Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1720 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Orig. Doppelbl. mit Unterschrift und Siegel
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Wilhelm Ludwig von Harstatt, Kanzleirat zu Arnstadt, auch Gerichtsherr zu Mihla bekundet, daß sein Baumeister und Untertan Heinrich Lerp dessen fünftgeborenes Kind Johann Heinrich das Maurerhandwerk zünftig erlernen hat lassen. Dazu soll es bei
Meister Johann Ulrich Kasper aus Pettneu im Gericht Landeck verdingt werden. Der dazu benötigte Geburtsbrief wird hiemit erbeten und von Gerichts wegen ausgestellt. Es wird bestätigt, daß Heinrich Lerp am 10. Juli 1692 als Korporal in Remblingen die Tochter des Heinrich Drübig, Bürger zu Remblingen, namens Katharina, gemäß der evangelischen Kirchenordnung geheiratet hat. In dieser Ehe wurde ihm als 5. Kind Johann Heinrich am 18. Dezember 1701 geboren. Daher wird das löbliche Maurerhandwerk ersucht, Johann Heinrich Leep bei dessen Innung und Handwerk anzunehmen.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
TLA, Mikrofilm Nr. 1915, 1916,1921, 1922;