Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1686-04-21 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -Konzept Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Das Waldmeisteramt nimmt zu dem Befehl der o.ö. Hofkammer vom 21. Feber 1685 Stellung, weil in Erwald die Rechenmacher in großer Quantität Holz beanspruchen. Die weitere Holzauslosung soll bis zur Erlassung einer neuen Verordnung unterlassen werden. Der Waldmeister rechtfertigt sich, daß man gemäß der Instruktion und Waldordnung die Holzauslosung mit möglichster Verschonung der Wälder vorgenommen habe und den Rechenmachem Franz, Georg und Hans Posch, Matthias Sambweber und dessen Bruder, auch Michael, Franz, Martin und Thomas Voster gemäß der Rechenmacherordnung die Herstellung von 400 bis 600 Rechen schon vor seiner Amtszeit gestattet habe. Dies sei deshalb unschädlich, weil sie das Holz mehrmals von den Windwürfen entnommen haben. Da erst in jüngster Zeit weitere Rechen- und Werkzeugmacher namens Georg Spilmann, Thomas Kloz und Matthäus Schenach sich unterstehen, Rechen, Schieber und Gabeln zu machen, sollte man diesen Befehl publizieren und sie zur Ruhe weisen. So kann der Wald geschont werden, weil genügend alte Rechenmacher vorhanden sind, die das Gericht mit Rechen beliefern können.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2100 2101 2102 2103 2104 2105
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/33/249
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise