Signatur
Alternative Signatur
Titel
Datum/Laufzeit
- 1500 (Anlage)
Erschließungsstufe
Serie
Umfang und Medium
Papier Konzept Doppelblatt
Bestandsgeschichte
Eingrenzung und Inhalt
Die Untertanen des Gerichtes Laudegg überreichen der k.k. Majestät eine Petition, die jüngst erlassene Viehkaufsordnung zurückzunehmen oder zu ändern, da der Viehverkauf ihr einziger Unterhalt sei. Laut neuer Ordnung dürften sie weder in die Welschen Konfinen noch an andere Fremde verkaufen, sei es fettes oder mageres Vieh, was dem gemeinen Mann sehr zum Schaden gereiche. Da sie nur vom Viehverkauft leben und kein Holz oder Getreide zu verkaufen hätten, verstehe das Volk diese Maßnahme nicht. Es solle wenigstens der Verkauf des Magerviehs gestattet werden und wegen des feisten Viehs eine bestimmte Frist (z.B. St. Bartholomä) festgelegt werden, wie lange mit dem Verkauf eingehalten werden solle. Kommen die Metzger von Innsbruck, Hall oder Schwaz bis zu diesem Termin nicht, sollte der freie Verkauf gestattet werden, um das restliche Vieh zum St. Gallentag nach Neumarkt im Etschtal treiben zu können. Wenn die Zeit zu knapp werde, könne das Vieh auf dem Weg dorthin über Nacht nicht mehr geweidet werden, was den Preis drücke. In Neumarkt selbst ist die Viehhaltung mit großen Kosten verbunden, weshalb das Vieh verderbe oder sterbe und mit großem Verlust verkauft werde.
Bewertung, Vernichtung und Terminierung
Zuwächse
Ordnung und Klassifikation
Benutzungsbedingungen
Reproduktionsbedingungen
In der Verzeichnungseinheit enthaltene Sprache
- Deutsch
Schrift in den Unterlagen
Anmerk. zu Sprache und Schrift
Physische Beschaffenheit und technische Anforderungen
Findmittel
TLA-Mikrofilm: 601 602 1812
Existenz und Aufbewahrungsort von Originalen
Existenz und Aufbewahrungsort von Kopien
Verwandte Verzeichnungseinheiten
Anmerk. zur Veröffentlichung
Tiroler Geschichtsquellen 31/303
EAP
Themen
Orte
Namen
Genres
Identifikator "Beschreibung"
Archivcode
Benutzte Regeln und/oder Konventionen
Status
Entwurf
Erschließungstiefe
Teilweise