- AT GemA Flaurling ChrF-gaf-gt-njp-06
- Deel
- 1839-11-23
Part of Chronikarchiv Flaurling
Gegen zugestandenen Nutzgenuß desehenännlichen Vermögens verzichtet dieWittwe natürlich dermahl auf den gesetz-lichen Nutzgenußzins, behält sich je-doch solchen für die Zeit, als der Besitzerselbst die Wirthschaft führen sollte bevor.Nachgestellte...
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