Am 7. Juli 1514 vidimiert der Brixner Notar Niklas Mauracher auf Bitte des Hans Nußdorfer für Michael Freiherr zu Woikenstein einen alten Vertrag mit 3 Siegeln, welcher zwischen Bischof Eberhard von Salzburg, Graf Heinrich von Görz und den Bauleuten der Kataialm (Almen Catel) und Brosnig abgeschlossen wurde. Erasmus, Burggraf von Lienz, Niklaus von Weispriach und Peter auf der Maur bekunden, daß Bischof Eberhard den Bauleuten auf der Kataialm (Zötel) und Brosnig, weiche die 2 Schwaigen innehaben, 28 Rinder und 120 Stück Kleinvieh auftreiben dürfen, hingegen die Alm Brosnig ausschließlich den Mit(te)idorfern und Zediachern vom Markt Matrei mit je 2 Ochsen und 2 Stieren zusteht. Von der Ruckhenperger Alm, genannt Auernig, sollen die Salzburger und Görzer Bauleute nach ihrem Wissen oder der Entscheidung des Obmannes handeln. Wegen des Langnitzarbaches (Langknizenbachs) in Defereggen soll ein Augenschein gemacht werden. Vom Zollweg, der von den Gerichtsleuten aus Lienz, Virgen und Defereggen benutzt wird, darf keine Maut eingehoben werden. Was Wilhelm von Weng in Mittersill einhebt, ist unzulässig und vom Herrn zu Salzburg abzuschaffen. Der Kauf und Verkauf beim Markt zu St. Jakob i. D. ist für die Leute der beiden Herrschaften uneingeschränkt. Der Schmid von Defereggen soll seinen Anger weiter umfangen. Wegen der Gö(r)tschacher Alm haben die Trattenberger (Dratenberger) innerhalb genannter Grenzen keinerlei Rechte, wie von den Gö(r)tschachern und Gödnaehern nachgewiesen wurde. Zeugen des Transumpts: Ulrich Mitscheller, Gregor Seemann und Christoph Vasolt, Landrichter zu Lienz Notar: Niklaus Mauracher, Notar zu Brixen mit Signet
Christian Meßner auf Schlaiten, Landgericht Lienz, bestätigt, daß seine Schwägerin Katharina Kiendzer von Josef Kiendzer auf Zedlach (Schädlach) für ihr angefallenes Erbe nach ihrem Vater Christian Kiendzer und nach ihrer Mutter Maria geborene Lukaser heute entrichtet wurde. Er hat für sie 55 Gulden eine Kuh und 3 Schafe erhalten. Somit stellt er an Josef Kiendzer keine weiteren Forderungen für seine 'Schnur'. Siegler: Johann Anton Eisanckh von Marienfels, Land richter zu Lienz Zeugen: Blasius Fratschnig und Lukas Krassnig
Die Oberbehörde teilt dem Bergrichter von Windischmatrei aufgrund seines Berichtes vom 12. Sept. mit, daß auf seine Befürwortung der Bitte durch die gesamte Bürgerschaft Matreis, genehmigt wird, für ihren Baus- und Brennholzbedarf aus der überständigen Gantschenwaldung Holz zu nehmen. Statt des Landeggwaldes (Landwegwaldes), soll dieser dem Bergwerk gewidmete Gantschenwald bewilligt werden. Es ist der Bürgerschaft aber aufzutragen, die Taxen aufzuarbeiten und nach Hause zu tragen. Es ist aber darauf zu achten, daß weder an diesen noch an anderen Orten neuerliche Einfänge gemacht werden.
Bartlmä Fuetsch auf Zedlach quittiert seiner Mutter Margarethe Ladstetter, daß er ihr nach seinem Vater Andrä Fuetsch sei. seit 26. März 1697 abgegebenen Vergwißbrief 140 Gulden schuldet, welche aus dem eingebrachten Heiratsgut stammen. Weiters versichert er seiner Mutter hypothekarisch genannte Fahrnisse, 15 Gulden Morgengab und 49 Gulden 20 kr versprochene Wiederlag. Auf weitere Ansprüche, insbesondere die 'Velleianische Freiheit”, verzichtet die Mutter. Siegler: Wolf gang Lasser, Pfleger mit Unterschrift Zeugen: Kaspar Pirnpamer, Schlosser zu Windischmatrei, Mathes Grandtegger, Schmied in Defreggen, und Georg Rasp auf Zedlach.
Zwischen der Bürgerschaft zu Windischmatrei und den drei Nachbarn, die Brugger genannt, kommt es wegen der Schafweide in der Fahrau mit den Nachbarn zu Kalten haus und Prossegg zum Vergleich. Beklagte kommen mit ihren Schafen über das Greillegg herein bis ans Terlegg. Es wird entschieden, daß die alte Schidmark das Greillegg aufrecht bleibt, doch sollen die Beklagten zwei Tage in der Woche (Sonntag, Montag) in der Fahrau hüten. Bei Schneeflucht dürfen sie auch außerhalb dieser Zeit mit Ihren Schafen dort verweilen. Die Bürgerschaft und die drei Brugger dürfen wie bereits 1679 geklärt wurde, mit ihren Rindern, Schafen und Ziegen bis an die Prossegg- (Proßegg-)Zäune weiden. An weiteren Weiderechten ist festzuhalten, daß die Matreier Hirten von Haus aus zwei Tage in der Woche alle berechtigten Weiden nutzen dürfen, soweit sie in einem Tag mit Stab und Tasche kommen können. Die Einhaltung geloben für Windischmatrei: Dominikus Forstlechner, Johann Kletenhamer, Sebastian Wollgemueth, Gastgeborene Leonhard Rautter, Handlsmann und Michael Köfler sowie die 3 Brugger Heinrich Unterzainer, Sebastian Stainer und Hans Waldner sowie genannte Kaltenhauser und Prossegger (Proßegger). Ratifikation durch das Salzburger Hofgericht am 6. März 1711
Wegen der Weide am Schwar zenberg kommt es zwischen der Matreier Bürgerschaft und den Nachbarschaften Weier (Waler), Ganz und Brüggen einseits und der Nachbarschaft zu Zedlach (Zötlach) als Beklagte zu einem Vergleich vor dem deputierten Kommissar Franz Josef Kleienmayr, Salzburg, Pfleger zu Saxenburg und Veldtsperg in Oberkärnten. Nach Augenschein ist Zedlach berechtigt mit dem Vieh unter Aufsicht eines Hirten in den Schwarzenberg bis an die Fahrau oder Ramplsegg am Freitag und Samstag herauszufahren. Die anderen Tage ist die Weide den Klägern Vorbehalten, außer bei Schneeflucht. Dafür sind die Zedlacher verpflichtet, Brücken und Wege unentgeltlich zu erhalten und zu machen. Sollte der zu erhoffende Marchbrief auftauchen, so ist dieser Vergleich aufgehoben und es haben die alten Grenzen zu gelten. Die Einhaltung geloben genannte Matreier und die Zedlacher Lorenz Orthner, Georg Ruggenthailer, Gregor Grader, Peter Rasp, Alban Frider, Blasi Pötterer, Valentin Ruggenthailer, Sebastian Wachtlechner, Melchior und Simon Ruggentahller, Simon SchrÖckhueber, Sebastian Gasser usw. sowie genannte Zeugen. Ratifikation durch das Salzburger Hofgericht am 6. März 1711
Begleitschreiben der Salzburger Hofkanzlei zur Ratifizierung der Weideverträge an die Gerichtsherrschaft Windischmatrei. Nach Augenschein und Anhörung der Parteien von Windischmatrei und den Prosseggern und Kaltenhausern; sodann mit der Nachbarschaft auf Zedlach (Zötlach), erfolgte die gütliche Einigung, daß die Kaltenhauser und Prossegger am Sonntag und Montag in der Fahrau und die Zedlacher am Freitag und Samstag am Schwarzenberg mit ihrem Vieh herausfahren mögen.
Protokoll über die beschlossenen Auflaggelder für den Kauf der Bürgerhäuser, für die Zulassung zum Weiderecht, für Kauf von Zollhäusern, für angesagte Robottage, Einkauf von Handwerkern, für die Höhe der Zulaßgelder, Zahlungsbedingungen und weitere Auflagen.
Simon Schröckhueber auf Zedlach quittiert, daß er und sein mithausender Bruder Matthias ihrer Schwester Anna an mütterlichem Erbe 19 Gulden 2 kr sowie 20 Gulden verliehenes Geld samt Zinsen, somit insgesamt 49 Gulden schulden. Die Gebrüder bestätigen, die jährliche Fälligkeit zu Georgi samt Zinsen und geben ihr Vermögen zur Pfand sicher Stellung. Siegler: Wolfgang Lasser, Pfleger Zeugen: Andrä Ganzer zu Ganz (Gänzen) und Alban Lagner an der Gassen
Hans Hinterauer zu Hinterkhürchen, Gericht Windischmatrei, bekundet, daß er der St. Florian und Hl.-Kreuzkapelle ober dem Markt die seit 1694 versicherten 64 Gulden 38 kr von Bartlmä Schweinacher übernommen habe zu bezahlen. Dazu will er weitere 116 Gulden stiften und zu St. Georgi verzinsen. Weiters verpflichtet er sich, für das von Schweinachers Erben gekaufte Hinterkircher-Gütl dem Herrn Pfarrer, welches dem Pfarrurbar freistiftbar ist, zur Sicherstellung zu verpfänden, bis er für die Kapelle das Kapital samt Zinsen bezahlt hat. Siegler: Pfarrer Wilhelm Ernst Lasser Zeugen: Franz Anton Fürst, Schreiber und Lorenz Wols egger, Dienstknecht
Es wird bekundet, daß Hans, Thomas und Simon Wibmer am Stein (Stain) nach Absterben ihres Vaters Ruep Wibmer ihre inhabenden Güter samt der halben TeilmahdWahl, sonst Loswiese genannt, welches der St. Albans-Pfarrkirche zinsbar ist, laut Entrichtvertrag vom 3. Mai 1703 und 23. Febr. 1713 an Hans übertragen haben. Hans Wibmer hat seine Brüder völlig abgefertigt, doch wurde beim Entrichtvertrag die Los wiese nicht genannt, welche hiemifc für Hans Wibmer Stainer veranleitet wird. Siegler: Wilhelm Ernst Lasser, Pfarrherr der St. Albans Pfarrkirche, Wolfgang Lasser, Edler von Zollheim, Pfleger Zeugen: Dominikus Donatus Forstlechner, Bergrichter und Waldmeister und Franz Anton Fürst, Schreiber
Zwischen den Inhabern des Innergschlöss (innern Schloß) und den Salzburger Lehensleuten als Inhaber des Außergschlöss (äußern Schloß) kommt es zur Neuvermarkung zwischen den beiden Alpen herunten im Grund und Boden. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) beschweren sich, daß die Streitlweide überözt werde. Die Außergschlöss (äußern Schlösser) nennen das TÖrl mit dem steinigen engen Gemäuer als Grenze; die Innergschlöss (innern Schlösser) halten den Hohen Bichl bei dem Kuhsteig unter der Hohen Kendl als Ziel und Mark. Daher wird der strittige Ort im Vergleichswege ungefähr gemittelt. Die Grenze'soll beim Weg auf den Trattlen unter den Zirben, wo ein großer Grenzstein liegt, sein. Die Einhaltung genannter Grenzen wird von der Kommission bei sonstiger Strafe gefordert. Die Einhaltung geloben genannte Interessenten. Siegler: Honexson Oberdörfer und Hans Schmidt als Kommissäre Beisitzer: Stefan Lercher, Pfleger zu Virgen, Ulrich Zöllner, Gerichts- und Gegenschreiber zu Matrei; Honeron Zeyst zu Stuhlfeiden, Hans Peldner zu Aßlab, Kaspar am Berg, Wolfgang Teisl, Wirt unterm Thauern, Balthasar Proßegger
Zwischen Hans Wibmer am Stein (Stain) mit Beistand seines Sohnes Peter einerseits und dem ehel. Bruder Simon Wibmer in der Lublaß anderseits kommt es zum Erbvergleich. Nach Vermögensteilung vom 20. Febr. 1713 ist Hans Wibmer seinem Bruder Simon aus dem mütterlichen Erbvermögen 400 Gulden schuldig. Simon verzichtet auf die 400 Gulden in brüderlicher Liebe und begnügt sich mit 36 Gulden die mit 16 Gulden bei Balthasar Rainer und mit 20 Gulden bei Simon Rüggenthaler veranlagt sind. Überdies gibt Simon seinem Bruder Hans dazu noch ein Kalbele. Siegler: Wolfgang Kaspar von Zollheimb, Pfleger und Amtmann der Herrschaft Windischmatrei Zeugen: Johann Khletenhamer, Marktrichter und Lorenz Fuetsch zu Grueben
Zwischen Sebastian Wachtlechner am Gran d(t)eggergut und Mathes Gasser kommt es zu einem Anwünschungsvertrag. Da Wachtlechner keine Leibserben hat, übergibt er seine Güter, die er mit seinem Schwager Michael Fegl am 9. April 1714 durch Teilung erhalten hat, seinem an Sohnes statt angenommenen Mathes Gasser, der ihn nach seinem Tod beerben soll. Er übergibt das Viertel Grand(t)eggergut auf Zedlach, die Stadillbergwiese, die Pschorzmahd (Bsorzmahd) und ein halbes Mühlrecht im Bach in Tyroll zu genannten Bedingungen. Siegler: Johann Sigmund Rosst, Herrschaftsverwalter zu Lienz, Wolfgang Lasser, Pfleger Zeugen: Franz Anton Fürst und Johann Wolfgang Jud, Schreiber
Margarethe Stainer, Witwe nach Gregor Wibmer, Maria Stainer, Ehefrau des Paul Trattner in der Lublaß (Lublas), sowie Agnes und Maria Stainer, und deren Schwester Barbara übergeben ihrem Bruder und Vetter Balthasar Stainer das Bergwies! Mauereben oder Mayreben, die Wiese Unterthreuen oder Plasischgerin, das Hinterauer-Bergmähdl, alle 3 Stück auf der Ruedam.er Alm unter Treuen gelegen, sowie das Musiggen-Rergmähdl am Stainberg und das Nasen-Bergmähdl am Bretterkogl (Perterkogl), welche Ausbrüche aus dem Hinterauengut sind. Genannte Grundstücke sind dem Erzstift Salzburg zu Beutellehen grundrechtbar. Siegler: Amtssiegel der Hofkammer Unterschriften: Christoph Moriz Faber, Hof meiste reiverwalter, Johann Baptist Khäserer Zeugen: Dominikus Donatus Forstlehner, Bergrichter, Johann Wolfgang Jud, Schreiber, Sebastian Wollgemueth, Gastgeborene