Kaufkontrakt zwischen der Gemein zu Haiterwang und etlichen Piechelbachem wegen Windwurfholzes im Albtal. Da auf Veranlassung des Waldmeisters das überständige Holz und das Windwurfholz in dem Albtal von Haiterwang nicht abgetrieben wird, soll es an den ... »
Kaufkontrakt zwischen der Gemein zu Haiterwang und etlichen Piechelbachem wegen Windwurfholzes im Albtal. Da auf Veranlassung des Waldmeisters das überständige Holz und das Windwurfholz in dem Albtal von Haiterwang nicht abgetrieben wird, soll es an den Piechlpacher Anwalt Georg Tausch, an Forstknecht Adam Peter und weitere Interessierte in den folgenden 12 Jahren abgetrieben und verkauft werden. Nach Augenschein durch die Haiterwanger Hans Perchtold und Balthasar Gigl soll alles Holz, das nicht ver14!Heiterwang fault ist, auf einem zu errichtenden Weg bis 1718 von den Pichlbachem entfernt werden. Dafür erhält Heiterwang bis Martini 1706 eine Abfindung von 88 Gulden Dazu verpflichten sich im Protokoll vom 12. Juni obgenannte Parteien vor Georg Jeger, Anwalt zu Permoos, und Hans Jakob Schedler, Barbier von Piechlbach. Im Nachtrag vom 25. Juni wird der abzuholende Waldbezirk mit Grenzmarken beschrieben und der Verlauf des Forstweges festgelegt und bestätigt durch: Johann Wolfgang Herr, Christian Schweigel, Balthasar Jeger, Hans Niggel und obgenannte Verkäufer, sowie genannte Käufer von Bichlbach. Siegler: Johann Zwerger, Waldmeister
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