Pièce 85 - Zillertalerin will entsorgten Hausrat zurück

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Cote

AT GemA Mayrhofen ORTSCHRONIK MAYRHOFEN-ZA1-85

Identifiant(s) alternatif(s)

Titre

Zillertalerin will entsorgten Hausrat zurück

Date(s)

  • 2013-01-07 (Publication)
  • 2013-01 (Production)

Niveau de description

Pièce

Étendue matérielle et support

digital, Seite 4

Nom du producteur

(gegründet 21. Juni 1945)

Notice biographique

Die Tiroler Tageszeitung (TT) ist die reichweitenstärkste Tageszeitung im Bundesland Tirol. Sie erscheint sechsmal wöchentlich mit acht lokalen Ausgaben: Schwaz, Reutte, Osttirol, Landeck, Kitzbühel, Kufstein, Imst und Innsbruck.

Histoire archivistique

Portée et contenu

Der Fall einer 87-jährigen Mayrhofnerin, die im August 2011 in einem gepflegt wirkenden Haus inmitten von Müllbergen verwirrt und ausgetrocknet aufgefunden wurde, ging durch ganz Österreich. Er gilt als Beispiel, wie sehr der Schein doch trügen kann. Sprengelarzt Wilfried Schneidinger beschrieb damals ein Haus voll mit Müllbergen und Exkrementen: „Die Situation vor Ort war ganz schlimm. Schockierend, dass so etwas in Mitteleuropa überhaupt möglich ist!“; Die Gemeinde gab eine Entseuchung des Hauses in Auftrag. Sieben Entsorger säuberten daraufhin über zwei Wochen mit Spezialanzügen und Mundschutz das Haus.; Monate später wurde die damals 55-jährige Tochter der Pflegebedürftigen am Landesgericht wegen Vernachlässigens einer wehrlosen Person zu fünf Monaten bedingter Haft und 2700 Euro Geldstrafe verurteilt.; Verteidiger Heinrich Luchner hatte erfolgreich dargelegt, dass der 55-Jährigen ein so genanntes Messie-Syndrom attestiert wurde, das ihr die Organisation ihres Lebens und die Säuberung ihrer Wohnung verunmöglicht hatte.; Für Aufsehen sorgt nun deshalb eine Klage der Zillertalerin gegen das Erst-Entsorgungsunternehmen. Darin legt die Frau dem Landesgericht auf 23 Seiten fein säuberlich dar, dass sie einen Teil ihrer entsorgten Gegenstände wiederhaben wolle. Sei dies nicht mehr möglich, könne sich die Firma jedoch von der Herausgabeverpflichtung mit der Bezahlung von 11.000 Euro befreien.; Die präzise Aufzählung des Hausrats mag wohl Grund dafür sein, warum die Klage erst spät eingereicht wurde. „Goldene Nagelschere, ergonomisch geformte Duschbürste, drei orangefarbene Häkelnelken, eine volle Halbliterflasche Birnenschnaps mit Honig, ein neuer Lockenstab vom Hofer, ein Mopp, ein Weihnachtsstern unecht, zwei Piaget- Ohrringe für 90.000 Schillinge, zwei Kugelschreiber mit roter Mine oder ein Christrosengesteck mit Perlenquaste“ - so klingt ein Auszug aus der Liste mit den rückgeforderten Gegenständen. Das alles seien keine Gegenstände, die nach dem Abfallwirtschaftsgesetz zu entsorgen gewesen wären.; Der Entsorger wehrt sich. Anwalt Joachim Stock: „Es wurden große Mengen von Müll und mit Katzenkot kontaminierten Gegenständen entsorgt. Gebrauchsfähige Gegenstände wie Geschirr, Elektrogeräte und Ähnliches wurden gelagert und von der Klägerin per Quittung abgeholt. Wir können nicht herausgeben, was wir gar nie in Verwahrung hatten!“;

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