Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1675-07 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier Abschrift 5 Blatt unbeglaubigt
Bestandsbildner/Urheber
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Gwabl vergleicht sich mit Gregor Jais und Veit Oberlasnigers Erben im Weidestreit: 1) Die beklagten Oberlasinger sind berechtigt innerhalb genannter Grenzen wöchentlich zwei Tage mit ihrem Vieh neben dem Nachbarn von Gwabl zu weiden. 2) Die Beklagten dürfen ungehindert ihre Weiden gebrauchen. 3) Die Parteien sollen gegenseitig ihre Wiesen respektieren und außer des Durchtriebes keine Eingriffe vornehmen. 4) Die grundherrlichen Rechte dürfen nicht angetastet werden. 5) Bei Nichteinhaltung sind 10 bis 20 Taler Strafe zu erlegen. Die Gerichts kosten teilen sich die Parteien. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben für Gwabl: Georg Niderstainer, Rottmann, Georg Stainer, Blasi Mitermayr, Michael Oberstainer, Matthias Nidermayr, Lukas T aller, Anton Pratschnig, Matthias Obermayr und Christian Eder; für die Beklagten: Gregor Jaist und Hans Mayr von Ainet als Vormund für Veit Oberlasingers Kinder Siegler: Christoph Mor, Landrichter zu Lienz Zeugen: Balthasar Achorner, Landrichter zu Heinfels; Georg Mayr jun., Sillian; Clemens Zach, Waldmeister; Marx Kletenhamer, Josef Kamerlander, Gaudenz Eysanckh und Sigmund Hebenstreit, alle Bürger zu Lienz; Johann Franz Eysank, Landgerichtsschreiber und Aktuar
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1205
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 19/119
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise