Bewässerung
73 Verzeichnungseinheiten results for Bewässerung
Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerung der den Interessenten gehörigen Grundstücke
Max Gruber vulgo Bock
Chronikwerkstatt FlaurlingAmt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 12. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 360 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der den Interessenten gehörigen
Grundstücke.
7 Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerungsaunlage Erhart und Genossen
in Flaurling
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr.
8 Lage der Anlage: Am linken Ufer
Entnahmestelle bei Mühlbach km 1.480
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der hiezu erforderlichen Arbeiten auf
denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
Alois Waldhart, "Rangger; H.Nr. 17 in Flaurling
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
Alter Bestand:
Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette,
auf Gp.2017/1 in E.Zl.200 II, Flaurling, Eigentum der Ge-
meinde Flaurling, durch Einstellen eines Staubrettes in der
jeweils erforderlichen Zeitdauer und Menge entnommen und in
einem Erdgraben über Gp. Nr. 1981 (Weg) und 528 der zu be-
wässernden Gp. 523 zugeleitet und durch entsprechende Sei-
tengräben über dieselbe verteilt.
Amt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 12. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 361- Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der Interessenten gehörigen
Grundstücke
- Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Gp.550 in E.Zl.93 II; Gp. 649 in E.Zl. 18 I;
Gp.648 in E.Zl.20 I; Gp. 657/2 in E.2l.7 I;
Gp.658/2 in E.Zl.161; Gp.659,622/2 in
E.Zl.12 II; Gp.667 in E.Zl.70 II; Gp.668 in
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr.
E.Zl.31 I; Gp.669 in E.Zl.19 I; Gp.Nr.637 in
E.Zl.124 II; Gp. 635 in E.Zl.22 I; Gp.628 in
E.Zl. 17 I.
8 Lage der Anlage: Am rechten Ufer
Entnahmestelle bei Mühlbach km 1.625
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen Arbeiten auf denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
2 Pläne
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
Max Gruber "Bock", H.Nr. 12 und Genossen in Flaurling
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
Alter Bestand:
Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette auf
Gp.Nr. 2017/1 in E.Zl.200 II, Flaurling, Eigentum der Gemeinde
Flaurling, durch Einstellung eines Staubrettes in der jeweils
erforderlichen Zeitdauer und Menge entnommen, in einem Erdgra-
ben den zu bewässernden Gp.Nr.112/1, 539, 538, 536, 537/1, 533,
532, 531, 492, 496, 497, 501, 502, 505 und 506 zugeleitet und
durch entsprechende Seitengräben über dieselben verteilt.
Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerungsanlage Erhart und Genossen in Flaurling
Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerung der Gp. Nr. 523 in E.Zl. 13 I, Flaurling
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
Alois Hellbert, vlg. Duxer und Genossen in Flaurling.
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
1.) Alter Bestand: Zfolge Gedenkmänner seit jeher geübte Rechte.
2.) Niederschrift: des Gemeindeamtes Flaurling vom 25.6.1953
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Muhlbachbette
auf Gp. Nr.2017/1 in E.Zl.200 II, Flaurling, Eigentum der
Gemeinde Flaurling, durch eine hölzerne Schütze in der je-
weils erforderlichen Zeitdauer und Menge entnommen und in
einem Erdgraben an der Grenze der Gp. 650, 649 und 648 auf
die zu bewässernden Gp.648, 649. 650. 657/2. 658/2, 659, 662/2.
-
-
-
- 636 und 635 geleitet, und in entsprechen-
den Seitengräben über dieselben verteilt.
Ferner wird vom selben Wal aus auch die Gp.Nr.628 bewässert.
- 636 und 635 geleitet, und in entsprechen-
-
-
Amt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 8. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 356 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der den Interessenten gehörigen
Grundstücke.
7 Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerungsanlage Gruber und Genossen
in Flaurling
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr.
8 Lage der Anlage: Am linken Ufer
Entnahmestelle bei Mühlbach km 1.084
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
Matthias Erhart, „Mugeler", H.Nr.15 und Genossen in Flaurling.
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
Alter Bestand:
Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette auf
Gp. 2017/1 in E.2l.200 II, Flaurling, Eigentum der Gemeinde
Flaurling, durch Einstellung eines Staubrettes in der jeweils
erforderlichen Zeitdauer und Menge entnommen, und in einem
Erdgraben über Gp.543, 1981/1 (Weg), 523 und 556 auf Gp. Nr.
1975/1 (Weg) geleitet, wo eine Teilung der Zuleitung statt
findet, und zwar:
a) westlich des Weges auf Gp.Nr.1981/1 zu den zu bewässernden
Gp.Nr.355, 358, 359, 360, 364, 365, 366, 367, 368, 372, 373
und 375 und
b) östlich derselben zu der zu bewässernden Gp. Nr. 646.
Mathias Erhart vulgo Mugeler
Chronikwerkstatt FlaurlingAmt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 12. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 359 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der Gp. Nr. 523 in E.Zl. 13 I, Flaurling
7 Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerung für Gp. Nr. 523
Grundbuch-E. ZI. 13 I, Flaurling Parz. Nr.
8 Lage der Anlage: Am linken Ufer
Entnahmestelle bei Mühlbach km 1.390
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52