Einzelstück 28 - 1642 Okt. 8

Signatur

AT GemA Ehenbichl 7-9-28

Alternative Signatur

Titel

1642 Okt. 8

Datum/Laufzeit

  • 1642-10-08 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Original Pergament -Libell 12 Blatt , anhangend Siegel fehlen

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Zwischen den Gemeinden Praitwang, Ehenpichl, Pflach, Mühl und Leen kommt es mit dem Markt Reitti wegen der Steueranlage, Wustung, dem Sitzund Alpgeld zu einem kommissioneilen Vergleich vor dem Emberger Pfleger Jakob Gappold und Anton von Rosst. Die Gemeindevertreter sind: Barltmä Henggi, Jakob Komman, Hans Hochrainer, Michael Kurz, Matthäus Schraz, Hans Zwerger, Georg Jackh, Georg Teuffenprun, Oswald Torwartl, Simon Traxl, Georg Schweiggl, Georg Kecht und Hans Rainer, sowie Bürgermeister Christoph Öxl samt genannten Bürgern. Öxl sagt unter Eid aus, daß der Kaufbrief der Ratsalpe unauffindbar sei. Der Überschuß aus der Heusteuer mit 2 kr je Fuder ist gemäß Steuerregister von 1586 nach Proportion zu vergüten, und die Landsteuer von 189 Gulden nicht zu überschreiten. Das Steuereintreiber haben getrennte Bücher zu führen und veränderte Güter neu zu taxieren. Das Markt- und Gemeindesteuern sind vom Säckelmeister getrennt einzutreiben und zu quittieren. Die Gemeinde- bzw. Bürgermeisterrechnungen sind dem Richter vorzulegen. Der Bürgermeister muß den gesamten Ausschuß der umliegenden Gemeinden zeitgerecht zur Steueranlage einberufen. Das Alpgeld ist mit den interessierten Gemeinden zu teilen. Pflach behält den Anteil an der Ratsalpe. Der vordere Ratsalpenteil darf von den anderen Gemeinden nicht überschlagen werden. Die Niederlagrecht ist wie im Freiheitsbrief von 1494 beizuhalten. Reitti hat aus dem Weggeld die Arche zu erhalten. Die Benützung des Ammerwaldes ist wie im Brief von 1628 unverändert beizubehalten. Die Weiderechte sind miteinander, wie im Brief von 1451 geregelt, beizubehalten. Die Brunnen in Reitti sind aus dem Wagenkreuzer wie seit 1564 zu finanzieren. Die Arche an der Lus wurde mit dem Wasserbau am Lech 1551 geregelt und die Ritschenerhaltung obliegt ebenfalls dem Markt. Totengräber und Hebammen hat jeder Teil selbst zu erhalten. Die Besoldung des Schulmeisters teilt sich die Pfarre Praitenwang mit Reutti. Urkunden der gesamten Pfarre Praitenwanng sind in einer Truhe mit zwei Schlüsseln samt Inventar zu verwahren. Beglaubigte Abschriften für beide Teile sind ratsam. Der Reuttener Alphirte darf nur mit Zustimmung der anderen Gemeinden bestellt werden. Der Rechnungsrest von 1141 Gulden ist anteilig aufzuteilen. Die Erlöse aus dem Alp- und Lusgeld wurden 1628 ausgeglichen und der Ertrag des 6/'Ehenbichl Ammerwaldes 1616 abgelöst. Die Unkosten des Vergleichs tragen die Parteien je zur Hälfte. Siegler: Die Aussteller

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2039 2040

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/6/24

EAP

Themen

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Namen

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Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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