Einzelstück 207 - Böller heizen Disput um Startplatz an

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AT GemA Mayrhofen ORTSCHRONIK MAYRHOFEN-ZA2-207

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Titel

Böller heizen Disput um Startplatz an

Datum/Laufzeit

  • 2022-09-28 (Veröffentlichung)
  • 2013-04-12 (Anlage)

Erschließungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

digital, Seite 37

Bestandsgeschichte

Eingrenzung und Inhalt

Die Bundesforste halten am Paragleiter-Startverbot am Ahorn fest. Sie behaupten, Piloten hätten Böller aus der Luft abgeworfen.; „Durchs Reden kommen die Leute zusammen“ ist ein im Zillertal gern verwendeter Spruch. Darauf, dass ein neuerliches Gespräch den Konflikt mit den Österreichischen Bundesforsten (ÖBf ) in Sachen Paragleiter-Startplatz am Ahorn lösen würde, hoffte der Mayrhofner Tourismusverbandsobmann Andreas Hundsbichler jedoch vergeblich. Die ÖBf verbieten weiterhin aus Sorge um das Wild das Starten am Ahorn - „und das, obwohl das Gebiet durch 1500 Wanderer im Sommer und 2000 Skifahrer im Winter touristisch sehr belebt ist“, sagt Hundsbichler. Er hatte zum letzten Gespräch mit Winfried Weinberger von den ÖBf in Hopfgarten extra einen Flugsportler mitgenommen. Doch auch das nutzte nichts: Nachdem Paragleiter im Bereich Filzenkar rund 20 Jahre gestartet sind, müssen sie dort nun mit einer Besitzstörungsklage rechnen.; „Herr Weinberger erzählte, dass der zuständige Förster gesehen haben will, wie Paragleiter-Piloten Böller abgeworfen haben“, berichtet Hundsbichler. Thomas Hoflacher, Obmann des Mayrhofner Paragleiter- und Drachenfliegerclubs Golden Eagles, ist ob dieser Vorwürfe fassungslos. Er hält sie für eine vorgeschobene Behauptung, um das Flugverbot zu untermauern.; „Schon rein flugtechnisch ist das Abwerfen von Böllern in bewegter Hangluft, beide Hände weg von den Steuerleinen und bei 20-30 km/h Fahrtwind, selbstgefährdend und kaum möglich“, erklärt er. Eine mutwillige Störung des Wildes sei aber freilich nicht in Ordnung. Hoflachers Bitte um eine schriftliche Stellungnahme zu den Vorwürfen soll der betreffende Förster nicht nachgekommen sein. Gegenüber der TT sagt er: „Ich bestätige Ihnen gar nichts.“ Er verwies an Winfried Weinberger, der gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar war. Unterdessen bemüht sich der TVB um alternative Startplätze, die jedoch nicht mit der Ahornbahn erreichbar wären. „Es geht um den Wiesenhof und den Steinerkogel. Wir werden mit den Grundbesitzern Kontakt aufnehmen“, sagt der TVB-Obmann.;

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

Enthaltene Sprache

Schrift in den Unterlagen

Anmerk. zu Sprache und Schrift

Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

Findmittel

Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

Verwandte Verzeichnungseinheiten

Verwandte Beschreibungen

EAP

Orte

Identifikator "Beschreibung"

Archivcode

Benutzte Regeln und/oder Konventionen

Status

Erschließungstiefe

Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

Quellen

digitales Objekt (Original) Bereich "Rechtsfragen"

digitales Objekt (Verweis) Bereich "Rechtsfragen"

digitales Objekt (Thumbnail) Bereich "Rechtsfragen"

Bereich Zugang