Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1672-04-23 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -Abschrift Doppelblatt , zeitgenössisch
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Die Gemeinde Lermoß ist lt. konfirmierter Bäckerfreiheit verpflichtet, daß die Brotträger das Brot von der Reuttener Brotbank beziehen. Man wendet sich an den Pfleger, da dieses Brot wesentlich kleiner und leichter ist als das ausländische Brot von Eiessen. Trotz günstiger Getreidepreise müssen die Armen das kleine Brot kaufen, obwohl sie davon nicht ausreichend bekommen können. Hingegen können die Imster das günstige Fiessener Brot kaufen. Daher wird gebeten, daß die Armen, Witwen und Waisen das Brot nach alter Gewohnheit nach ihrem Ermessen in Fiessen oder Reiti kaufen dürfen und die Brotträger lt. Resolution vom 3. März 1665 das Brot von Fiessen nach Lermoß hereintragen dürfen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1064 1071 1078 1080 1088 1210 1211 1212 1213 1220 1221 1222 1225 1226
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/M 218
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise