Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1863-12-28 (Anlage)
Erschließungsstufe
Einzelstück
Umfang und Medium
Papier-Abschrift beglaubigt am 30. Dez. 1913. Am 6. Mai 1914 löst Biberwier diese Konkurrenzpflicht durch eine einmalige Abfindung von 5000 Kr ab.
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Anläßlich der Ausgliederung der Gemeinde Biberwier aus dem Seelsorgeverband von Lermoos wird die Konkurrenzpflicht für die Kirchen- und Pfarrhofbauten neuerlich festgelegt. Biberwier ist durch Gemeindevorsteher Alois Sonnweber, Gemeinderat Josef Kezler und die Ausschußmitglieder Gabriel Wörz, Jakob Sterzinger, Johann Alois Wörz, Matthias Luttinger, Josef Wörz, Josef Gaismair und Ferdinand Meßmer vertreten. Von Ehrwald sind Vorsteher Thomas Guem und von Lermoos Gottfried Kerber sowie genannte Gemeinderäte anwesend. Die Konkurrenzpflicht wird von allen drei Gemeinden anerkannt. Dazu gehören Kirche, Widum, Ökonomiegebäude, der Zechenstadel und Friedhof in Lermoos. Die drei Gemeinden waren ursprünglich nach Dormitz eingepfarrt und erhielten 1423 in Lermoos einen eigenen Kaplan. 1688 wurde Ehrwald exzidiert. Nach der Zahl der Urhöfe betrug die Konkurrenz für Lermoos 4/12, für Ehrwald 5/12 und für Biberwier 3/12. Nunmehr wird einstimming beschlossen, die Baukonkurrenz nach dem jeweiligen Grundsteuerfuß zu berechnen. Über die notwendigen Baumaßnahmen entscheiden die drei Gemeindevorsteher gemeinsam.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
Enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 2036
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 37/3/38
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise