen muß für jedes Roß 4 kr Niederlaggeld entrichten. Dieses Geld hat ein ehrbarer, jährlich zu wählender Heiterwanger in eine versperrte eiserne Büchse zu geben, wozu die Rodführer zu Reutte, zu Heiterwang und die Obrigkeit je einen Schlüssel haben. Davon ist zu Weihnachten den Bietern die Belohnung vor je drei Zeugen zu geben. Kammergüter und Kriegsmaterial sind bevorzugt zu transportieren. Unterschriften: Rudolf Graf zu Sulz, Statthalter, Wilhelm Schürf Baidung, Kanzler von Tirol
Valutazione e scarto
Incrementi
Sistema di ordinamento
Condizioni di accesso
Condizioni di riproduzione
Lingua dei materiali
- tedesco
Scrittura dei materiali
Note sulla lingua e sulla scrittura
Caratteristiche materiali e requisiti tecnici
Strumenti di ricerca
TLA-Mikrofilm: 2036 2037
Esistenza e localizzazione degli originali
Esistenza e localizzazione di copie
Unità di descrizione collegate
Nota bibliografica
Tiroler Geschichtsquellen 37/14/1
EAP
Soggetti
Luoghi
Nomi
Generi
Codice identificativo della descrizione
Codice identificativo dell'istitituto conservatore
Norme e convenzioni utilizzate
Stato
Bozza
Livello di completezza
Intermedio