Einzelstück 57 - Selbständigkeit der Gemeinde

Signatur

AT GemA Pflach III-A-57

Aktenplan

Alternative Signatur

Titel

Selbständigkeit der Gemeinde

Datierung

  • 1850-02-28 (Anlage)

Beschreibungsstufe

Einzelstück

Umfang und Medium

Papier-Abschrift Doppelblatt

Bestandsbildner od. Urheber

Verwaltungsgeschichte

Bestandsgeschichte

Beschreibung

Der Gemeinde Pflach wird vom Innenministerium die Selbständigkeit zugesprochen. Sie hat daher ihr individuelles Dasein und ihren Fortbestand anzusprechen. Sie ist mit der jeweiligen Katastralgemeinde identisch und darf nicht zerstückt werden. Wie bisher wird sie auch künftig ihre Lebensfähigkeit und Selbständigkeit bewahren. Eine Notwendigkeit, sich mit anderen Gemeinden zu vereinigen, besteht nicht, bleibt aber offen. Doch muß das Gebiet zusammenhängend sein und darf durch keine andere Gemeinde durchschnitten werden. Daher bleiben die Gemeinden Pflach und Ehenbichl als selbständige Gemeinden aufrecht.

Bewertung, Vernichtung und Terminierung

Zuwächse

Ordnung und Klassifikation

Benutzungsbedingungen

Reproduktionsbedingungen

In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache

  • Deutsch

Schrift in den Unterlagen

    Anmerkungen zu Sprache und Schrift

    Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen

    Findmittel

    TLA-Mikrofilm: 2087 2088 2097

    Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen

    Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien

    Verwandte Verzeichnungseinheiten

    Verwandte Beschreibungen

    Anmerkung zur Veröffentlichung

    Tiroler Geschichtsquellen 37/26/57

    EAP

    Sachbegriff

    Ort

    Name

    Materialtyp

    Identifikator "Beschreibung"

    Archivcode

    Benutzte Regeln und/oder Konventionen

    Status

    Entwurf

    Erschließungstiefe

    Teilweise

    Daten der Bestandsbildung, Überprüfung, Löschung/Kassierung

    Quellen

    Bereich Zugang