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Verzeichnungseinheiten
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Fremdenbuch
AT GemA Pettneu a. A. B-H+B-1 · Einzelstück · 1915-1926
Teil von Gemeindeverwaltung Pettneu

Tabelarische Auflistung von Personen mit Anreise- und Abreisedatum sowie weiteren persönlichen Angaben.

Gemeinde Pettneu am Arlberg
AT GemA Pettneu a. A. B-U-1 · Einzelstück · 1558-08-05 - 1558-08-08
Teil von Gemeindeverwaltung Pettneu

Grenzvertrag zwischen dem Zweidrittelgericht Landeck und den Nachharn im Lechtal zu den Elbigenalp (Elbigen Alb), Gericht Ehrenberg wegen des Grenzstreites in der Alpe Alperschon. Laut alten Vertragsbriefen sind die aus dem Lechtal berechtigt auf die Alpe Alperschon zu fahren und bis zum Märzbach (Mazigbach) zu nutzen. An der linken Seite haben die Lechtaler laut 1. Artikel das Weiderecht und von innen heraus bis zum Bach die Landecker. Die folgende Grenzbeschreibung beginnt am Egghof und nennt alle Marchsteine. Die Landecker sollen auf eigene Kosten einen Zaun erhalten, welcher von den Lechtalern nicht zerstört werden darf, um weitere Viehpfändungen zu verhindern.

Gemeinde Pettneu am Arlberg
Klage wegen Alpteilung Renalpe, Schloß Landeck
AT GemA Pettneu a. A. B-U-10 · Einzelstück · 1750-07-19
Teil von Gemeindeverwaltung Pettneu

Die Gemeinde Pettneu klagt die Nachbarschaft im Stanzertal, welche sich unterfangen hat,die bei der letzten Alpteilung zugeteilte Alpe Renälpl und Hanthennen widerrechtlich zu überfahren. Wegen des verursachten Schadens ersucht Pettneu um obrigkeitliche Assistenz. Daher wird der Nachbarschaft im Stanzertal obrigkeitlich aufgetragen, ihr Vieh abzutreiben und keinen weiteren Schaden zu
verursachen oder aber das vermeintliche Recht zu beweisen.
Siegler: Johann Josef Stöckl, Pfleger

Gemeinde Pettneu am Arlberg
AT GemA Pettneu a. A. B-U-11 · Einzelstück · 1760-09-09
Teil von Gemeindeverwaltung Pettneu

Verleihung der neuen Werkstatt und Stube für Roman Burger, Rotgerbermeister zu Pettneu (Pettnui). Graf Kinigl verleiht als Obristjägermeister dem Roman Burger, das von Paul Raggl innegehabte Werksgelände nachträglich. Schon Raggl hatte nämlich wegen Wassergefahr ohne Baugenehmigung auf seinem Grund das Mauerwerk errichtet und das von Thomas Ruez stammende Feuerstattrecht erworben.
Die Behausung und Werkstatt wurde 1757 von Severin Tschiderer erhandelt, welche er 1759 an Burger verkaufte. Dieser Vorgriff sei zur Vermeidung größeren Schadens vorgenommen worden. Nachträglich wird bewilligt, daß Raggl, Ruez und Burger den Translationszins von 6 kr nachzahlen dürfen und die wegen Eigenmächtigkeit fällige Strafe nachgesehen wird. Die Verleihungsurkunde
des Obristjägermeisteramtes wird somit an Romann Burger zugestelll.
Siegler: Graf von Künigl; Obristjägermeister

Gemeinde Pettneu am Arlberg
AT GemA Pettneu a. A. B-U-1b · Einzelstück · 1640-10-24
Teil von Gemeindeverwaltung Pettneu

Vor Pfleger und Richter Severin Stöckl zu Landeck, seinem Gerichtsschreiber Jeremias Kolp und Anwalt Georg Kössler zu Schnann,als Beisitzer,, kommt es zwischen GilgTachl, Gastgeb zu Pettneu und der Gemein und Nachbarschaft wegen Reparierung und Erhaltung
des Tanzhauses zum gütlichen Vergleich. Das Tanzhaus soll der Gemein, hingegen die Stallung darunter dem Tachl gehören. Das Tanzhaus soll für Hochzeiten, Tanz, Gemeindezusammenkünfte usw. allein für die Gemein dienen. Zur Sicherheit sollen Tanzhaus und Stall durch ein Schloß versperrt und der Schlüssel beim Dorfvogt verwahrt werden. Tachl ist zur Erhaltung des Tanzhauses verpflichtet.
Siegler: Severin Stöckl
Zeugen: Christoph Kolp, Geschworener zu Pians, Martin Hafenlueg, Gerichtsprokurator zu Landeck, Hans Munggenast zu Grins