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Title
Date(s)
- 1774-10-21 (Creation)
Level of description
Item
Extent and medium
Papier-Abschrift 6 Blatt , mit Stempel der Gemeindevorstehung Tannheim
Repository
Archival history
Scope and content
Von der Emberger Gerichtsschreiberei wird die anbefohlene Steuerbeschreibung erläutert. Von jeder Gemeinde ist ein tauglicher Mann durch den Anwalt anzugeloben, welcher bis 1. Feber 1775 von jedem Untergebenen eine Fassion zu erstellen hat. Diese muß vom Betroffenen selbst unterfertigt, besiegelt oder mit dem Hauszeichen versehen werden. Jede Partei hat die Fassion in doppelter Ausfertigung bei der Gemeinde abzugeben und alle Vermessungskosten selbst zu tragen. Für Auslagen in der Gemeinde darf ein Steuertermin einbehalten werden. Alle Neuvermessungen sind nach dem neuen Wiener Maß zu bewerkstelligen. Wechselgrundstücke sind nach der derzeitigen Verwendung als Acker oder Mahd anzugeben. Grundstücke in fremden Gemeinden sind auf eigenen Bögen in der betreffenden Gemeinde anzugeben. Zwölf Zoll sind ein Schuh, drei Schuh ein Schritt und zwei Schritt oder sechs Schuh ein Klafter. Wird nur nach Augenmaß gemessen, so ist das in der Fassion ausdrücklich anzumerken. Die Fassionen sind zuerst in jenen Orten mit einem Anwalt zu beginnen. Gegen Entgelt ist ein Ausschuß unter dem Gerichtskassier Johann Lang mit Josef Anton Ostheimmer, Bürger in Reiti, und Matthäus Singer von Höfen zu bilden.
Appraisal, destruction and scheduling
Accruals
System of arrangement
Conditions governing access
Conditions governing reproduction
Language of material
- German
Script of material
Language and script notes
Physical characteristics and technical requirements
Finding aids
TLA-Mikrofilm: 2082 2083 2084
Existence and location of originals
Existence and location of copies
Related units of description
Publication note
Tiroler Geschichtsquellen 37/32/154
EAP
Subjects
Places
Names
Genres
Description identifier
Institution identifier
Rules and/or conventions used
Status
Draft
Level of detail
Partial