Einzelstück 57 - Selbständigkeit der Gemeinde

Signatur

AT GemA Pflach III-A-57

Alternative Signatur

Titel

Selbständigkeit der Gemeinde

Datum/Laufzeit

  • 1850-02-28 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift Doppelblatt

Bestandsbildner/Urheber

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Der Gemeinde Pflach wird vom Innenministerium die Selbständigkeit zugesprochen. Sie hat daher ihr individuelles Dasein und ihren Fortbestand anzusprechen. Sie ist mit der jeweiligen Katastralgemeinde identisch und darf nicht zerstückt werden. Wie bisher wird sie auch künftig ihre Lebensfähigkeit und Selbständigkeit bewahren. Eine Notwendigkeit, sich mit anderen Gemeinden zu vereinigen, besteht nicht, bleibt aber offen. Doch muß das Gebiet zusammenhängend sein und darf durch keine andere Gemeinde durchschnitten werden. Daher bleiben die Gemeinden Pflach und Ehenbichl als selbständige Gemeinden aufrecht.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

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Verwandte Beschreibungen

Anmerk. zur Veröffentlichung

Tiroler Geschichtsquellen 37/26/57

EAP

Themen

Orte

Namen

Genres

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Entwurf

Erschließungstiefe

Teilweise

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

Bereich Zugang

EAP

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