Hans Springer von Vils, Pfleger zu Fragenstein, und seine Ehefrau Anastasia geborene Stridl ersuchen Bischof Friedrich von Augsburg, für die Kapelle des vor der Stadt in Vils neu erbauten Seelhauses eine ewige Messe samt Pfründe für eine Kaplanei anzunehmen. Zur Dotation werden im Hauptzinsbrief genannte Gülten in Oy, Wertach, Nesselwang, Füessen und Schaidtbach, aus Kaspar Brugbergers Haus zu Vils, aus des Stifters eigenem Haus zu Vils (zwischen Schönenstains und Konrad Springers Häusern gelegen), weiters aus seinem Haus beim obem Tor (Vorbesitzer Jakob Schulthais), aus dem Gut des Josef Fritz in der Muesau, sowie in Aiterwang das Gut des Ösehelin und zu Kempten überschrieben. Dem Kaplan wird eine Wohnung im Seelhaus erbaut, sowie ein Krautgarten und zwei Kuhgrasrechte zur Nutzung überlassen. Dafür soll das vom Bischof Johann von Augsburg 1484 zugestandene Jus patronatus zur Präsentation eines Priesters bestätigt werden. Jener Kaplan, welcher die Pfründe innehat, soll dem Pfarrer zu Vils unterstehen und in der Liebfrauenpfarre an genannten Festtagen im Chorrock assistieren. Das Benefizium darf nicht vertauscht werden, denn er muß in der Kapelle täglich um sechs die Messe lesen und am Sonntag im Offertorium für die Stifter und Erzherzog Sigmund Fürbitten. Siegler: Hans Springer, sowie Stadt- und Ratssiegel von Vils Zeugen: Martin Finckhel, Pfarrer, Hans Walter Hocheneckher, Amtmann und Kaspar Bruckhberger, Bürgermeister von Vils
Das Salzamt Hall nimmt wegen der Beschwerde der Gemeinde Pfronten und der ihr vorenthaltenen Salzfuhren gegenüber dem Oberamt Füssen Stellung. Künftig soll der Gemeinde von 1000 Salzfässern der Transport von 50 bis 60 Fässern unter folgenden Bedingungen zugestanden werden: Die Überlassung der Fässer geschieht aus gutem Willen und bis auf Widerruf. Zoll- und Brückengeld dürfen niemals erhöht werden. Straßen und Brücken sind in gutem wandelbarem Zustand zu halten. Nachbarschaftshilfe in allen Notfällen wird erwartet. Die Fässer dürfen am Weg bis Oy auch bei schlechtem Wetter nicht länger zurückbehalten werden. Mit dieser freiwilligen Zusage sollen alle ausgebrochenen Gehässigkeiten aufgehoben sein. Die Einhaltung der Rodordnung soll vom Pfleger und von den Salzfaktom unparteiisch überwacht werden.
Die Zunft- und Kerzenmeister des Hufschmiede-, Waffen- und Wagnerhandwerks in der kurfürstlichen Grenzstadt Schongau bestätigen, daß der von Niederhofen gebürtige Dominikus Keller, ehelicher Sohn des Josef Peter Keller und dessen Ehefrau Franziska, das Schmiedehandwerk wohl erlernt hat und allzeit ehrlich und fleißig ausgeübt hat.
Wegen der Ablieferung der Pupillartabellen antwortet Vils dem Inner- und o.ö. Appellationsgericht in Klagenfurt auf dessen Schreiben vom 24. Dez. des Vorjahres, daß durch mehrere Jahre hindurch in dem kleinen Städtchen Vils keine derartigen Pupillen vorhanden sind. Dieser seltene Umstand ergibt sich daraus, daß sowohl bei vermögenden als auch bei unvermögenden Eheleuten der überlebende Teil Universalerbe ist, unabhängig ob aus der Ehe Kinder vorhanden sind oder nicht.
Jahresrechnung der Bürgerschaft von Vils für das Kalenderjahr 1786 betreffend die Realitäten im Wert von 2.039 Gulden die Zinserträge von 102 Gulden den Kassavorstand von 169 Gulden sowie alle anderen Geld- und Naturaleinnahmen und die davon bestrittenen Ausgaben. Weitere Einnahmen sind das Niederlag- und Waaggeld mit 398 Gulden die Gewerbesteuer mit 24 Gulden die Schlafkreuzer von Soldaten 37 Gulden die rückgezahlten Kapitalien von Johann Martin Ostler 115 Gulden und von Johann Martin Lob 250 Gulden Dem Jahresbudget von 1.341 Gulden stehen Ausgaben von 1.233 Gulden (gerundet) gegenüber, welche alle durch beiliegende Quittungen belegt sind. Größte Ausgaben sind die Löhne für die Hirten, für Tagschichten, für den Schullehrer, für Soldatentransporte und für neue Darlehen.
20 Quittungen an den Bürgermeister Gotthard Konz über bezahltes Schulholzgeld, über die Besoldung von Lehrer Johann Baptist Lrick, über Almosengeld, über Zehrungsgeld eines Rekruten von Martin Loob, über Reisespesen nach Innsbruck, über den Sold des Gerichtsdieners zur Abschiebung von Vaganten. Weitere Quittungen stammen von den zwei Nachtwächtern für Wettermessen, für Spesen und Tagschichten, für Erstellung der Bürgerschaftsrechnung, für Niederlag- oder sog. Gröggeld von den Kälberhirten Johann Martin Sandbichler und Johann Baptist Keller, von dem Galthirten Moritz Lochbiller, vom Kuhhirten Johannes Loob, vom Brunnenmacher Josef Heng, von der Hebamme Anna Maria Sandbichler für Wachtgeld und vom Gerichtsdiener Johann Peter Lachmayr.
Zusammenstellung über den eingegangenen Hirtlohn für eigenes und fremdes Galtvieh (Klovieh) und für Pferde. Die Bürgerschaft hat im vergangenen Sommer für eigenes Vieh je 24 kr somit 137 Gulden 12 kr Hirtlohn bezahlt. Lür 121 Stück fremdes Groß- und Kleinvieh sind 95 Gulden und für 9 Pferde 16 Gulden eingegangen. Bürgermeister Gotthard Konz bestätigt den Gesamteingang von über 248 Gulden Quittung über den Empfang des Niederlaggeldes für die hier passierten Kaufmannsgüter mit über 414 Gulden
Bürgermeister Gotthard Konz bestätigt, daß nicht von jedem Haus die vorgeschriebene Anzahl Mäuse gefangen und abgeliefert wurde, weshalb ein Äquivalent von 2 Gulden 22 kr, welches sich nach dem Viehstand richtet, zu zahlen ist.
Allgemeine Feuerlöschordnung für das offene Land in Tirol in 59 Paragraphen, gedruckt bei Johann Thomas Trattner, k.k. Hofdrucker und Buchhändler in Innsbruck.
Die Bürgermeister von Vils ersuchen das Kreisamt Imst von der Einquartierung der Soldaten im Winter-Standquartier Abstand zu nehmen, da Vils nur 126 Haushalte habe, man durch Transportkosten ohnedies belastet sei, zur Versorgung zu wenig Holz und Nahrung habe und noch an den Schäden der letzten Einquartierung leide.
Kreishauptmann Franz Laicharding teilt dem Pflegamt Ehrenberg wegen der Errichtung von Standquartieren mit, daß man der Bürgerschaft zu Vils die tröstliche Mitteilung machen könne, daß von Seite der Landesstelle derzeit nicht beabsichtigt sei, eine Mannschaft des Thumischen Regiments in das Gericht Vils zu verlegen.
Zwischen dem Fürstbischof von Augsburg und denen von Hocheneck zu Vilseck werden die Zuständigkeit des Hochgerichtes und das Jagen in der Muesau vertraglich geregelt. Es sollen alle Liegenschaften, die dem Hochstift Augsburg bzw. dem St. Mang-Gotteshaus in Füessen zugehören, vermarkt und beschrieben werden. Für alle auf diesen Gütern begangenen Strafsachen ist der Pfleger von Füessen zuständig, unabhängig davon, wer diese Güter jetzt oder künftig besitzt. Alle Güter, die nicht dem Hochstift zugehören, sind in Malefizsachen von den Hocheneckem zu strafen. Das Jagen steht in der Muesau allein denen von Hocheneck zu, mit Ausnahme der zum Stift Augsburg zugehörigen Forst- und Lehenhoheit. Auch das kleine Weidwerk gehört den Hocheneckem, die es jedoch nicht weiterverleihen dürfen. Somit liegt auch die Strafhoheit bei Wildfrevel bei denen von Hocheneck. Die straffälligen Hintersassen von Muesau, welche dem Bischof und Abt zugehören, sind bei Wildfrevel vom Pfleger zu Füessen zu strafen, bzw. an diesen auszuliefem. Unterschriften: Christoph von Gollstatt, Pfleger und Propst zu Füssen, Peter von Hocheneck zu Vilseck, Johann Rudolf von Hocheneck, Domherr zu Freising, Wolfgang von Hocheneck, Deutschordenskomptur zu Freiburg und Georg von Hocheneck zu Vilseck.
Oberbürgermeister Gotthard Konz und Nebenbürgermeister Leopold Pez ersuchen das Pflegamt um Aufhebung der verhängten Viehsperre wegen wirtschaftlicher Nachteile. Durch Mißernten in den letzten drei Jahren, durch Mausbiß und Maikäfer sind die armen Untertanen ohnedies hart getroffen, weshalb um Aufhebung des Exportverbotes gebeten wird.
Jahresrechnung der Bürgerschaft von Vils für das Kalenderjahr 1787 (vgl. Nr. 100). Die zugehörigen Quittungen liegen unter Nr. 101. Es zeigt sich ein Überschuß von 143 Gulden (gerundet).
Die Bürgermeister Gotthard Koz und Leopold Pez von Vils richten wegen der abgebrannten Mühle des Peter Triendl an das Gubemium eine Bittschrift und danken gleichzeitig für das Sammelpatent, das jedoch innerhalb der Gemeinde nicht den erhofften Erfolg brachte. Es wird daher der Vorschlag eingebracht, über die Kreisämter und Gerichte die Ortsgeistlichkeit über die Kanzeln zu Sammlungen zu veranlassen. Ohne diese Hilfe könne der verarmte Müller weder eine Haus- noch eine Mahlmühle aufbauen, da das sehr arme Örtl oder Gericht Vils dazu außerstande sei. Es solle daher von der Modalität ab gegangen werden, daß bei einem einzigen abgebrannten Haus keine landesweite Sammlung möglich sei. - Auch dieses Gesuch wird abgelehnt, doch eine Verlängerung der Sammelfrist auf zwei Monate gestattet.
Amtmann Josef Hollensteiner erstellt eine Liste von 23 Viehhaltem und wie viele Stück jeder an Kühen, Ochsen, Kälbern und Rössern besitzt. Maximal werden 5 Kühe aufgelistet.
Das Kreisamt im Oberinntal richtet wegen der Vieh- und Getreideausfuhr folgenden Erlaß an das Pflegamt: Obwohl das Gericht Vils außerhalb des Zollkordons hegt und in Zollsachen als ausländisch behandelt wird, gestattet das Gubemium die freie Komausfuhr und Viehausfuhr. Außerhalb dieses Kordons darf nur ganz mageres und ganz ausgewachsenes Vieh exportiert werden.
Die Bürgerschaft bittet das Kreisamt um Verschonung vor der Rekrutenstellung mit der Begründung, daß erst im letzten Jahr ein Mann gestellt wurde, und daß in anderen Gerichten durch Verzögerungstaktik einiges verhindert wurde. Alle tauglichen Männer gehören zum Nährstand und sind unentbehrlich. Durch Rekrutentransporte habe man schon genug zu leiden. Viele Leute glauben, daß diese Rekrutierung ein lebenslängliches Joch bedeute.
Ausweis über die Einnahmen und Ausgaben bei der Herrschaft Vils von 1778 bis 1787 im zehnjährigen Jahresmittel. Die Einnahmen aus den Gefällen schwanken zwischen 2.536 Gulden für 1779 und 3.134 Gulden im Jahre 1782. Von den 14 Posten sind die Gedinggelder und die Zölle mit mehr als 2/3 die größten Einnahmequellen. Das beste Zolljahr ist 1787. Seit 1784 sind keine Strafgelder mehr angefallen. Das zehnjährige Jahresmittel der Einnahmen beläuft sich in der Herrschaft Vils auf 2.143 Gulden Das Jahresmittel der Ausgaben liegt bei 500 Gulden
Zum k.k. Staatsgut gehören in Vils das Amtshaus samt Ökonomiegebäude im Wert von 1.000 Gulden die Wohnung des Gerichtsdieners samt Gefängnis (100 Gulden, Haus und Hütte des Wasenmeisters (200 Gulden, die Wohnung des Zolleinnehmers in der Roßschläg zu Musau, die Wohnung der Kordonisten und die 10 Häuser der herrschaftlichen Untertanen mit ca. 2.600 Gulden sowie ein Kordonistenhäusl.
Zwischen König Ferdinand und denen von Hohenegg zu Vilsegg kommt es wegen des neuen Zolls zu Pinswang zu einem Vergleich. Die Untertanen von Hohenegg sollen von dem Holz, das sie auf dem Boden der kgl. Majestät gewinnen, nur den halben Zoll bezahlen. Von jenem Holz und Kalk, so sie nicht auf königlichen Boden gewinnen, müssen sie keinen Zoll bezahlen. Nach Füessen auszuführendes Brennholz muß vorher angemeldet werden. Siegler: König Ferdinand, Hans Dietrich von Hohenegg, als Vogt der Kinder nach Peter Hohenegg, Hans von Hoheneggs Witwe und Kinder sowie für Walter und Georg Hohenegg.
Statistische Seelenbeschreibung der zum Militär konskribierten Männer, sowie der zum Kriegsdienst tauglichen Pferde. In Vils wohnen in 96 Häusern 113 katholische Familien mit 499 Personen, in Musau in 25 Häusern 29 Familien mit 152 Personen, somit in beiden Ortschaften 651. Zum Militärdienst sind in Vils 11 Mann und in Musau 7 Mann konskribiert, von den 79 Pferden nur 4. Insgesamt gibt es 26 Ochsen, 269 Kühe und 204 Jungrinder.
Die Bürgerschaft zu Vils rechtfertigt sich gegenüber dem Pflegamt wegen zu hoch angesetzter Rekmtiemngskosten, die beim Essen entstanden sind. Dieser recht ehrliche Mensch habe nur 24 kr verrechnet, und dies habe er tatsächlich verzehrt. Auch die Marschtage nach Innsbruck seien nicht zu hoch angesetzt, obwohl man nicht wisse, wie viele Tage er tatsächlich benötige.
Verzeichnis aller Ackerflächen, Wiesen usw. mit den jeweiligen Jahresertrag. In Vils und Musau gibt es 89 Joch 250 Kl. Äcker, worauf 801 Metzen Gerste und 801 Metzen Hafer angebaut werden. Die Wiesen von 171 Kl. erbringen 3420 Zentner Heu. Dazu kommen noch 89 Joch Gärten oder Grasfelder mit 2.141 Zentner Heu und 1.071 Zentner Grummet. Die Hutweiden umfassen 232 Joch, die Wälder 1.845 Joch und einen Jahresertrag von 90 Kl. Holz.
Tagebuch der gesamten Einnahmen und Ausgaben der Bürgerschaft zu Vils (vgl. die vorangegangenen Jahre) mit Beilagen über die Verdienste der Taggelder, die Auslagen für Gebäudereparaturen, für den Militärdienst (Konskriptionssäulen, Einlieferung des Michael Kehle nach Innsbruck samt Wachtpersonal und Kostgeld für einen Rekruten), Verzeichnis der Zinserträge von genannten Darlehensnehmern.
Oberbürgermeister Leopold Pez und Nebenbürgermeister Ferdinand Heises von Vils bitten das Kreisamt in Imst um Verschonung vom Brückengeld, wenn sie von Pinswang kommend Salz und Korn für den Hausgebrauch benötigen.
Das Kreisamt Oberinntal teilt über das Pflegamt Vils der Bürgerschaft mit, daß aus dem Kloster Reutti ein Franziskaner zu einem Frühmesser nach Vils versetzt werden darf, da wegen der vielen Handelsleute auf der dort durchziehenden Kommerzstraße ein weiterer Priester nötig sei. Dazu darf ein entbehrliches Benefizium mit einem Zinsertrag von 40 Gulden (aus dem Kapital des Lukas Gech) und eine Beihilfe der Bürgerschaft von 35 Gulden herangezogen werden. Dem Franziskaner stehen eine freie Wohnung und 200 Stiftmessen aus dem Religionsfond zu.
Briefwechsel zwischen dem Kreishauptmann von Imst und dem Pfleger zu Vils wegen des am 22. Juli geplanten offenen Landtags in Innsbruck. Die Deputierten sind somit ohne öffentliche Verlautbarung nach Innsbruck zu entsenden. Falls sie bei einem anderen Landtag geladen sind, müssen sie dies glaubhaft beweisen. Darauf antwortet Pfleger und Stadtamtmann Josef Maria Geisenhof, daß das Gericht Vils niemals Deputierte zu einem Landtag entsandt hat, da Vils zu keiner Zeit mit Tirol eine Verbindung hatte. Folglich werden die Vilser in Zollsachen auch wie Ausländer behandelt. Man sehe daher keine Veranlassung, beim Landtag zu erscheinen, da man keine gute Figur machen würde und dem armen Gericht nur Kosten erwachsen würden. Die Gründe des Pflegers werden vom Gubemium akzeptiert, da das Gericht Vils mit der Tiroler Landschaft nie in Verbindung stand. Allfällige Beschwerden können daher bei der Landesstelle eingebracht werden.
Die Bürgermeister, Amtleute, Gerichtsverpflichteten und sämtliche Untertanen des Gerichts Vils reichen beim Pfleger eine Bittschrift um Befreiung von der Kriegssteuer ein. Durch die Teuerung sei man ohnehin belastet. Auch müsse man von anderen Orten Getreide zukaufen, da durch Unwetter Mißernten folgten und die Selbstversorgung kaum für ein Vierteljahr reiche. Die Untertanen sind so hoch verschuldet, daß sie kaum noch die Zinsen zahlen können. Die Bestandszinse an die Herrschaft betragen über 1.000 Gulden obwohl im ganzen Gericht nur 121 Häuser bestehen. Da die wenigen eigenen Grundstücke, Häuser, ja sogar Mobilien hypothekarisch belastet sind und auch keine Hoffnung zur Tilgung besteht, könne man sie nicht noch mit einer Kriegssteuer belasten.
Die Bürger von Vils bitten das Kreisamt Imst, 250 Schafe aus Tyroll kaufen und hierher fuhren zu dürfen, da es sich eigentlich um keine Ausfuhr handelt. Man habe für diese Schafe die geeigneten Weideplätze. Wegen schlechter Flachsernten fehle es den Leuten bereits an Kleidung und Arbeit.
Inventar der Kirchenparamente in der Pfarrkirche Vils. Es werden sämtliche liturgische Geräte wie Kelche, Kännchen, Kreuze, Rauchfässer, Ampeln, Leuchter, Meßbücher, Blumenzierden, Antipendien, Fahnen, Meßkleider, Alben, Altartüren, Glocken, Chorröcke, Korporale, Tücher, Kanontafeln, Bilder und Figuren erfaßt, ihr Material und Erhaltungszustand beschrieben, jedoch ohne Taxierung.
Jeronimus Sveytz, Stadtamtmann zu Vils, Klemens Knoll, Baltus Baldus, beide Bürgermeister, Jakob Satler, Heinrich Schongar, Thomas Kolar und Jörg Holl verleihen ihrem Mitbürger Kaspar Boss die Hofstatt hinter dem Güllstein bei der Ringmauer, wo eine Brücke aufgemacht ist. Er kann diese nutzen, ausund einfahren, doch soll er sie ohne Kosten für die Gemeinde erhalten. Die Mistlache dabei soll er ordentlich ablassen, damit man dort gehen und fahren kann. Dafür soll er dem Bürgermeister jährlich zu St. Jörgen 12 kr Zinsen. Sollte die Brücke dem Bürgermeister oder der Herrschaft von Hocheneck ungelegen sein, so muß er sie auf eigene Kosten abtragen.
Das Kreisamt Oberinntal bewilligt gemäß Gubemialverordnung die Ausfuhr von 250 Schafen nach Vils, jedoch nur gegen Entrichtung des betreffenden Zolls.
Oberbürgermeister Leopold Pez von Vils verpflichtet sich gegenüber dem Waldmeisteramt zu Ehrenberg durch Revers, daß die Bürgerschaft und Gemeinde für die Bezahlung des Abzählgeldes die Flaftung übernimmt.
Das dem Oberinntaler Kreis zugeteilte arme Gericht Vils beschwert sich, für das verkaufte Eigenholz beim Pinswanger Zoll Abzählgeld bezahlen zu müssen. Bürgermeister Leopold Pez, Altbürgermeister Friedrich Uelses, Josef Flollensteiner, Amtmann zu Musau, und Sebastian Rapp bringen zahlreiche Gründe zur Befreiung vom Zählgeld vor.
Bürgermeister Leopold Pez von Vils schreibt an seinen Bruder Peter Pez in Wien wegen der drückenden Zollbelastungen am Zoll zu Pinswang, welche die Holzausfuhr nach Füssen und die Lebensmitteleinfuhr sehr verteuere. Besonders durch das vom Waldmeister von Reutte abverlangte Holzzählgeld wird die Bürgerschaft schwer belastet. Daher soll der Bruder beim Landesfürsten persönlich oder durch einen Vermittler vorstellig werden, um eine Bittschrift zu überreichen. Die Spesen werden ihm durch das Gericht Vils ersetzt.
Verzeichnis des Alpgeldes für den Sommer 1790. Die auf den Vilser Alpen aufgetriebenen 459 Stück Vieh erbringen 183 Gulden 36 kr, das Fremdvieh auf Söben und Daurrach ergibt von 116 Stück 88 Gulden 45 kr. Für 10 fremde Pferde werden 17 Gulden 30 kr berechnet. Die 7 fremden Melkkühe erzielen nach Abzug für den Senner 10 Gulden 52 kr. Somit ergibt das Alpgeld für den Sommer 1790 über 300 Gulden
Vom Zollamt Vils werden für die Bürgerschaft Vils an Niederlaggeld für die Einfuhr von 14.107 Zentnern trockener Kaufmannswaren je Zentner 2 Vierer eingehoben, was 117 Gulden ergibt. Ausgeführt werden 16.068 Zentner zu je 3 Vierer, was über 200 Ü erbringt. Somit beträgt das Niederlaggeld 318 Gulden 24'/2 kr.
Abrechnung über Ausgaben an Stempelgebühren, Taxen, Postporto und Kanzleigebühren, welche Bürgermeister Leopold Pez bar an die Pflegamtskanzlei entrichtet. Weitere 15 Quittungen liegen bei: vom Pfarrer Johann Anton Warle für gehaltene Messen und Kreuzgänge, für das Zehrgeld des Frühmeßkaplans, für das Niederlaggeld durch den Zolleinnehmer, von den Nachtwächtern, von der ffebamme Anna Maria Sampiller, vom Amtsdiener Johann Peter Lachmayr, vom Kälberhirten Xaver Lachmayr, vom Kuhhirten Johann Lob, vom Pferdehirten Konrad Sandbiller, vom Galtviehhirten Moritz Lochbiller, vom Füssener Franziskanerguardian Bertrand Erdt für gehaltene Frühmessen, vom Brunnenmacher Josef Hengg, vom Ochsenhirten Franz Josef Gschwend, vom Hirten Johannes Brost und vom Bürgermeister selbst.
Der Vilser Bürgermeister Leopold Pez schreibt an seinen Bruder Johann Peter Pez, damit er eine Bittschrift des Franziskanerklosters Füssen an den höchsten Thron weiterleite. Der Orden muß nämlich für das Bettelholz am Zollamt Pinswang neuerdings Zoll abführen.
Namens der Bürgerschaft bedankt sich Bürgermeister Leopold Pez bei seinem Bruder Peter Pez in Wien für die Mittlerdienste beim allerhöchsten Thron und übersendet ihm einen Dukaten. Die Spesen von 3 Gulden 15 kr hat er seiner Schwägerin Maria Anna ausgehändigt. Gleichzeitig begründet er, weshalb er sich wegen des Abzählgeldes nicht an den Landesgouverneur sondern nach Wien wendet.
Jahresrechnung für die Liebfrauenkirche zu Vils. Am 13. Juli 1565 legt Augustin Wöhrli über seine Einnahmen und Ausgaben erstmals Rechnung, wobei ihm noch 2 Gulden 58 kr gutzuschreiben sind. Am 23. Feber 1566 wird ihm dieser Außenstand quittiert. Es folgen weitere Jahresabrechnungen durch Matthias Leb vom 7. Sept. 1569 mit einer Differenz vom 6 Gulden 37 kr, vom 31. Juli 1570 durch Leb, vom 6. Mai 1572 durch Leb, ebenso vom 24. April 1574. Leb bleibt auch in den folgenden Jahren Heiligenpfleger. Die maximalen Ausgaben belaufen sich auf 20 Gulden 49 kr jährlich. Die letzte Jahresabrechnung vom 8. Juli 1579 schließt mit einem Minus von 2 Gulden 5 kr 3 Vierem.
Tagebuch des Bürgermeisteramtes über die Einnahmen und Ausgaben der Stadt Vils vom Jahre 1792. Wie in früheren Rechnungsjahren werden alle Einnahmen, insbesondere die Alpgelder für 448 Stück eigenes Vieh und für 74 Stück fremdes Vieh aufgelistet. Ein umfangreiches detailliertes Ausgabenverzeichnis läßt die Aufgabenbereiche der Gemeindeführung gut erkennen. Größte Ausgabenposten sind die Löhne für die Hirten.
Inventar über alle bei der Gemeinde Vils Vorgefundenen Vermögen und Vorräte. Das Aktivvermögen von 3.104 Gulden erhöht sich um das derzeit unbewohnbare Rathaus, um das Frühmeß- bzw. Schulhaus samt Spitalswohnung sowie um Grundstücke im Wert von 124 Gulden Weiters sind u.a. die Gemeindeoder Schriftentruhe mit 6 Gulden zwei Feuerspritzen mit 250 Gulden ein Wappenspiel, eine Waage für die Salzfässer, Kücheninventar usw. vorhanden. Das Gesamtaktivum mit dem Kassavorstand beträgt über 4.000 Gulden
Der Bürgermeister von Vils fragt nochmals bei seinem Bruder in Wien an, wo die Bittschrift wegen des Zoll- und Abzählgeldes liegengeblieben sei, da das hiesige Pflegeamt noch keinen Bescheid erhalten habe. Da seit der Urgenz des Kreisamtes schon wieder ein halbes Jahr vergangen sei, bittet die ganze Bürgerschaft, nochmals bei Hof persönlich nachzufragen, ob das Gutachten schon abgefaßt sei.
Kosten Voranschlag für die Einnahmen und Ausgaben für das Kalenderjahr (Naturaljahr) 1792. Gerundet ergeben die Zinserträge aus Kapitalien 127 Gulden die Bestandszinse 5 Gulden das Niederlagsgeld 375 Gulden Gewerbesteuern 24 Gulden Weidegelder 252 Gulden Wustungsanlagen 60 Gulden usw. Den Einnahmen von 865 Gulden stehen Ausgaben von 762 Gulden gegenüber, sodaß sich ein Überschuß von 104 Gulden ergibt, welcher dem Kassavorstand des Vorjahres entspricht.
Kreishauptmann Josef Vinzenz Aschauer erläßt über das Pflegamt Vils den Bescheid, daß die dortige Bürgerschaft bei der Abnahme des sog. Gröd- oder Niederlaggeldes bei trockener Ware je Zentner 3 Pfennige einheben darf, auch wenn die Waren gleich weiterbefördert werden. Der Kreishauptmann löst damit das Versprechen gegenüber dem Gerichtausschuß ein, welches er bei der letzten Kreisbereisung machte.
Johann Martin Lob, erster Bürgermeister von Vils, Josef Wörle, zweiter Bürgermeister, Josef Hollensteiner, Amtmann zu Musau, und Leopold Pez richten wegen des Zoll- und Weggeldes in Pinswang sowie wegen des vom Waldamt eingehobenen Abzählgeldes eine Bittschrift an das Pflegamt Vils und beziehen sich auf ihr bereits am 3. Nov. 1790 an den Landeschef Graf Saur gerichtetes Gesuch. Die vielen Interventionen und Nachfragen samt Beilagen machen bereits einen ganzen Faszikel aus, ohne daß von der Landesstelle eine Antwort, außer einer Gebührenvorschreibung, gekommen sei. Es werden nochmals die Beschwerden, insbesondere das hohe Bestandsgeld und die Steuerlast von fast 1.100 Gulden angeführt. Der Gewinn aus dem Holzverkauf als einzige Einnahmsquelle wird durch den hohen Zoll zunichte gemacht. Man habe zwar ihre Beschwerden an hoher und höchster Stelle zur Kenntnis genommen, doch sei seit dem Landtag 1790 keine Abhilfe erfolgt.
Der Oberbürgermeister Johann Lob und der Unterbürgermeister Josef Wörle ersuchen das Gubemium namens des ganzen Gerichtes, dem hiesigen Chirurgen und Wundarzt Alban Stadelmeyr die Prüfung zu erlassen, damit er seine Kunst frei ausüben könne. Man wolle den Chirurgen vor der durch das Kreisamt angedrohten unangemessenen Zuchthausstrafe retten. Man könne auf diesen nützlichen Mann nicht verzichten und lasse sich keinen anderen Wundarzt aufdrängen. Er ist bereits seit 9 Jahren mit seiner Familie in Vils und versorgt die 96 Häuser. Er ist für die vorgeschriebene langwierige und kostspielige medizinische Ausbildung unabkömmlich. Auch das Gericht kann die überflüssige Ausbildung nicht bezahlen. Stadelmeyr ist ein Mann mit vortrefflichen Zeugnissen, der das Vertrauen aller Ortsbewohner habe. Er hat in Wien 2 'A Jahre den Vorlesungen und Übungen beigewohnt und in der Praxis seine Tauglichkeit mehrmals bewiesen. Stadelmeyr kann sich aus eigenem Vermögen erhalten und muß sich nicht nach Krankheiten und Unglücksfällen sehnen. Hingegen sind viele Barbiere aus Vils wieder abgezogen, weil der Ort zu klein ist, um deren Lebensunterhalt zu sichern. Die Vilser können es sich nicht leisten, einen teuren Wundarzt außerhalb des Ortes aufzusuchen. Das Kreisamt weist im Bescheid vom 7. Dez. neuerlich darauf hin, daß Stadelmeyr sich prüfen zu lassen habe, da er sonst als Pfuscher anzusehen sei und bestraft werde.