Signatur
AT GemA Reutte 7-9-571
Alternative Signatur
Titel
1749 April 14 Innsbruck
Datum/Laufzeit
- 1749-04-14 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier -Abschrift Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Von der Hofkanzlei in Wien wird am 29. Nov. 1748 verordnet, die in Handwerkssachen 1732 erlassenen Generalrichtlinien zu wiederholen, daß die Bürgersöhne und Professionisten ihre drei Wanderjahre nicht in der Nähe sondern in der Feme in großen Städten ableisten sollen. Bevor sie das Meisterstück nicht wirklich gemacht haben, ist es nicht gestattet, sich zu Hause zu verheiraten oder als Meister niederzulassen. Davon kann keine Behörde eine Dispens erteilen. Sollte trotzdem ein Dispensgrund vorliegen, so ist darüber an die Hofkanzlei zu berichten.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1064 1071 1078 1080 1088 1210 1211 1212 1213 1220 1221 1222 1225 1226
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 38/M 195
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise