Signatur
Aktenplan
Alternative Signatur
Titel
Datierung
- 1710-10-13 (Anlage)
Stufe
Umfang und Medium
Original Papier 4 Blatt mit aufgedrücktem Siegel
Bestandsgeschichte
Beschreibung
Zwischen der Bürgerschaft zu Windischmatrei und den drei Nachbarn, die Brugger genannt, kommt es wegen der Schafweide in der Fahrau mit den Nachbarn zu Kalten haus und Prossegg zum Vergleich. Beklagte kommen mit ihren Schafen über das Greillegg herein bis ans Terlegg. Es wird entschieden, daß die alte Schidmark das Greillegg aufrecht bleibt, doch sollen die Beklagten zwei Tage in der Woche (Sonntag, Montag) in der Fahrau hüten. Bei Schneeflucht dürfen sie auch außerhalb dieser Zeit mit Ihren Schafen dort verweilen. Die Bürgerschaft und die drei Brugger dürfen wie bereits 1679 geklärt wurde, mit ihren Rindern, Schafen und Ziegen bis an die Prossegg- (Proßegg-)Zäune weiden. An weiteren Weiderechten ist festzuhalten, daß die Matreier Hirten von Haus aus zwei Tage in der Woche alle berechtigten Weiden nutzen dürfen, soweit sie in einem Tag mit Stab und Tasche kommen können. Die Einhaltung geloben für Windischmatrei: Dominikus Forstlechner, Johann Kletenhamer, Sebastian Wollgemueth, Gastgeborene Leonhard Rautter, Handlsmann und Michael Köfler sowie die 3 Brugger Heinrich Unterzainer, Sebastian Stainer und Hans Waldner sowie genannte Kaltenhauser und Prossegger (Proßegger). Ratifikation durch das Salzburger Hofgericht am 6. März 1711
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerkungen zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 1203 1204 1205
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerkung zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 21/94