Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerungsanlage Gruber und Genossen
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Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerungsanlage Gruber und Genossen
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der hiezu erforderlichen Arbeiten auf
denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der hiezu erforderlichen Arbeiten auf
denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
Amt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 12. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 357 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der, den Interessenten gehörigen
Grundstücke, u. zw.:
1.) Gp. Nr. 533, In E.Zl.1/I, 2.) Gp. 531 in E. Zl.8/I
3.) Gp.540 In E.Zl. 61 II 4.) Gp. 532 In E. Zl.302
Kat. Gde.Flaurling (s. auch Anmerkung)
Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerungsanlage Hendl und Genossen in Faurling
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr. KG Flaurling
8 Lage der Anlage: am linken Ufer,
Entnahmestelle bei Mühlbach km 1.137
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
Paul Hendl „Hoiseler" und Genossen in Flaurling.
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
Alter Bestand:
Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette,
auf Gp. Nr. 2017/1, in E.Zl. 200 II, Flaurling, Eigentum der
Gemeinde Flaurling, durch Einstellen eines Staubrettes in der
jeweils erforderlichen Zeitdauer und Menge entnommen, und in
einem Erdgraben über Gp. Nr. 112/1 den zu bewässernden Gp.Nr.
540, 533, 532 und 531 zugeleitet, und durch entsprechende Sei-
tengräben über dieselben verteilt.
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen Arbeiten auf denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Besitzverhältnisse:
(Mit Bezug auf die Rubrik „Zweck der Anlage“)
1.) Franz Schweigl, Haus Nr. 1
2.) Paul Hendl, Hoiseler. sämtliche in Flaurling
3.) Amalia Puelacher,
4.) Wwe. Josefa Dosch, Haus Nr.8
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
Amt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 8. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 348 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der, den Interessenten gehörigen
Grundstücke.
Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerungsanlage Mair und Genossen in
Faurling
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr. KG Flaurling
8 Lage der Anlage: Am linken Ufer, Entnahmestelle bei Fluß km 0.515.
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
in Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke.
Begehung derselben zu Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen Arbeiten auf denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerung der den Berechtigten gehörigen Grundstücke u.zw.:
ad 1) Gp.544 und 545 in E.Z1.24 I
ad 2) Gp.546 und 547 in E.21.153 II, KG. Flaurling
Amt der Tiroler Landesregierung
Innsbruck am 12. 11.1960
Zahl:
Betreff:
Auszug aus Wasserbuch - Postzahl 358 - Blatt Nr.1
Wasserbuchbescheid
Gemäß § 107 a, Abs. (3), WRG. in der Fassung der Wasserrechtsnovelle 1947, BGBl. Nr. 144, ist in
das Wasserbuch für den Verwaltungsbezirk:
einzutragen:
in Spalte
1 Name des Gewässers: Flaurlinger Mühlbach (rechtsufrige Ausleitung
aus dem Kanzingbache).
2 Eigenschaft des Gewässers: Katalog-, öffentlich — privat — fließend — stehend — unterirdisch,
Gruben-, Grundwasser. Fließend, öffentlich
3 Ortsgemeinde(n): Flaurling
4 Katastralgemeinde(n): Flaurling
5 Art der Wasserbenutzung: Trink- Nutzwasserversorgung — Kanalisierung — Bewässerung
Wasserkraftanlage — Teich -- Stausee — Abwassereinleitung (usw.)
Bewässerung
6 Zweck der Anlage: Bewässerung der den Berechtigten gehörigen Grund-
stücke u.zw.: ad 1) Gp.544 und 545 in E.Z1.24 I
ad 2) Gp.546 und 547 in E.21.153 II, KG.Flaurling
7 Bezeichnung der Betriebsanlage oder Liegenschaft (Vulgärname), mit der das Wasserbenutzungs-
recht verbunden ist [§ 23, Abs. (1), WRG.):
Bewässerungsanlage für die Gp. Nr. 544 und 54524 I und Gp. 546 und 547 in E.Z1.153 II
Grundbuch-E. ZI. Parz. Nr. KG Flaurling
8 Lage der Anlage: Am rechten Ufer, Entnahmestelle bei
Mühlbach km 1.157
9 Genaue Angabe der örtlichen Lage der (des) Festpunkte(s) und der (des) Staumaße(s):
./.
Wasserbuch, Eintragung (D/1). — Felizian Rauch, Innsbruck. 964 52
Alois Hellbert vulgo Tuxer, Vinzenz Reiter
Chronikwerkstatt FlaurlingAmt der Tiroler Landesregierung
Bewässerungsanlage Hendl und Genossen in Faurling
Alois Waldhart vulgo Rangger
Chronikwerkstatt Flaurlingin Spalte
18 Besondere Bestimmungen über die Erhaltungspflicht der Anlage und der durch sie beeinflußten
Gewässerstrecken:
19 Für die Anlage zwangsweise oder durch Vereinbarung bestellte Dienstbarkeiten:
Errichtung, Betrieb und Instandhaltung der Anlage auf den in
der Beschreibung genannten Grundstücke. Begehung derselben zu
Betriebszwecken. Vornahme der erforderlichen Arbeiten auf denselben.
20 Anmerkungen:
Urkundensammlung:
1 Plan
Die vorstehenden Eintragungen sind im vollen Wortlaut auch in den Wasserbüchern der Verwaltungs-
Bezirke ….. durchzuführen.
Da die Verwaltungsbezirke ….
nur durch einen Teil der Anlage berührt werden, sind in deren Wasserbücher unter Hinweis auf die
Eintragung im Wasserbuch des Verwaltungsbezirkes ……….einzutragen:
Spalte(n) …… wie oben;
Spalte(n) …….wie folgt:
IWS»
F.d.R.d.A.: (Unterschrift und Stempel der Bezirkshauptmannschaft)
Amt der Tiroler Landesregierung
Bewässerungsanlage Mair und Genossen in Faurling
in Spalte
10 Höhenlage des Festpunktes:
11 Höhenlage des Staumaßes:
12 Unterschied der Höhenlage des Festpunktes und des auf ihn bezogenen Staumaßes:
13 Name und Wohnort (Hofname, Firma, Sitz) des Berechtigten:
1.) Alois Hellbert, "Duxer" und
2.) Vinzenz Reiter, beide in Flaurling.
14 Dauer der wasserrechtlichen Bewilligung:
unbefristet
15 An der Anlage Dritten zustehende Mitbenutzungsrechte:
16 Urkunden und behördliche Entscheidungen (Datum, Zahl, kurzer Inhalt):
Alter Bestand:
Zufolge Gedenkmänneraussage seit jeher geübte Rechte
17 Beschreibung der Anlage und des Ausmaßes der Wasserbenutzung:
Das Bewässerungswasser wird dem Flaurlinger Mühlbachbette auf
Gp. Nr. 2017/1, in E.Zl.200 II, Flaurling, Eigentum der Gemein
de Flaurling, durch Einstellung eines Staubrettes auf eine
fest eingebaute, hölzerne Grundschwelle, in der jeweils er-
forderlichen Menge und Zeitdauer entnommen und in einem Erd-
graben über Gp.535, 1979 (Weg), 563, 560, 559 auf die zu be-
wässernden Gp. Nr.545. 546, 544 und 547 geleitet, und durch ent-
sprechende Seitengräben über dieselben verteilt.