Signatur
AT GemA Pflach III-A-57
Alternative Signatur
Titel
Selbständigkeit der Gemeinde
Datum/Laufzeit
- 1850-02-28 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift Doppelblatt
Bestandsbildner/Urheber
Verwaltungsgeschichte
Archiv
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Der Gemeinde Pflach wird vom Innenministerium die Selbständigkeit zugesprochen. Sie hat daher ihr individuelles Dasein und ihren Fortbestand anzusprechen. Sie ist mit der jeweiligen Katastralgemeinde identisch und darf nicht zerstückt werden. Wie bisher wird sie auch künftig ihre Lebensfähigkeit und Selbständigkeit bewahren. Eine Notwendigkeit, sich mit anderen Gemeinden zu vereinigen, besteht nicht, bleibt aber offen. Doch muß das Gebiet zusammenhängend sein und darf durch keine andere Gemeinde durchschnitten werden. Daher bleiben die Gemeinden Pflach und Ehenbichl als selbständige Gemeinden aufrecht.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/26/57
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise