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Verzeichnungseinheiten
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Markt- und Feldordnung Kaiser Ferdinands
AT GemA Pflach III-A-1 · Einzelstück · 1558-08-08
Teil von Gemeindeverwaltung

Kaiser Ferdinand bestätigt und konfirmiert auf Bitten der Untertanen des Marktes Reiti und der ganzen Gemeinde Praitenwanng eine Feldordnung und andere Ehehaften mit folgenden Artikeln: Zäune, Archen, Marken usw. sind jährlich zu überprüfen. Wer in Praitenwanng dem Bürgermeister und Rat nicht gehorcht, ist der Obrigkeit zu Emberg anzuzeigen. Wer kein Marktrecht hat, oder kein Pfarrkind ist, darf nicht ohne Zustimmung als Ingehäuse eingelassen werden. Es soll niemand mehr Vieh auf Feld und Stallweiden ausschlagen, als er auf seinen Gütern halten kann, außer um angemessenes Grasgeld. Wer kein Holz schlägt, darf zwei Rinder mehr auftreiben. Wer einen Dienst gegen Emnberg hat, darf ein Roß ausschlagen. Alpfahrten sind nur zu den festgesetzten Zeiten gestattet. Im Herbst dürfen Wiesen und Felder erst nach öffentlicher Verkündung vor der Kirche beschlagen werden. Weitere Gebote und Verbote betreffen unverschnittene Pferde, überfahrige Stiere, schadhafte Zäune, Zaunholzerhaltung, die Viehpfändung, Flurschäden, Schadensvergütung, herrenloses Geflügel, Saumrosse, Fuhrleute, einen eigenen Ochsenhirten, Schaf- und Ziegenhaltung sowie die Schlachtung. Die genannten Geldstrafen stehen zur Hälfte dem Bürgermeister und zur Hälfte dem Pfleger von Emnberg zu, welcher sie an die Kammer nach Innsprugg weiterzuleiten hat.

Tiroler Landesarchiv
Wegerhaltung Alpe Raaz
AT GemA Pflach III-A-10 · Einzelstück · 1725-04-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Bürgerschaft von Reitti und der Gemeinde Pflach kommt es wegen der Wegerhafltung auf die Alpe Raz zum Vergleich. Pflach bezahlt 19 Gulden 31 2/3 kr, muß aber für unterlassene Fronfuhren und Tagwerke nichts mehr abgelten. Beim Vergleich sind anwesend: Bürgermeister Georg Zeiller und Peter Fridl; von Pflach Peter Hochrainer, Georg Aisthaimber und Philipp Schwenzegast.

Tiroler Landesarchiv
Grenzstreit Dürrenberg
AT GemA Pflach III-A-11 · Einzelstück · 1731-10-22
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen der strittigen Wassertränke und der Weidegrenze am Dirrenberg kommt es zwischen Pflach und dem Markt Reiti samt den beklagten Gemeinden Ehenbichl, Mühl und Praitewang zu einem Gerichtsbeschluß. Vor dem Pfleger Franz Karl von Rosst und den Beisitzern Franz Michael Föderle, Kaspar Leuprecht von Lech, Gerichtsschreiber Willibald Schnöder wird nach Lokalaugenschein und wegen grassierender Viehseuche die Waldgrenze, die auch als Weidegrenze seit 1588 gilt, erneuert. Die Tränke befindet sich im Klausental in einer Rinne gegen die Pflacher Galtalpe. Das Gericht erkennt, daß diese Grenze für alle Rechte verbindlich ist. Auch die Augrenze soll erneuert werden. Die Markung beim Pestfriedhof an der Ach ober der Kohlstatt ist rechtens. Reutte darf die Tränke am Dirrenberger Moos nicht benützen, da auf der Ach und dem Seele genügend Wasser vorhanden ist. Verlaufenes Vieh soll nicht gepfändet, sondern gütlich zurückgeleitet werden. Die Grenze beim Schintlbichlboden soll noch geklärt werden. Den Brunnen links der Alphütte dürfen die Pflacher nur für die Sennerei, doch nicht zur Viehtränke verwenden. Weitere Behauptungen der 26 IPflach Reuttener werden abgewiesen und ihnen die Prozeßkosten gänzlich angelastet, die Markungskosten aber zur Hälfte. Siegler: Franz Karl von Rosst, Pfleger zu Ehrenberg

Tiroler Landesarchiv
Verkauf Messingwerk an den Pfleger von Ehrenberg
AT GemA Pflach III-A-114 · Einzelstück · 1606-01-14
Teil von Gemeindeverwaltung

Messingwerk Pflach. Verkauf von Rudolf Hag, Pfandinhaber der Herrschaft Werfenstein usw. an Burkhard Layman, Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg usw.: das Hüttenwerk, Behausungen, Hof, Hofstatt, Schmelz-, Gieß- und Brennhütten, Schmieden, Mühlen, Stadl, Stallungen, Gärten, Plätze und Kohlstätten, auch Holzlegen und Wasserfall samt der Kirche (Ulrichskapelle) mit allen Rechten und Pflichten, auch die Wälder und Hölzer im Zwieselbach, alles zusammen ein Lehensgut des Hauses Österreich, genannt „zum Steineberg“.Der Besitz wurde von Kaiser Maimilian I. am 13.12.1509 verliehen und von seinen Nachfolgern jeweils bestätigt. Verkauft wurde auch all das „fahrende Hab und Gut“ wie Zinn-, Kupfer-, Messing- und anderes Geschirr, alle Eisenwerkzeuge. Offenbar gab es ein Inventar, das zum Zweck der Übergabe angefertigt worden ist. Als drittes „Verkaufspaket“ neben dem Großwerk und den beweglichen Gütern kommt eine ganze Reihe von weiteren Grundstücken dazu (im Original sind die jeweiligen Nachbarn an den Grenzen namentlich genannt), die im Laufe der Jahre vom Werk angekauft oder anders in Besitz gebracht worden sind:

  1. das Herrenmahd zu Pflach, aus drei großen Wiesenteilen (Äcker) bestehend
  2. ein Wiesmahd zu Pflach, das direkt neben dem Herrenmahd liegt (westlich davon), der sog. „Seestall“
  3. ein „kleines Mösl“ zu Pflach beim „Hollenstain“
  4. ein Wiesmahd im Säuling, das „Kriegschwendle“ genannt
  5. ein Wiesmahd, das „Breitele“ genannt
  6. ein Acker zu Mühl, die „Peinte“
  7. zwei Äcker im Neureutter Feld liegend
  8. ein Wäldchen in Wängle, Pfarr Aschau
    Alle Grundstücke sind mit ordentlichen Marken gekenntzeichnet und werden mit allen Rechten und Pflichten , wie Dienstbarkeiten oder Steuergebüren, übergeben.
    Die Kaufsumme beträgt 3150 Gulden. Als Zeugen sind unter anderen genannt: Abt Heinrich von St. Mang zu Füssen, der Markgraf zu Burgau, Pfleger der Herrschaft Vils, der Salzfaktor zu Reutte, sowie der fürstl. Zollamtsgegenschreiber auf der Ehrenberger Klause, Christoph Zeiller. Mit Datum 13. Jänner 1606 ist die Verhandlung geschlossen, am 14. Jänner 1606 der Vertrag rechtskräftig.
Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-115 · Einzelstück · 1620-07-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Ackerverkauf von Ulrich Keller, Metzger, Wirt und Gastgeber in Reutte und seiner Hausfrau, an Elias Herr und dessen Ehewirtin Barbara Röschin, die Besitzer der Hüttenmühle. Gegenstand: zwei aneinander grenzende Äcker im "kleinen Feldl zu Reutte". Kaufsumme 170 Gulden.

Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-116 · Einzelstück · 1645-04-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Anna Schulerin, Witwe des Hans Häsele aus Pflach, Anweiser Lorenz Thorwertl zu Pflach, verkauft dem Caspar Kecht, Müller auf der Hütte, und dessen Ehewirtin Anna Hesselin, der Tochter der Verkäuferin und deren beiden Erben, einen Acker in Pflach im Wert von 90 Gulden und ein Wiesmahd im Säuling, die Bärenau, im Wert von 30 Gulden. Zehentzahlung nach St. Anna in Reutte. Datum 23. April 1645

Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-117 · Einzelstück · 1650-07-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Erzherzog Ferdinand Carl schenkt die "Mal und Sagmül sambt darzue gehörigen Gartle" dem Forstüberreiter und Waldmeister im Gericht Ehrenber, Uriel Albl. Dazu gehört auch der gegenüber liegende Herrenhausanger, zum Großteil mit Mauern umgeben, der Rest mit Zaun umfangen. Das "Gartl ob der Sagmil an der Ach gegen Mil ligent, mit Zaun umbfanngen". Weiters ein mit Zaun umfangenes Gartl unterhalb des Gotteshauses (Ulrichskirche) gegen Pflach liegend und ein weiteres Gartl gegen Pflach liegend, sowie die vom Bestandsinhaber Hans Schennach bereitgestellten "Malwerckhzeugspossten", die detailliert beschrieben sind.

Kröll, Astrid
Verpachtung der Hüttenmühle an Hans Schennach
AT GemA Pflach III-A-118 · Einzelstück · 1650-07-24
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Uriel Albl, Waldmeister und Forstüberreiter im Gericht Ehrenberg, lässt für Hans Schennach, dem Müllermeister, einen Bestandsbrief ausstellen, der jeweils auf ein Jahr befristet ist. Genaue Beschreibung der Mühlenausstattung und der zugehörigen Grundstücke.

Kröll, Astrid
Verkauf Hüttenmühle an Kaspar Kecht
AT GemA Pflach III-A-119 · Einzelstück · 1653-01-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Verkauf des Bestandes von Uriel Albl, Waldmeister und Forstüberreiter im Gericht Ehrenberg, (auf Basis der Schenkung aus 1650) an Caspar Kecht, Müllermeister zu Pflach, um 1400 Gulden plus 30 Gulden "Leitkauf". Genaue Beschreibung der Anlage und Grundteile.

Kröll, Astrid
Zuzugs- und Insitzgeld
AT GemA Pflach III-A-12 · Einzelstück · 1740-01-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Georg Osthaimber, Philipp Sehwenzengast, Maurermeister, und Matthäus Schennach, alle von Pflach, Pfarre Praitewanng, haben als Ausgeschossene verschiedene Gemeindeausgaben zu bestreiten, weshalb sie zur Geldbeschaffung nach dem Beispiel anderer Dorfschaften für Zuzügler und Inwohner ein ergiebiges Zuzugs- und Insitzgeld vorschlagen. Daher wird von der Gemeindeversammlung beschlossen, daß fremde Personen noch vor der Hochzeit 25 Gulden bzw. Frauen 15 Gulden der Gemeinde bar zu erstatten haben. Dafür dürfen sie wie alle andern Gemeindsleute Holz und Gemeinweiden nutzen. Zieht ein gemeindefremdes Ehepaar zu, so muß es 40 Gulden und für jedes mitgebrachte Kind 1 Gulden 30 kr bezahlen. Als jährliches Sitzgeld werden 5 Gulden je Paar, bzw 3 Gulden (wenn kein Vieh aufgetrieben wird) festgesetzt, ebenso für Einzelpersonen. Genannte Ausgeschlossene geloben die Einhaltung dieses Gemeindebeschlusses dem Gerichtsschreiber Franz Anton Hueber, als Richteramtsvertreter, und bitten um die obrigkeitliche Ratifikation. Zeugen der Siegelbitte: Franz Falles, Zimmerer von Ehenpichl und Friedrich Eier, Schreibereidiener Siegler: Josef Johann von Fach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

Tiroler Landesarchiv
Bestätigung Schenkungsumfang Hüttenmühle
AT GemA Pflach III-A-120 · Einzelstück · 1653-03-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Anton von Rost, Pfleger der Festung und Herrschaft Ehrenberg etc. bestätigt die Schenkung der Hüttenmühle samt Gärten und weiteren Anlagen aus 1650 an Uriel Albl. Ausdrücklich wird die Schenkung zweier Gärten und Anger am Steineberg betont, die ebenfalls Teil des Schenkungsvertrages waren, weil es beim Verkauf des Hüttenmühlanwesens 1653 offenbar darüber Unklarheiten gab.

Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-121 · Einzelstück · 1660-03-09
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Hans Schennach, Müllermeister auf der Hütte, und seine Ehewirtin Ursula Röschin, Witwe nach Caspar Kecht (Vorbesitzer), kaufen den Erbanteil des Anwesens von den sechs Kindern des verstorbenen Vaters. Kaufpreis 1320 Gulden. Kecht hatte die Mühle 1653 von Uriel Albl käuflich erworben. Das Inventar des Mühlenbesitzes, sowie die zugehörigen Grundstücke sind gelistet.

Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-122 · Einzelstück · 1660-07-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Hans Schennach, Müller auf der Hütte und Stiefvater der sechs Kinder des Caspar Kecht mit Ursula Röschin, hat das Anwesen am 9. März 1660 aus der Erbmasse Kecht gekauft, stellt sich mit diesem Brief unter den Schutz des "Pflegambt Ernberg, zue vermehr und bösserung solligers herrschöfftlicher Einkhommens Urbäris, aus frey aigner bewögnus". Er verspricht, auf die Mühle und alles, was dazu gehört, pfleglich zu achten. Die Grundherrschaft hat das Vorkaufsrecht für einen Monat. Besitzbeschreibung enthalten.

Kröll, Astrid
Ackerverkauf Kramer an Drexl
AT GemA Pflach III-A-123 · Einzelstück · 1666-11-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Acker in Pflach. Ursula Kramerin, geb. Schnellerin, Witwe in Reutte, verkauft Hans Drexl zu Pflach einen Acker dort um 145 Gulden. Zinspflichtig nach St. Peter- und Paul in Breitenwang. Grenznachbarn: im Süden und Osten der Käufer selbst, im Westen Hans Ramisten und im Norden Georg Mesmer. Ein Teil der Kaufsumme wird dem Sohn, Michael Kramer, ausbezahlt. Anweiser: Georg Perwöber. Zeugen: Oswald und Mathias Thorwertl, beide zu Pflach.

Kröll, Astrid
Quittung über Kaufgeld Hüttenmühle
AT GemA Pflach III-A-124 · Einzelstück · 1668-04-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Quittung von Andreas Kecht, Gerhab der sechs Kinder des verstorbenen Kaspar Kecht (ehem. Hüttenmüller) und der Ursula Röschin, Witwe Kecht, verehel. Hans Schennach. Er bestätigt den Erhalt des Kaufschillings in Höhe von 1350 Gulden von Hans Schennach für die Erbteile der Kinder an der Mühle laut Kaufvertrag vom 9. März 1660.

Kröll, Astrid
AT GemA Pflach III-A-125 · Einzelstück · 1670-03-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Hüttenmühle in Pflach. Letztgültige Erbsaufteilung nach dem Tod des Vaters Kaspar Kecht, ergangen an seine sechs Kinder. Vier Kinder aus erster Ehe mit Anna Häselin: Lorenz, Maria (verehel. Georg Gass zu Kirchheim), Magdalena (in Diensten zu Augsburg), Catharina (verehel. Enzensperger) und zwei Kinder aus zweiter Ehe mit Ursula Röschin, nun verehel. Hans Schennach: Michael und Anna. Nunmehr ist Hans Schennach Gerhab und Kurator der Kinder. Der ehemaligen Gerhab, Andreas Kecht legt seine Rechnung vor und bekommen die noch ausständige "Gerhabbesoldung" samt offener Auslagen, zusammen 51 Gulden. Nach Abzug des Muttergutes nach Anna Häselin und endgültiger Bereinigung der Beträge bleibt ein Gesamtvermögen von 527 Gulden, das unter den Kindern aufgeteilt werden soll. Die Abgeltung erfolgt zum Teil in Form von Schuldbriefen, Vieh und zur Abdeckung der Gerichtskosten.

Kröll, Astrid