Einzelstück 12 - 1515 Juli 27 (Freitag nach St. Jakobi)

Signatur

AT GemA Ehenbichl 7-9-12

Aktenplan

Alternative Signatur

Titel

1515 Juli 27 (Freitag nach St. Jakobi)

Datierung

  • 1515-07-27 (Anlage)

Beschreibungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift unbeglaubigt 36 x 54 cm (!), 19. Jahrhundert

Bestandsgeschichte

Beschreibung

Wegen der Holznutzung kommt es zwischen den Pfarren Breitenwang und Aschau zu einem Vergleich. Die Kommission unter Georg Wolf von Zwischenburg und Hans Gramppich bezieht sich auf den Schiedsspruch des Ehrenberger Pflegers Georg Gossembrot und die Aussagen der Ausschußleute beider Pfarren. Demnach sollen die von Aschau an dem Berg Harlander das Holz nur zu ihrem Hausbedarf gebrauchen. Weiters sollen sie die von Reutte in ihrem Weidebetrieb nicht behindern und die Wipfel und Äste aufräumen. Die Aschauer dürfen die Bäume nahe der Hütten und Tajen am Harlander nicht umhauen, damit die von Reutte und Breitenwang genügend Holz haben. Alle anderen Weiderechte und Holzrechte sollen sie ohne Einschränkung durch die Aschauer je nach Bedarf nützen. Siegler: Die Aussteller

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 2039 2040

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 37/6/3

    EAP

    Sachbegriff

    Ort

    Name

    Materialtyp

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang