Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1717 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Orig. Pap. Doppelbl. mit Unterschrift
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Zwischen den Laden Landeck und Pettneu kommt es wegen eines alten Rechenfehlers vor Gericht zur Liquidierung und zur Begleichung der Differenzen. Man bezieht sich auf den Vergleich vom 11. März 1711 mit dem Gericht Imst und die bezahlten 160 fl. Weitere 425 fl Unkosten sollten anteilig bezahlt werden. Davon hätten die Lad zu Pettneu 3 fl 44 kr und Paznaun 21 fl 30 kr samt Zins von 6 Jahren anteilig zu erhalten. Dagegen protestieren die Paznauner. Die Vorsteher der drei Hauptladen einigen sich, der Hauptlade Pettneu 2 fl 30 kr und den Paznaunern 11 fl bar zu vergüten. Künftig soll jede Lade getrennt ihre Zehrungskosten bestreiten. Einen allfälligen Zahlungsrest an Johann Linser soll die Hauptlade zu Landeck selbst gutmachen. Dies einzuhalten geloben die Vorsteher dem Gerichtsschreiber Josef Holer zu Landeck, von der Hauptlad zu Pettneu der Zunftvater Thomas Stöckl und Zunftmeister Christian Falch; von der Hauptlade im Paznaun Matthäus Starch als Zunftmeister, sowie Jakob Jehle und Christian Tschoder und von der Hauptlade zu Landeck Zunftmeister Andrä Pregenzer, Johann Pig, Brudermeister und Matthäus Jäger, Büchsenmeister.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Hölzl, Sebastian: Gemeindearchive des Bezirks Landeck (= Tiroler Geschichtsquellen Nr. 31), Innsbruck 1991, Nr. 16: Gemeinde- und Zunftarchiv Pettneu, S. 105-152 (Zunftarchiv S. 123-152), hier S. 128 (Nr. Z14).