Bewässerung

Bereich 'Elemente'

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      Anmerkungen zur Ansicht

        Hierarchische Begriffe

        Bewässerung

        Bewässerung

          Equivalente Begriffe

          Bewässerung

            Verbundene Begriffe

            Bewässerung

              73 Verzeichnungseinheiten für Bewässerung

              Auszug Wasserbuch PZ349/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-15-2 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              10 Höhenlage des Festpunktes:
              11 Höhenlage des Staumaßes:
              12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
              13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
              Vinzenz Höpperger, H.Nr. 29 und genossen in Flaurling
              14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
              unbefristet
              15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
              16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
              Alter Bestand:
              Zufolge Gedenkmänner seit jeher geübte Recht
              17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
              Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette, auf
              Gp. Nr. 2019/1, in E.Zl. 200 II, Flaurling, Eigentum der Gemeinde Flaur-
              ling durch Einstellung eines Staubrettes in der jeweils erforderlichen
              Zeitdauer und Menge entnommen, und in einem Erdgraben auf die zu be-
              wässernde Gp.Nr.8 von hier weiter über Gp. Nr. 1959 (Weg) auf die Gp.
              Nr.30 und über Gp. Nr. 1952 und 1960 (beides Wege) auf die Gp.Nr. 74;

              1. 84/1. 84/2. 85, 86, 87, 88 und 90 geleitet.
                Die Interessenten wässern untereinander auf Grund mündlicher
                Übereinkunft.
              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ353/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-16-1 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Amt der Tiroler Landesregierung
              Innsbruck am 8. 11.1960
              Zahl:
              Betreff:
              Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 353- Blatt Nr.1
              Wasserbuchbescheid
              Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
              das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
              einzutragen:
              in Spalte
              1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
              aus dem Kanzingbache).
              2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
              Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
              3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
              4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
              5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
              Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
              Bewässerung
              6 Zweck der Anlage: Bewässerung der Gp. Nr.89 in E.Z1. 8/I
              Flaurling.

              1. Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
                recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
                Bewässerungsanlage für die Gp.Nr.89 in E.Zl.8/I
                Flaurling; Gp. 121 in E.Zl. 89 II; Gp.116/1, 117
                23 II
                Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr.
                8 Lage der Anlage: Am linken Ufer
                Entnahmestelle bei Mühlbach km 0.930
                9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
                Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ353/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-16-2 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              10 Höhenlage des Festpunktes:
              11 Höhenlage des Staumaßes:
              12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
              13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
              Karl und Anna Seelos, Flaurling H.Nr. 20, "Sonneler".
              Hedwig Heubacher geb. Hösse u. Anton Heubacher, vlg.Klemmer,
              Flaurling Nr.19; Alois Hellbert, vlg. Duxer, Flaurling.
              14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
              unbefristet
              15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
              16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
              1.) Alter Bestand:
              Zufolge Gedenkmänner seit jeher geübtes Recht.
              2.) Alter bestand:
              Niederschrift des Gemeindeamtes Flaurling vom 25.6.1953
              17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
              Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette auf
              Gp.Nr. 2018 in E.Z1.200 II, Flaurling, Eigentum der Gemeinde
              Flaurling, 3.0 m oberhalb der Wegbrücke, auf Gp. Nr. 1961,
              mittels Steinschlichtung und Holzschütze in der jeweils er-
              forderlichen Zeitdauer und Menge entnommen, und in einen Erd-
              graben auf die zu bewässernde Gp. Nr.89 geleitet.
              Die Salzstraße Gp. 1968 wird in 15 cm Betonrohren unterquert,
              Anschließend führt wieder ein Wal in die zu bewässernden Gp.
              121, 116/1 und 117.

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ353/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-16-3 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
              Gewässerstrecken:
              19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
              Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den
              In der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung der-
              selben zu Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen
              Arbeiten auf denselben.
              20 Anmerkungen:
              Urkundensammlung:
              1 Plan
              Urkundensammlung:
              1 Plan
              1 Urkunde
              Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
              Bezirke ….. durchzuführen.
              Da die Verwaltungsbezirke ….
              nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
              Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
              Spalte(n) …… wie oben;
              Spalte(n) …….wie folgt:
              IWS»
              F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ349/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-15-3 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
              Gewässerstrecken:
              19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
              Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den
              In der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung der-
              selben zu Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen
              Arbeiten auf denselben.
              20 Anmerkungen:
              Urkundensammlung:
              1 Plan
              Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
              Bezirke ….. durchzuführen.
              Da die Verwaltungsbezirke ….
              nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
              Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
              Spalte(n) …… wie oben;
              Spalte(n) …….wie folgt:
              IWS»
              F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ134/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-14-3 · Teil · 1960-11-07
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
              Gewässerstrecken:
              19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
              Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den
              In der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung der-
              selben zu Betriebszwecken. Vornahme xxx der hiezu erforderlichen
              Arbeiten auf denselben.
              20 Anmerkungen:
              Urkundensammlung:
              1 Plan
              1 Urkunde
              Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
              Bezirke ….. durchzuführen.
              Da die Verwaltungsbezirke ….
              nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
              Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
              Spalte(n) …… wie oben;
              Spalte(n) …….wie folgt:
              IWS»
              F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ349/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-15-1 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Amt der Tiroler Landesregierung
              Innsbruck am 8. 11.1960
              Zahl:
              Betreff:
              Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 349- Blatt Nr.1
              Wasserbuchbescheid
              Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
              das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
              einzutragen:
              in Spalte
              1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
              aus dem Kanzingbache).
              2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
              Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
              3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
              4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
              5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
              Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
              Bewässerung
              6 Zweck der Anlage: Bewässerung der den Interessenten gehörigen Grundstücke

              1. Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
                recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
                Bewässerungsanlage Höpperger und Genossen
                in Flaurling
                Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr.
                8 Lage der Anlage: Am linken Ufer. Entnahmestelle bei Mühlbach
                km 0.616
                9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
                Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ350/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-11-2 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              10 Höhenlage des Festpunktes:
              11 Höhenlage des Staumaßes:
              12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
              13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
              Franz Schweigl, H.Nr 1, und Genossen, in Flaurling
              14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
              unbefristet
              15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
              16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
              Alter Bestand:
              Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
              17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
              Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette
              auf Gp. Nr. 2019/2, in E.Zl.200 II, Flaurling, Eigentum der Gemeinde,
              Flaurling, durch Einstellen eines Staubrettes unmittelbar unterhalb
              der Wegbrücke auf Gp.Nr. 1956, an der Grenze der Gp.Nr.27 und 28/1 ent-
              nommen, und in einem Erdgraben auf die zu bewässernden Gp.Nr.26, 36,
              37, 38/1, 38/2 und 39, weiter über Gp. Nr. 1953 (Weg)auf die Gp.Nr.
              40, 41, 42 und 44 und schließlich über Gp.Nr.1951/1 (Ortsraum) auf
              die Gp. Nr.53/1, 53/2, 54, 55/1, 55/2, 59/1, 60 und 61 geleitet und
              über dieselben entsprechend verteilt.
              Die Dauer und Menge der Wasserbenützung richtet sich nach dem jewei-
              ligen Bedarf und ist unter den Interessenten durch Übereinkunft ge-
              regelt.

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ350/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-11-3 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
              Gewässerstrecken:
              19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
              Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den
              In der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung der-
              selben zu Betriebszwecken. Vornahme xxx der hiezu erforderlichen
              Arbeiten auf denselben.
              20 Anmerkungen:
              Urkundensammlung:
              1 Plan
              Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
              Bezirke ….. durchzuführen.
              Da die Verwaltungsbezirke ….
              nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
              Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
              Spalte(n) …… wie oben;
              Spalte(n) …….wie folgt:
              IWS»
              F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ351/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-13-1 · Teil · 1960-11-08
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              Amt der Tiroler Landesregierung
              Innsbruck am 8. 11.1960
              Zahl:
              Betreff:
              Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 351- Blatt Nr.1
              Wasserbuchbescheid
              Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
              das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
              einzutragen:
              in Spalte
              1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
              aus dem Kanzingbache).
              2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
              Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
              3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
              4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
              5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
              Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
              Bewässerung
              6 Zweck der Anlage: Bewässerung der Gp.Nr.29 in E.Zl.336/II
              Flaurling

              1. Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
                recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
                Bewässerungsanlage für die Gp.Nr. 29
                Grundbuch-E. ZI. 336/II Flaurling Parz. Nr.
                8 Lage der Anlage: Am linken Ufer.
                Entnahmestelle bei Mühlbach km 0.657
                9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):

              Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52

              Chronikwerkstatt Flaurling
              Auszug Wasserbuch PZ134/1
              AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-wr60-14-2 · Teil · 1960-11-07
              Teil von Chronikarchiv Flaurling

              in Spalte
              10 Höhenlage des Festpunktes: 650.000 (Annahme)
              11 Höhenlage des Staumaßes:
              12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
              13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
              Alois Kirchmair
              „Sonneler“
              Flaurling, Haus Nr. 11
              14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
              unbefristet
              15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
              16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
              Alter Bestand:
              Bau- und Betriebsbewilligung für Löffelrad:
              1.) Erkenntnis vom 16. August 1924, I.Zl.368/7.
              17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
              Das Betriebswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette, auf Gp.
              Nr. 2017/2 in E.Zl.200/II, Eigentum der Gemeinde Flaurling, mit-
              tels eines ins Bachbett eingebauten 3.0 m langen Holzgerinnes
              von 1.30 x 0.50 m Lichtquerschnitt auf W.Sp.Kote 654.10 ent-
              nommen.
              Dasselbe mündet in einen, ebenfalls auf Gp. Nr. 2017/2 erstell-
              ten, hölzernen Druckwasserkasten von 1.70 x 2.30 m Lichtmaß,
              der stirnseits, rechts mit einer O.67 x 1.36 m weiten Grund-
              ablaßschütze versehen ist.
              Das Kraftwasser (O.W.Kote 654.11) wird dem Druckkasten durch
              eine 0.54 m weite, 43.0 m lange, hölzerne Rohrleitung, welche
              über die Bachparzelle 2017/2 verlegt ist, entnommen und dem bei
              Bp. Nr.17 aufgestellten, eisernen Löffelrad (d=1.00 m), (s=
              0.14 m, Achskote=648.23) zugeführt.
              Das Unterwasser (Kote 648.03) gelangt in einen 6.0 m langen,
              trockenen gemauerten, 1.0 m breiten Kanal, in den Mühlbach
              zurück (W.Sp.Kote 647.91).
              Es erscheint somit ausgenützt, ein: a) Gesamtgefälle von 6.19 m.
              b) Druckgefälle von 5.27m.
              Bei der im Mühlbache vorhandenen mittleren Wassermenge von
              150 l/s.
              und 75 % Wirkungsgrad ergibt sich eine Kraftleistung von rund
              7.5 PS.

              Chronikwerkstatt Flaurling