Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1704-12-29 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -AbschriftDoppelblatt mit Original-RV
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Der Kommesser und die Zunftmeister der Bäcker und Müller zu Reiti richten an den Pfleger als obersten Zunftherren die Bitte, den Brotimport von Fiessen zu verbieten. Sollten weiter Brotträger hereinkommen, so möge man diesen das Brot wegnehmen und dem Komhaus zuweisen. Selbst als während des Krieges kein Brot von Fiessen kam und hierorts zahlreiche Soldaten zu versorgen waren, konnten die Bäcker jederzeit den Brotbedarf decken. Seit der Paß nach Fiessen wieder offen ist, kommen wieder die Brotträger herein, da ein Metzen Kom in Fiessen um 10 bis 12 kr billiger ist. Folglich können die ausländischen Brotträger das Brot vor der Kirche und in den Gasthäusern um 1 14 Pfennig billiger verkaufen, was den Bäckern zu Reiti verboten ist. Die Zahl jener Brotträger nimmt ständig zu, die auch von Haus zu Haus das Brot feilbieten. Hingegen ist es den Bäckern nur erlaubt, auf der Brotbank im Komhaus ihr Brot zu verkaufen. - Mit RV verordnet Rosst, daß am Kniepaß nur Brot träger mit dem 7-Pfennig-Brot passieren dürfen und das 6-Pfennig-Brot abgeschafft wird.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1064 1071 1078 1080 1088 1210 1211 1212 1213 1220 1221 1222 1225 1226
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/M 232
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise