Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1642-10-08 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament -Libell 12 Blatt , anhangend Siegel fehlen
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Zwischen den Gemeinden Praitwang, Ehenpichl, Pflach, Mühl und Leen kommt es mit dem Markt Reitti wegen der Steueranlage, Wustung, dem Sitzund Alpgeld zu einem kommissioneilen Vergleich vor dem Emberger Pfleger Jakob Gappold und Anton von Rosst. Die Gemeindevertreter sind: Barltmä Henggi, Jakob Komman, Hans Hochrainer, Michael Kurz, Matthäus Schraz, Hans Zwerger, Georg Jackh, Georg Teuffenprun, Oswald Torwartl, Simon Traxl, Georg Schweiggl, Georg Kecht und Hans Rainer, sowie Bürgermeister Christoph Öxl samt genannten Bürgern. Öxl sagt unter Eid aus, daß der Kaufbrief der Ratsalpe unauffindbar sei. Der Überschuß aus der Heusteuer mit 2 kr je Fuder ist gemäß Steuerregister von 1586 nach Proportion zu vergüten, und die Landsteuer von 189 Gulden nicht zu überschreiten. Das Steuereintreiber haben getrennte Bücher zu führen und veränderte Güter neu zu taxieren. Das Markt- und Gemeindesteuern sind vom Säckelmeister getrennt einzutreiben und zu quittieren. Die Gemeinde- bzw. Bürgermeisterrechnungen sind dem Richter vorzulegen. Der Bürgermeister muß den gesamten Ausschuß der umliegenden Gemeinden zeitgerecht zur Steueranlage einberufen. Das Alpgeld ist mit den interessierten Gemeinden zu teilen. Pflach behält den Anteil an der Ratsalpe. Der vordere Ratsalpenteil darf von den anderen Gemeinden nicht überschlagen werden. Die Niederlagrecht ist wie im Freiheitsbrief von 1494 beizuhalten. Reitti hat aus dem Weggeld die Arche zu erhalten. Die Benützung des Ammerwaldes ist wie im Brief von 1628 unverändert beizubehalten. Die Weiderechte sind miteinander, wie im Brief von 1451 geregelt, beizubehalten. Die Brunnen in Reitti sind aus dem Wagenkreuzer wie seit 1564 zu finanzieren. Die Arche an der Lus wurde mit dem Wasserbau am Lech 1551 geregelt und die Ritschenerhaltung obliegt ebenfalls dem Markt. Totengräber und Hebammen hat jeder Teil selbst zu erhalten. Die Besoldung des Schulmeisters teilt sich die Pfarre Praitenwang mit Reutti. Urkunden der gesamten Pfarre Praitenwanng sind in einer Truhe mit zwei Schlüsseln samt Inventar zu verwahren. Beglaubigte Abschriften für beide Teile sind ratsam. Der Reuttener Alphirte darf nur mit Zustimmung der anderen Gemeinden bestellt werden. Der Rechnungsrest von 1141 Gulden ist anteilig aufzuteilen. Die Erlöse aus dem Alp- und Lusgeld wurden 1628 ausgeglichen und der Ertrag des 6/'Ehenbichl Ammerwaldes 1616 abgelöst. Die Unkosten des Vergleichs tragen die Parteien je zur Hälfte. Siegler: Die Aussteller
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2039 2040
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/6/24
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise