Stuk 412 - Bausünder löst Debatte über Akteneinsicht aus

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AT GemA Mayrhofen ORTSCHRONIK MAYRHOFEN-ZA1-412

Alternative identifier(s)

Titel

Bausünder löst Debatte über Akteneinsicht aus

Datum(s)

  • 2014-05-15 (Publicatie)
  • 2014-05 (Vervaardig)

Beschrijvingsniveau

Stuk

Omvang en medium

digital, Seite 33

Naam van de archiefvormer

(gegründet 21. Juni 1945)

Biografie

Die Tiroler Tageszeitung (TT) ist die reichweitenstärkste Tageszeitung im Bundesland Tirol. Sie erscheint sechsmal wöchentlich mit acht lokalen Ausgaben: Schwaz, Reutte, Osttirol, Landeck, Kitzbühel, Kufstein, Imst und Innsbruck.

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Ein Unternehmer wähnt sich im Recht, dass Gemeinderäte nicht alles wissen dürfen. Ob er seinen Schwarzbau baulich saniert, bleibt offen.; Sieben Jahre dauerte bekanntlich der Rechtsstreit um den Schwarzbau in Uderns. Und auch in Mayrhofen sind Bausünden bekannt, die seit Jahren einer Sanierung harren - unter anderem, weil den Bauherren immer wieder neue Fristen zur Sanierung ihres Schwarzbaus eingeräumt wurden. Darunter der Wintergarten eines Hotels sowie ein zweites Hotel, bei dem die Abstandsgrenzen nicht eingehalten wurden. ; Wie berichtet, hat die Mayrhofner Gemeinderätin Monika Wechselberger (Team Eberharter) den Bürgermeister immer wieder mit Anfragen dazu konfrontiert und zuletzt ein Anwaltsschreiben erhalten. Darin wurde ihr zur Last gelegt, in öffentlichen Gemeinderatssitzungen über angebliche Verfehlungen eines Bauherrn mit Verweis auf Akteninhalte zu sprechen. ; Der Bauherr wollte dazu einst nichts sagen, nimmt aber nun gemeinsam mit seinem Anwalt Rainer Wechselberger dazu Stellung. „Es geht nicht an, dass ein Gemeinderatsmitglied ins Bauamt geht, Akten kopiert und dann in einer öffentlichen Sitzung darüber referiert. Nach meinem Dafürhalten sind das vertrauliche Daten - auf diesen Datenschutz hat der Bauwerber ein Anrecht“, sagt Rainer Wechselberger. Und sein Mandant, Kaminkehrer Robert Huber, bei dessen Hotel die Abstandsgrenzen nicht bescheidkonform sind, meint: „Wenn, dann soll die Frau Wechselberger schon alle Fälle aufdecken und sich nicht nur die Rosinen rauspicken. Und sie soll sich ihre eigene Baugeschichte anschauen.“; Monika Wechselberger entgegnet: „Ich wüsste nicht, was bei meiner Bausache nicht gepasst haben sollte, und wenn, dann hätte ich längst davon gehört“, meint sie und dass ihr klar sei, dass man nun versucht, sie anzugreifen. Dass sie kein Recht zur Akteneinsicht habe, wisse sie inzwischen. Was sie wundert: Der Gemeindeamtsleiter, ein Jurist, sei dabei gewesen, als sie Infos einholte und Kopien machte.; In der jüngsten Gemeinderatssitzung wurden die Mandatare von ihm nun darüber aufgeklärt, dass laut Auskunft vom Amt der Tiroler Landesregierung eine Geheimhaltungspflicht bei schwebenden Verfahren besteht. Anfragen an den Bürgermeister als Baubehörde erster Instanz seien erlaubt. Ob dieser antworten kann, hänge davon ab, ob ein laufendes Verfahren im Spiel ist. Aktendetails könne er bestenfalls im vertraulichen Sitzungsteil zur Sprache bringen, sofern er das will. ; Robert Huber will sich alle Rechtswege offen lassen: „Wir könnten auf Unterlassung klagen.“ Dazu, dass sein Sohn auf der Bürgermeisterliste im Gemeinderat sitzt, meint er: „Ich bin Manns genug, das selbst zu regeln.“ Was aber ist nun mit seinem Schwarzbau, für den der Vollstreckungsbescheid der Bezirkshauptmannschaft vorliegt? Wird er ihn endlich, wie seitens der Gemeinde kommuniziert, im Zuge von geplanten Umbaumaßnahmen im Herbst sanieren? Darauf will der Unternehmer auch auf mehrfache Nachfrage nicht antworten. Er lässt lediglich durchblicken, dass es diverse Möglichkeiten gebe, einen gesetzeskonformen Zustand herzustellen.;

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