Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1714-03-09 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Original Pergament -Libell 8 Blatt 24 x 30,5 cm, Siegel anhangend mit Ergänzungen vom 6. Nov. 1729, 20. Jän. 1730 und Beglaubigung vom 29. Okt. 1731
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Gemeindebeschluß und -Ordnung für die Pfarre und Gemeinde Haiterwang betreffend Einkaufgeld. Anläßlich der Einheirat fremder unvermögender Weibspersonen, welche sich hier häuslich niederlassen und dadurch Einheimische zur Abwanderung nötigen, sowie wegen der Kriegslasten, Fronfuhren, Soldatendurchmärsche und unerschwinglicher Steuern wird folgende Satzung und Ordnung beschlossen: Heiratet eine ortsfremde Person nach Heiterwang, so muß sie vorher um Bewilligung ansuchen bei sonstiger Strafe von 6 Gulden Vor der Heirat sind 10 Gulden Einkaufgeld und ein Kapital von mindestnes 150 Gulden bei der Gemeinde zu hinterlegen. Handwerksleute können bei Bedarf auch zu günstigeren Bedingungen aufgenommen werden. Die Einhaltung dieser Ordnung geloben für die Gemeinde die Gewalthaber Johann Prantl, herrschaftl. Seefischer, Balthasar Gigl, Stamser Seefischer, Franz Zobl, Posthalter, dem Anwalt Anton Jäger, in Gegenwart des Gerichtsverpflichteten Hans Niggl, und der Zeugen Johannes Aman, Güterfaktor zu Reitti, und Josef Perchtold auf der Lähn in Piechlbach. Siegler: Johann Gaudenz Freiherr von Rosst, Pfleger zu Ehmberg
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036 2037
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/14/24
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise