Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1583-03-04 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Papier Doppelblatt mit Unterschrift und Verschlusss.
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Georg von Freysing, Hauptmann von Kueffstain, beschwert sich bei der Stadt R. wegen deren Stadtfischer und bezieht sich auf die Fischereiordnung von Ferdinand II. aus dem Jahr 1575, die im Widerspruch zu den städtischen Freiheiten steht. Dem Stadtfischer solle daher diese Verordnung in Erinnerung gebracht werden. Die Fischereizüge in die Herrschaft Kueffstain müssen daher angekündigt und von einem Verhauten wie z. B. Marx Vorsthueber überwacht werden. Lt. Ordnung darf der Stadtfischer nur mit einer Zille fischen, doch nicht während der Laichzeit im März und April (Eschen und Huchen). Weitere Einschränkungen bezüglich der Gießen, der Dauer, des Nachtfischens und bestimmter Örtlichkeiten werden genannt und Strafen angedroht. Um Übermittlung der städtischen Fischereifreiheiten samt Stellungnahme wird gebeten. Siegler: Der Aussteller
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2226 2227
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 46/21/263
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise