Einzelstück 594 - 1672 April 23 Lermoos

Signatur

AT GemA Reutte 7-9-594

Alternative Signatur

Titel

1672 April 23 Lermoos

Datum/Laufzeit

  • 1672-04-23 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier -Abschrift Doppelblatt , zeitgenössisch

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Die Gemeinde Lermoß ist lt. konfirmierter Bäckerfreiheit verpflichtet, daß die Brotträger das Brot von der Reuttener Brotbank beziehen. Man wendet sich an den Pfleger, da dieses Brot wesentlich kleiner und leichter ist als das ausländische Brot von Eiessen. Trotz günstiger Getreidepreise müssen die Armen das kleine Brot kaufen, obwohl sie davon nicht ausreichend bekommen können. Hingegen können die Imster das günstige Fiessener Brot kaufen. Daher wird gebeten, daß die Armen, Witwen und Waisen das Brot nach alter Gewohnheit nach ihrem Ermessen in Fiessen oder Reiti kaufen dürfen und die Brotträger lt. Resolution vom 3. März 1665 das Brot von Fiessen nach Lermoß hereintragen dürfen.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 1064 1071 1078 1080 1088 1210 1211 1212 1213 1220 1221 1222 1225 1226

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 38/M 218

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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