Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1591-04-04 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament 24 x 56,5 cm, anhangend Abteisiegel fehlt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Mit Bewilligung des Prälaten Matthias vom Gotteshaus St. Mang zu Füssen wird der Nachbarschaft im Hompach in der Pfarre Aschaw ein Wald in Bann gelegt, weil zum Schaden der Bewohner ein Mangel an Zimmer- und Bauholz eintreten könnte. Folgender Bezirk wird in Bann gelegt: Von der Kluft bis hinauf in das Stölltal an die Mähder, den Bach hinein bis in das Hasenlanental und das Tal hinauf bis an ein Ende und oben zu allen Orten bis an die Mähder im Hompach. Von jedem geschlagenen Stamm Färche, Föhre oder Fichte ist ein ft Strafe an den Prälaten zu zahlen. Hingegen ist mit Vorwissen der beiden Holzhüter das Schlagen von Zimmerholz für den Hausbedarf gestattet. Doch ohne Erlaubnis ist auch das Schlagen von Zimmerholz bei Strafe verboten. Hingegen ist das Hauen von Laubholz für den Hausbedarf gestattet. Der Anwalt gelobt, die Übertreter der Herrschaft anzuzeigen. Das Holzhüteramt soll unter der Nachbarschaft jährlich umgehen. Bei Windwurf bis zu zehn Stämmen soll das Holz den beiden Holzhütem gebühren, sind es mehr Stämme, so gehören sie der gesamten Nach barschaft. Sollte jemand verbotenerweise Holz verkaufen, so ist dieses der ganzen Nachbarschaft verfallen. Siegler: Prälat Matthias von St. Mang in Füssen
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2060
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/34/4
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise