Zwischen der Bürgerschaft im Markt Reiti samt den umliegenden Orten und der Gemeinde Pflach kam es 1642 bezüglich der hinteren Rats-Galtalpe wegen des jährlich zur Sommerszeit aufzutreibenden Galtviehs und des anfallenden Grasgelds zu einer Regelung vor ... »
Zwischen der Bürgerschaft im Markt Reiti samt den umliegenden Orten und der Gemeinde Pflach kam es 1642 bezüglich der hinteren Rats-Galtalpe wegen des jährlich zur Sommerszeit aufzutreibenden Galtviehs und des anfallenden Grasgelds zu einer Regelung vor der landesfürstlichen Kommission, worüber nun bezüglich des 4. Artikels ein Vergleich erfolgt. Reiti ist durch Bürgermeister Johann Zwerger, Georg Herr, Baumeister, und Johann Keller vertreten, Pflach durch Jakob Hochrainer, Georg Wörl, Kaspar Kecht, Oswald Schweiggl und Martin Holzhay. Im bürgerlichen Rathaus wird eine Konferenz abgehalten und die Differenz in Güte beigelegt. Vor Franz Karl Freiherr von Rosst usw. vergleichen sich die Parteien und geben zu Protokoll, daß aus genannten Gründen die Pflacher nicht mehr Galtvieh auftreiben dürfen als überwintert wird, jedoch maximal 42 Stück (ausgenommen die Melkalpe). Auch Reiti darf nicht mehr auftreiben, als die Galtalpe 'wohl ertragen kann'. Möchte Pflach mehr als 42 Stück auftreiben, so muß dafür derselbe Hirtlohn wie von den Bürgern bezahlt werden. Vom anfallenden Grasgeld haben die Pflacher kein Genußrecht. Pflach ist zur Miterhaltung von Steig und Steg sowie zur Hüttenreparatur nach dem Steuerfuß verpflichtet. Bei der Aufdingung des Hirten wird auch ein Abgeordneter von Pflach beigezogen. Die anderen Punkte von 1642 bleiben inhaltlich unverändert. Die Einhaltung dieses Vergleichs geloben obgenannte Gemeindeabgeordneten. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger
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