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- 1613-09-02 (Creation)
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Papier Abschrift 6 Blatt anbesiegelt, 18. Jahrhundert Nr.l/19a-d 1615 Mai 21 Ordnung Erzherzog Maximilians III. über die Versorgung der Herrschaft Kizpichl mit Vieh und Schmalz. Der o.ö. Regimentsrat Ferdinand Fieger zu Hürsperg als verordneter Kommissar lässt für die Erzeugung von Käse und Schmalz alle Almen durch Unparteiische inspizieren. Die Untertanen sollen die Almen nicht an salzburgisches oder bayerisches Vieh vergeben und mehr Melkvieh halten. Der Bergherr hat darauf zu achten, dass von jeder Milchkuh 12 Pfund Schmalz und 24 lb Spermzeug im Land behalten werden, um den Fleischmarkt von Kizpichl zu beliefern. Die Vieh- und Schmalzbeschreibung soll im Beisein der berggerichtlichen Obrigkeit erfolgen. Überdies muss der Herrschaftsinhaber das festgesetzte Hofschmalz abliefem und 325 Zentner Schmalz für die Stadt und Bürgerschaft sicherstellen, wovon 52 Zentner für die Armen bestimmt sind. Auch der Bedarf für die Gastwirte und für Durchreisende wird geregelt. Die Schmalzzinsverordnung von 1614 wird republiziert. Die Gewerken sollen sich auch mit Schmalz von auswärts versorgen. Ein Export von Vieh und Schmalz ist nur mit Genehmigung möglich. Der Fleischmangel im Kürchberger Viertel sollte berücksichtigt werden. Für Schmalz, Käse und Zieger werden Taxen festgesetzt.
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Die Stadt Küzbühel beruft sich vor der o.ö. Regierung in Innsbruck wegen des Schmalzmangels auf die Verträge von 1602 und 1607. Die Kitzbüheler beklagen sich, dass nicht ein einziges Pfund Schmalz in die Stadt komme. Man hoffe, dass an die 30 Zentner Schmalz aus der Herrschaft an die Fronwaage in die Stadt geliefert werden, damit z. B. in der Fastenzeit nicht Fleisch gegessen werden muss. Unter Raimund von Lamberg, Inhaber der Herrschaft Küzbühel, erscheinen Georg Mayr, Bürgermeister, Hans Vischer, Andrä Pfündt, Stadtschreiber Jakob Hormayr, Bergbuchhalter Stefan Stöckhl und Dyonisi Helffer von den Knappen, Georg Stanger und Leonhard Emst mit genannten Vertretern der äußeren Viertel, um sich zu vergleichen. Ergänzend zu den bestehenden Verträgen sollen die Herren von Lamberg aus den inneren Vierteln eine bestimmte Menge Schmalz anfordern und den Rest von den äußeren Vierteln und vom Gut Khäsen herbeischaffen, damit die Schmelzer, Gewerken, Handwerker und Taglöhner versorgt werden können. Sonst sollen die vier äußeren Viertel frei verkaufen dürfen, wie es im Befehl von 1586 festgelegt ist. Die Viertier dürfen nicht weiter belastet werden, sollen aber dem Herrn von Lamberg künftig mehr Gehorsam erweisen.
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Language of material
- German
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TLA-Mikrofilm: 2127 2128 2163 2164
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Tiroler Geschichtsquellen 43/1/18
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