Biberwier, Pfarre Lermoos, Gericht Ehrenberg, zur Fruchtbarmachung im Monat September vermessen wurden. Es handelt sich um insgesamt 333 Teilgründe mit einer Gesamtfläche von 66.600 Quadratklaftem. Es werden 64 Grundstücksinhaber namentlich genannt, welche zwischen 50 und 400 Klafter zugeteilt erhalten. Ein Inhaber erhält mehrere öde Gründe in den unterschiedlichen Fluren in der Ede, im Purgschlat, bei der Schmölz, der Perfalle, beim Tschiderer, am oberen Öbele, beim Wesserling, bei der Schmite, bei der Hakenschmiede, am Schmölzerbichl, beim Edenbach, am Rauthbichl, auf der Leithe, im oberen Anger, beim Bründle, auf dem unteren Nöbele, am Schmidtebachl usw. Bei jedem Grundstück werden die Anrainer im Norden, Süden, Osten und Westen namentlich genannt.
Protokollartiges 'Gemeindebuch', worin alle 'merkwürdigen Sachen' zu ersehen sind. Am 28. April 1816 beschließt die Gemeinde Biberwier eine Versicherung für verunglücktes Vieh. Weiters werden die Ganggebühren für den Gerichtsdiener von Reutte mit 15 kr je Meile durch Landrichter Marberger am 26. Juni 1817 publiziert. Es folgen: Die Kundmachung für Vieh- und Zauninhaber vom 4. Sept. 1818; Bestellung eines Pfänders durch die Gemeinde; Steuervorschreibung zu genannten Terminen durch den Gerichtskassier Jäger von Lermoos; Gemeindebeschluß wegen Zaunerrichtung vom 25. Mai 1819; betr. Strafnachlaß für Waldexzesse vom 30. April 1820 und Einhebung der Viehversicherung zu Georgi, wogegen sich Paul Reitter weigert; Untersagung von Zehrungen auf Gemeindekosten; Erhaltung des Fahrweges durch Fuhrleute und Gutsinhaber; Einschränkung der Brennholzentnahme und der Streugewinnung vom 6. Mai 1821; Josef Alois Rauter wird 1820 zum Gemeindeschreiber gewählt; 1826/27 Bestellung des Gemeindevorstandes Josef Bader; Entlassung und Bestellung der Stiertreiber, des Dorfbieters, Alpmeisters, Kirchenaufsehers usw. (1823- 1826); Naturalleistung für Priester Anton Schlagg; Gemeindedienste 1826/27; Waldhirte, Nachtwächter, Polizeidiener; Hirtenbestellung 1819/20, 1823/24 Dienstrevers für Nachtwächter vom 7. Okt. 1821.
Schuldschein des Alois Schweighofer von Reutte über 100 Gulden an den Gerichtskassier Johann Geisenhofer zu einem Jahreszins von 4 %.
Schuldbrief des Peter Perktold
Schuldbrief des Johann Wörz, Bergknappe an den Schulfond Lermoos
Schuldobligation des Josef Seiler an den Schulfond Biberwier
Schuldbrief der Rosina Wörz an die Gemeinde unter Vorsteher Alois Sonweber
Zession für Engelbert Bader von Josef Hundertpfund vor Johann Mair, Vorsteher, Anton Förg, Kurat usw. 3 tBiberwier
Schuldbrief der Witwe Monika Wörz
Einantwortung des Paul Dietrich, Postknecht in Lermoos
Schuldbrief des Bergknappen Josef Bader an Vorsteher Jakob Koch für die Gemeinde
Schuldbrief der Geschwister Rappold an Vorsteher Johann Grutsch
Zwischen den Bevollmächtigten der Gemeinde Biberwier namens Jakob Sterzinger, Johann Roschmann, Josef Perktold, Josef Schönach, Johann und Josef Wörz und den Vertretern der Waldservitutenausgleichungskommission kommt es wegen der Holzbezugsrechte, Weidebefugnisse, wegen des Streubezuges, Grasmähens, Pechklaubens usw. im Brunstwald, dem Blindseeseitenwald, dem Ring- und Hochwald, dem Brennstattkopf, Riepen- und Voglwald, dem Schmittenwald und dem Dormitzwald zum Vergleich. Doch bleibt der Silberleitner Gewerkschaft das Brennholzrecht Vorbehalten. Der Holzbezug für die Heupillen, Zäune und Brücken bleibt aufrecht. Den bestehenden Schmieden in Biberwier muß die Gemeinde aus den Staatswäldern kein Holzrecht einräumen. Anläßlich der Vermarkung vom 27. Aug. 1850 wird für die Hintersam- und Hiendlwaldung ein Protokoll aufgenommen.
Vergleichsprotokoll zwischen der Gemeinde Biberwier und dem staatlichen Forstaerar, wonach folgende Wälder in das Gemeindeeigentum übergehen: Biberwierer Bergwald, Bichlwald, Brunstwald, Blindseeseitenwald, Ring- oder Hochwald, Brennstattkopf-, Riepen- und Voglwald, Vorderer Spitz- oder Schmittenwald und der Dormitz- oder Maiswald. Doch wird der Silberleitner Gewerkschaft das nötige Brennholz für die Bergstuben und das Grubenholz aus den Gemeindewäldern zugestanden. Auch der Holzbezug für Heupillen und Zäune bleibt aufrecht.
Heimatschein der Anna Maria Bader von Wenns 1851
Heimatschein der Anna Maria Raut von Nassereith 1861