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Verzeichnungseinheiten
1585 Juni 2
AT GemA Grän 7-9-10 · Einzelstück · 1585-06-02
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen den gemeinen Nachbarschaften zum Haldensee und Green kommt es vor dem Tannheimer Amtmann Ulrich Schraz im Beisein der Taidingsleute Matthäus Schelckhli, Georg Herbst und Hans Grad von Tannheim wegen der Weidenutzung zum Vergleich. Von Haldensee erscheinen Melchior Schraz, Hans Zobl, Georg Oberreuter und Mang Zobl; von Green Michael Zobl, Joes Oberreuter, Konrad Herbst und Konrad Zobl. Die Neuverteilung der Weidegründe im Ödenbach, Tenngenberg und Müsli ob dem Dorf, die Schneeflucht von der Ödenalp mit genannten Grenzen vertraglich geregelt. Siegler: Georg Franckh, Richter zu Ehrenberg Zeugen: obgenannte Taidingsleute

1598 Mai 12
AT GemA Grän 7-9-11 · Einzelstück · 1598-05-12
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Nachbarschaft zum Haldensee auf Tanhaimb, Gericht Ehrenberg, errichtet einen offenen Ordnungsbrief bezüglich jährlicher Besetzung der Gewalthaber, auch Dorfmeister genannt, und was diese zu tun haben. In zehn Punkten wird die Wahl der beiden Dorfmeister geregelt, die Weidezeiten werden festgelegt, die Holzbringung am Edenach verboten, das Galtvieh an den Denberg verwiesen, die Roßweiden bestimmt, die Dorffremden mit Weidegebühren belegt, der Verkauf von Gemeindeholz verboten, der Beginn des Mähens bestimmt, der Bannwald festgelegt und die Weidezeiten für die Herbstweiden der Rösser eingeschränkt. Unter Androhung genannter Geldstrafen und Pfändungen werden die derzeitigen Dorfmeister Hans Stöckhli und Georg Zobl sen. die Vollziehung der Dorfordnung zu überwachen haben. Siegler: Jakob Klainhanns, Richter zu Ehrenberg Zeugen: Georg Frannckh, Gerichtsschreiber; Hans Mair, Amtmann; Martin Grad, Wirt zu Tannheim RV: Deren zum Haldensee auf Tanhaim fürgenomne Ordnung; Alte Sign. Nr. 2

1606 Sept. 11
AT GemA Grän 7-9-12 · Einzelstück · 1606-09-11
Teil von Gemeindeverwaltung

Zwischen der Nachbarschaft zur Ussem-Alp auf Tannheim, Gericht Ehrenberg, und den Nacham zum Haldensee, auch Tannheim, kommt es wegen Weidestreitigkeiten (Überfahrung und Abschätzung) nach einem Augenschein zum Vergleich vor dem Gerichtsanwalt der Pfarre Lermoos Josef Tasch. Dieser wurde vom Pfleger der Herrschaft Ehrenberg Burkhard Laymann hiezu als Obmann der Vergleichungskommission deputiert. In der Wirts- und Gerichtsbehausung zu Tannheim wird im Beisein des Gerichtsschreibers Wolfgang Pünckh, des Forstüberreiters vom Gericht Ehrenberg, Christoph Petter, und Kaspar Lugg von Beutle im gegenseitigen Einvernehmen der Vergleichsbrief nach erfolgter Grenzberichtigung und genannter Grenzbeschreibung verfaßt. Als Vertreter der Alpbesitzer sind zugegen: Hans Mayer, Amtmann; Anton Tauscher, Salzfaktor von Nesselwängle; Hans Koch von Gschwendt, Bastian Schedle und Mattheis Miller von Grän; Georg Grad von Oberhöfen, Veit Frickh und Martin Herbst von Zählen; Hans Kling von der Käppi und Georg Renn. Als Vertreter von Haldensee werden genannt: Georg Zobl, alter Amtmann; Thomas Zobl, die Brüder Jakob und Georg Zobl, Georg Schraz, Thomas Zobl der Jüngere und Michael Frickh.

1677 Sept. 30
AT GemA Grän 7-9-13 · Einzelstück · 1677-09-30
Teil von Gemeindeverwaltung

Vermarkungsprotokoll der Ussem-Alp für die Nachbarschaft Haldensee anläßlich des Durchgangs und der Erneuerung der Marksteine mit Revision von 1695 und 1716. Die Marken werden genannt. Bei der Vermarkung sind anwesend: Matheis Ruef, Alpmeister zur Ussern-Alp; Martin Hörbst, Gastgeborenezu Tanheimb; Christian Röckh, Martin Ren, Martin Maier in Oberhöfen; Georg Fiegschuch zur Schmiden und Hans Schneller im Schwendt; Hois Kochs sei. Sohn zum Garst; Martin Koch: 12 Jahr alt; Georg Weirats Sohn Marx zur Schmiden; Hans Guetheinz von Haldesee (?); Christian Zobel, Georg Hofenögg, Peter Schraz, Martin Zobel, Hans Erdt, Hans Zobel, Müller, Andreas Frickh, 11 / Grän Hois Miller, Andreas Frickh jun. und sen. und mehrere genannte Hüterkinder zwischen 12 und 15 Jahren.

1695 Juli 4/1716 Juli 7
AT GemA Grän 7-9-14 · Serie · ? - 1716-07-07
Teil von Gemeindeverwaltung

Auf Ersuchen der Alpgenossenschaft Ussem-Alp und der Nachbarschaft zum Haldensee werden die Grenzen vom Voglhom bis in Buechatschrofen überprüft und für richtig befunden. Auch die anderen genannten Grenzen gegen der Weißen Platten werden erneuert. Im Namen des Gerichtsamtmannes Thomas Tauscher waren anwesend: Anton Tauscher jun., weiters der Forstknecht Jakob Rieff. Die Alpgenossenschaft zur Ussem-Alp vertreten Marx Zobl als Alpmeister, Hois Zobl in Oberhöfen und Hans Koch, Korporal. Die Gemeinde Haldensee vertreten Christa Zobl, Blöder Hans Guethainz, Jakob Koch, sowie Andrä und Kaspar Erdt als Inhaber der Mähder der Hangenten Gern. Markemeuerung am 7. Juli 1716 unter Gerichtsamtmann Thomas Tauscher für die Pfarre Tanhaimb und Jakob Ruef als herrschaftlicher Forstknecht, (vgl. Urk. Nr. 4) Vertreter von Haldensee: Christian Zobl, Gerichtsverwohnter; Jakob Koch, Andrä Erdt, Michael Schedle, Josef Frick, sowie die Knaben Martin Erdt und Johann Schedle; Vertreter der Ussem-Alp: Hansjörg Ren, Weinschreiber, Josef Rief, genannt Schwab.

1703 Feber 4/8
AT GemA Grän 7-9-15 · Einzelstück · 1703-02-04
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeindsleute zum Halde(n)see, Pfarre Thanheimb, ersuchen mit Zustimmung der geistl. und weltl. Obrigkeit ihre kleine gemauerte und geschlossene Kapelle, welche ihre Voreltern zu Ehren der hl. Jakob, Sebastian und Rochus außerhalb ihres Dorfes nach der Pestzeit vor 65 Jahren (1642) erbaut haben, an einem bequemeren Ort auf Gemeindegrund im Dorf erbauen zu dürfen. Die bei 14 Schuh lange Kapelle soll abgetragen werden, da sie durch etliche böse Leute und das Vieh leidet, auf moosigem Grund steht und nicht viel besucht wird. Die Entfernung von der Mutterkirche beträgt eine halbe Stunde. Die Kapelle hat ein Vermögen von 200 Gulden welches der Mutterkirche in Tanhaimb 111 Grän überlassen werden soll, wenn davon diese Kapelle erhalten wird. Die neue im Dorf erbaute Kapelle soll 30 Schuh lang werden.

1723 Mai 23 / 1829 Jän. 19
AT GemA Grän 7-9-16 · Serie · ? - 1829-01-19
Teil von Gemeindeverwaltung

Für die Gemeinde Haldensee wird nach Vorlage des alten Weidebuches ein neues angelegt. In Anwesenheit der Betroffenen wird der Auszug auf den neuesten Stand gebracht, der Almaufzug durchgegangen. Es werden die Namen der Berechtigten unter der Hausnummer fortlaufend evident gehalten. Ab Buchmitte erfolgt am 19. Jänner 1829 neuerlich eine Umschreibung, und es wird jeder Nachbar mit seinem Weidebesitz und dessen Herkunft vermerkt. Angelegt wurde das Verzeichnis der 28 Berechtigten von Gemeindevorsteher Josef Gugger. Die 189 Weideplätze verteilen sich auf 174 Haldenseer und 15 'Ausländer'. Den größten Besitz hat Johannes Bester mit 12 Plätzen, den kleinsten Josef Dietrichs Erben. 1871 wird neuerlich ein Verzeichnis der Weideinhaberangelegt. Weitere Register von 1783, 1802 und einige protokollartige Eintragungen betreffend die Gemeinde sind auf den letzten 20 Seiten enthalten.

1728 Nov. 6
AT GemA Grän 7-9-17 · Einzelstück · 1728-11-06
Teil von Gemeindeverwaltung

Befehlsabschrift an das Zollamt Ehrenberg. Die Hofkammer zu Innsbruck teilt dem Kommandaten zu Ehrenberg, Freiherrn von Rost, mit, daß wegen des in der Gemeinde Haldensee erfolgten Wolkenbruchs und des dadurch erlittenen Schadens der Kommunität Haldensee 25 Gulden aus den Zollamtsmitteln und auf Amtskosten zur Schadensbehebung überreicht werden sollten. Es wurden sowohl der Landstraße als auch den Gütern großer Schaden zugefügt. Da die Herstellung der Landstraße hauptsächlich für den Handel und somit für das Gemeinwesen sehr wichtig ist, sind die Bittsteller sehr unterstützungswürdig.

1739 Dez. 15
AT GemA Grän 7-9-18 · Einzelstück · 1739-12-15
Teil von Gemeindeverwaltung

Andreas Haffenegger und Georg Zobl lassen als Vertreter der Gemeinde HaF densee die von dieser beschlossenen Zusätze zur alten Gemeindeordnung vom 12. Mai 1528 in Nesselwängle durch den Gerichtsamtmann Josef Tauscher in Gegenwart der Zeugen Magnus Peintner und Matthäus Rief verbriefen. Es sollen keine Gemeindeweiden mehr an 'Ausländer' verkauft werden dürfen, da die Gemeindsleute durch ausländische Rosse ziemlich belastet würden. Es soll nach wie vor die alte pergamentene Gemeindeordnung (1529) aufrecht bleiben. Alle, die außerhalb der Gemeinde Haldensee wohnen (^Ausländer), sollen vom Kauf ausgeschlossen sein. Jeder Verkäufer muß sich innerhalb der Gemeinde um einen Käufer umsehen. Schließlich sollen alle Gemeinweiden möglichst bei den Häusern verbleiben. Siegelbitte an: Josef Tauscher, Amtmann der Pfarre Tannheim Zeugen: Mang Peuntner, herrschaftl. Zöllner der Pfarre Tannheim, Matthäus Rief, Forstknecht Siegler: Josef Johann von Pach, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1754 Juli 10 Oberhöfen
AT GemA Grän 7-9-19 · Einzelstück · 1754-07-10
Teil von Gemeindeverwaltung

Wegen neuerlicher Grenzstreitigkeiten zwischen der Gemeinde Haldensee und der Alpgenossenschaft zu Ussem-Alp findet eine Markbesichtigung auf Ussem-Alp statt. Bereits am 11. Sept. 1606 (Nr. 3), 30. Sept. 1677 und 1695 waren ähnliche Markungsbriefe ausgefertigt worden. Die zum Haldensee sind der Meinung, daß die Alpgenossenschaft mit dem Weidebesuch zu weit auf den Haldenseer Gemeindeboden herabkämen. Zum Lokalaugenschein erscheinen als Vertreter von Haldensee: Josef Schedle, Alexander Paur, Mang Schraz, Anton Trick, Josef Erdt und Anton Guetheinz. Die Vertreter von Ussem-Alp sind Jakob Rief von Schmieden, Johann Zobl, Bierbrauer zu Unterhöfen als Alpmeister, Hans Georg Paur, Anton Grad, Martin Paur, Büchsenmacher, Konstanz Zobl und Josef Weyrather, alle aus Oberhöfen, sowie Dominikus Fischer von Unterhöfen. Bei der Neuvermarkung werden von beiden Parteien je 2 Knaben, nämlich Leopold Zobl und Hans Georg Koch von Haldensee und Bonifaz Josef Weyrather und Josef Paur von den Alpgenossen als Zeugen beigezogen. Genannte ausführ liehe Grenzbeschreibung wird vom Gerichtsamtmann Xaver Ammann von der Pfarre Tannheim verlesen. Zeugen: Matthäus Rief, Forstknecht vom Nesselwängle, Martin Länderer aus Unterhöfen und Hans Georg Zobl, Rotgerber in Oberhöfen. Siegler: Pfleger und Landrichter zu Ehrenberg Kaspar Joachim Tschusy

1798 Juni 10
AT GemA Grän 7-9-20 · Einzelstück · 1798-06-10
Teil von Gemeindeverwaltung

In Gegenwart des Waldmeisters zu Ehrenberg, Peter Schilcher, des Johann Georg Zobl, Gerichtsamtmann der Pfarre Thannheim, des Gerichts verpflichteten in Nesselwängle, Andreas Abeltshauser, des Johann Fässer, der Knaben Ludwig Pohler und Konrad Abeltshauser von Nesselwängle einerseits und der Gemeinde Haldensee unter Franz Zobl, Gerichtsverpflichteter, Johann Gutheinz, Johann Peintner, Josef Gugger und der Knaben Martin Gutheinz und Franz Fiechtl anderseits werden die Grenzen in der sog. Seehalden nach Augenschein einvernehmlich festgelegt. Künftig soll ein sichtbares Rinnerle gegen dem Haller unweit dem Blattbachrinner die Grenze bilden. Daher wird unterhalb der Seehalde ober der Landstraße in einem sog. Triangerl ein Markstein gesetzt und ein weiterer 248 Schuh entfernt schräg aufwärts im Rinnerle und weiter bis an den Felsschrofen. Siegler: Alois Johann von Froschauer, Pfleger und Landrichter der Herrschaft Ehrenberg

1800 ca.
AT GemA Grän 7-9-21 · Einzelstück · 1800
Teil von Gemeindeverwaltung

Johann Martin Lutz, Schmied von Weißenbach, quittiert dem Johann Weißer von der Gemeinde Haldensee für den sog. Steinkam 18 Gulden erhalten zu haben.

1812 Mai 23 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-22 · Einzelstück · 1812-05-23
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsamtmann der Pfarre Tannheim, Johann Georg Zobl, erscheinen Franz Zobl und Johann Gutheinz vom Gemeindeausschuß Haldensee wegen der Holznutzung im Schwendelwald auf Edenalp. Sie erhalten zu genannten Bedingungen die Erlaubnis, das gefällte Holz durch die Haldenseer Ehehaften abfuhren zu lassen.

1818 Jän. 28 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-23 · Einzelstück · 1818-01-28
Teil von Gemeindeverwaltung

Vor dem Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl erscheinen Johann Wiser, Gerichtsverpflichteter, Franz Zobl, Nikolaus Rief und Johann Gutheinz als Vertreter der Gemeinde Haldensee mit dem Anbringen, die alte Dorfordnung vom 12. Mai 1598 betreffend die Befugnisse der Dorfmeister, die Ehehaftweiden, Viehaufschlag, Waldordnung, Erhaltung der Brücken und Archen und anderer Gemeindearbeiten zu überarbeiten und zu erneuern. In 20 Punkten werden die Aufgaben des Dorfmeisters, die Viehhaltung, Hirtenlohn usw. geregelt. So sollen jährlich zu Sebastian! (20. Jän.) zwei Dorfmeister gewählt und ein Gerichsamtmann gestellt werden. Die Dorfmeister haben von Neujahr bis zum Tannheimer Markt (5. Okt.) zwei Stiere zu halten. Die Gemeindeordnung ist jährlich zu verlesen. Zu St. Nikolai sind die Hirtenlöhne und andere Kosten zu verrechnen, das Vieh ist zu registrieren. Dafür dürfen die Dorfmeister alle Gemeindeweiden unentgeltlich benützen. Die 185 Weideplätze der Gemeinde sind möglichst gleichmäßig aufzuteilen. Je Haus sind 5 bis 12 Plätze zulässig. Am 10. August sollen alle Kälber in die Galtweide am Tennenberg getrieben werden. Regelungen über Wintervieh, vorzeitigen Verkauf des Viehs, Hirtenlöhne, Brückenerhaltung, Einzäunung und Schwenden werden genannt. Die Gemeindsleute und Inwohner müssen übrige Weideplätze der Gemeinde anbieten. Für verunglücktes Vieh ist kein Weidegeld und Hirtenlohn zu entrichten. In der Nacht darf auf den Edenbach und unter Berg wegen gefährlicher Plätze kein Vieh aufgetrieben werden. Der Auf- und Abtrieb hat gemeinsam nach mehrheitlichem Beschluß zu erfolgen. Die Verfütterung von Roggen, Gerste, Leinsamen und 'starkem' Laub ist verboten. Die 112 Ziegen, maximal 4 pro Haus, dürfen nur unter Aufsicht weiden. Die Sennhütten auf dem Edenbach müssen jährlich wegen Feuersgefahr überprüft werden. Zur Einzäunung oder Bachverarchung dürfen nur vollwertige Arbeitskräfte (keine Kinder) abgestellt werden oder es sind 18 kr Ersatz zu leisten. Gemeindeholz darf nicht außerhalb der Gemeinde verkauft werden. Siegler: Marberger, Landrichter von Ehrenberg Gefertigte: 27 Gemeindebürger und Gerichtsamtmann Johann Georg Zobl

1822 Dez. 31 Unterhöfen
AT GemA Grän 7-9-24 · Einzelstück · 1822-12-31
Teil von Gemeindeverwaltung

Die Gemeinde Haldensee erwirbt zur besseren Abrundung ihrer Ehehaften von Johann Zobl, Klemens Höß, Andreas Maul und Sebastian Rief eine Wiesmahd und einen Acker. Die Verkäufer werden vom Gemeindevorsteher Johann Besler mit vier neu geschaffenen Weiden entschädigt. Somit bestehen in der Gemeinde 189 Weiden. Siegler: Marberger, Landrichter von Ehrenberg

1827 Jän. 1 Haldensee
AT GemA Grän 7-9-25 · Einzelstück · 1827-01-01
Teil von Gemeindeverwaltung

Schuldschein der Gemeinde Haldensee über 100 Gulden an Josef Scheiber. Am 2. Jän. 1831 wird die Schuld von Josef Gugger beglichen. Unterschriften der Gemeindevertreter: Josef Gugger, Johann Besler, Franz Zobl, Johannes Erd, Nikolaus Rieser und Matthäus Gutheinz